Wahl des Sächsischen Landtages
Der Sächsische Landtag ist die Volksvertretung des Freistaates Sachsen. Die Abgeordneten werden von den sächsischen Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl in 60 Wahlkreisen auf fünf Jahre gewählt.
Die Wahl zum 7. Sächsischen Landtag fand am 1. September 2019 statt.
Landtagswahl 2024
Die Wahl des 8. Sächsischen Landtages wird am 1. September 2024 stattfinden.
Rechtsgrundlagen
Für die Wahl ist das Gesetz über die Wahlen zum Sächsischen Landtag (SächsWahlG) in Verbindung mit der Landeswahlordnung (LWO) maßgebend.
- Der Sächsische Landtag besteht aus 120 Abgeordneten, gegebenenfalls zuzüglich eventueller Überhang- und Ausgleichsmandate, von denen je die Hälfte nach Wahlkreisvorschlägen und nach Landeslisten gewählt werden. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.
- Das Wahlgebiet ist der Freistaat. Es ist in 60 Wahlkreise eingeteilt, davon entfallen sieben Wahlkreise auf Leipzig.
- Das aktive Wahlrecht, d.h. das Recht bei der Wahl seine Stimme abgeben zu können, besitzt jeder Deutsche, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, der seit mindestens drei Monaten im Gebiet des Freistaates Sachsen seine Wohnung oder seinen sonstigen gewöhnlichen Aufenthaltssitz innehat und der nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
- Jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Direktstimme und eine Listenstimme. Mit der Direktstimme wird in jedem Wahlkreis ein Abgeordneter direkt in den Landtag gewählt. Gewählt ist im Wahlkreis der Bewerber, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Mit der Listenstimme vergibt der Wähler seine Stimme an eine Landesliste (Partei).
- Wählbar in den Sächsischen Landtag ist jeder Deutsche, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und der nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen die Wählbarkeit verloren hat. Der Bewerber muss seinen Wohnsitz oder sonstigen gewöhnlichen Aufenthaltssitz seit mindestens 12 Monaten vor dem Wahltag im Gebiet des Freistaates Sachsen haben.