Liegenschaftskataster
Das Liegenschaftskataster der Stadt Leipzig ist ein öffentlich geführtes Register. Darin werden Flurstücke und Gebäude, die Liegenschaften, stadtweit geführt und bereitgestellt. Es dient insbesondere der Sicherung des Eigentums, der Wahrung der Rechte an Grundstücken sowie dem Grundstücksverkehr.
Begriffe
Die Gemarkung ist ein Bezirk des Katasters, der eine örtlich zusammenhängende Gruppe von Flurstücken einer Gemeinde umfasst (Nummerierungsbezirk für Flurstücke).
Das Flurstück ist ein begrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer besonderen Bezeichnung geführt wird. Ein Flurstück kann Flächen verschiedener Nutzungsarten umschließen. Das Flurstück hat in grundstücksbezogenen Informationssystemen eine zentrale Bedeutung, die Flurstücksnummer dient als Verknüpfungsglied zwischen den verschiedenen Dateien. Für Auskünfte ist die Angabe der Flurstücksnummer und die Gemarkung oder die Angabe der Straße und die Hausnummer erforderlich.
Im Rechtssinn nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist ein Grundstück ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der auf einem besonderen Grundbuchblatt oder auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt unter einer besonderen Nummer des Bestandsverzeichnisses gebucht ist. Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen.
Im Liegenschaftskataster wird für jedes Flurstück oder für Teile des Flurstücks, die unterschiedlich genutzt werden, die tatsächliche Nutzung geführt. Im Grundbuch wird anstelle der Nutzung die Wirtschaftsart (eine Zusammenfassung verschiedener Nutzungen) geführt.
Der Fortführungsnachweis beinhaltet die am Flurstück eingetretenen Veränderungen. Dabei werden tabellarisch die Bezeichnung und Beschreibung der von der Veränderung betroffenen Flurstücke (alter Bestand) und die Bezeichnung und Beschreibung der Flurstücke, wie sie sich aus der Veränderung ergeben ( neuer Bestand ) gegenübergestellt.
Die Liegenschaftskarte(Flurkarte) ist ein maßstäblich verkleinertes Grundrissbild der Flurstücke. Der Zweck der Flurkarte besteht darin, den Verlauf der Flurstücksgrenzen geometrisch darzustellen, den Bestand der Gebäude wiederzugeben sowie die tatsächliche Nutzung der Flurstücke nachzuweisen.
Zu den beschreibenden Angaben eines Flurstücks gehören die Flächenangabe, die tatsächliche Nutzung, die Lagebezeichnung, die Grundbuchblattnummer, die Eigentümerangaben (nachrichtlich).
Replikationen sind digitale Bestandsdatenauszüge aus dem Liegenschaftskataster.
Unter einer Verschmelzung versteht man die katastertechnische Zusammenfassung mehrerer benachbarter Flurstücke zu einem Flurstück. Voraussetzungen für eine Verschmelzung sind:
- es müssen gleiche Eigentumsverhältnisse an den zu verschmelzenden Flurstücken bestehen
- die Flurstücke müssen vereinigt sein, d. h., die Flurstücke müssen im Grundbuch unter einer Nummer des Bestandsverzeichnisses stehen
- einer Verschmelzung dürfen keine sonstige grundbuchmäßigen Hindernisse, insbesondere unterschiedliche Belastungen, entgegenstehen
Mehrere Grundstücke werden im Grundbuch zu einem Grundstück vereinigt. Das durch die Vereinigung entstandene neue Grundstück wird im Bestandsverzeichniss des Grundbuches unter einer neuen laufenden Nummer eingetragen. Die grundbuchmäßige Vereinigung ist eine Voraussetzung für die katastermäßige Verschmelzung von Flurstücken.