Die Markierung soll dafür sorgen, dass beispielsweise Rettungsfahrzeuge oder die Stadtreinigung jederzeit in den engen Straßen fahren und rangieren können. Laut Straßenverkehrsordnung erlauben die in beiden Marienbrunner Straßen vorhandenen Fahrbahnbreiten nur einseitiges Parken am Fahrbahnrand. Wenn stattdessen ordnungswidrig auf den Gehwegen geparkt wird, kommt es vor Ort zu Gefahrensituationen: Insbesondere mobilitätseingeschränkte Menschen können nicht barrierefrei und sicher die Straßen queren oder den Gehweg nutzen. So gibt es immer wieder Bürgerbeschwerden, die auf unrechtmäßiges Parken und die Behinderung der schwächeren Verkehrsteilnehmer und des fließenden Verkehrs in dem betroffenen Gebiet aufmerksam machen.
Arbeiten sind Bestandteil der Fußverkehrsstrategie
Die Markierungsarbeiten in Marienbrunn sind Teil der stadtweiten Mobilitätsstrategie, die unter anderem darauf zielt, den Fußverkehr zu fördern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Gedeckt wird dieses Vorgehen unter anderem durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Bremen, das die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des aufgesetzten Gehwegparkens bestätigt hat. Seit 2021 wurden in Leipzig ähnliche Markierungen in mehr als 35 Straßen aufgebracht, dies hat sich bewährt.
Weitere Informationen
Einen aktuellen Überblick über alle Baustellen, Sperrungen und Verkehrseinschränkungen im Leipziger Straßennetz sowie mögliche Umleitungsstrecken bietet die interaktive Seite unter www.leipzig.de/baustellen.