Kommunaler Wärmeplan für Leipzig wird erarbeitet
Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2038:
Mit dem Klimaschutzabkommen von Paris im Dezember 2015 wurde das Ziel einer weltweiten Dekarbonisierung beschlossen. Dies bedeutet auch, eine Transformation des Wirtschaftssektors und den Umbau insbesondere der Energiewirtschaft, indem unter anderem Kohle, Erdöl und Erdgas durch erneuerbare Energien abgelöst werden. Städten wie Leipzig kommen hier aufgrund ihres Energiebedarfs eine Schlüsselrolle zu. Die Stadt Leipzig hat dieses Ziel mit dem Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 und dem Ausrufen des Klimanotstandes lokal verankert und möchte mit ihrem Handeln dazu beitragen, dass CO2-Emissionen reduziert und vermieden werden.
Der Blick auf die kommunalen Hebelsektoren Verkehr, Strom und Wärme in Leipzig zeigt, dass ein effektiver Klimaschutz nicht ohne Wärmewende möglich ist. Der Energiebedarf im Wärmesektor ist mit 5,7 TWh/a mehr als doppelt so hoch wie der Energiebedarf im Stromsektor (2,3 TWh/a) und im Verkehrssektor (2,2 TWh/a). Derzeit werden etwa zwei Drittel des Wärmeenergiebedarfes in Leipzig durch Erdgas gedeckt.
Im Rahmen ihrer kommunalen Daseinsvorsorge ist es Aufgabe der Stadt Leipzig im Wärmesektor nach Lösungen zu suchen, die eine nachhaltige, sichere und bezahlbare Energieversorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger sicherstellt. Um hierfür zielgerichtete Maßnahmen zu initiieren, bildet eine strategische kommunale Wärmeplanung die wesentliche Grundlage.
Die Wärmeplanung hat somit das Ziel für jedes Gebäude und damit für jede Bürgerin und jeden Bürger der Stadt den Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2038 aufzuzeigen. Es dient der Stadt und ihren kommunalen Unternehmen, ebenso wie der Immobilienwirtschaft, Eigentümern, Energieversorgern und der Bürgerschaft als Orientierung zur Gestaltung, Steuerung und Investitionstätigkeit um Wärmeenergie einzusparen und den Wärmeverbrauch schrittweise zu dekarbonisieren.
Alle wesentlichen Informationen zur Erstellung des kommunalen Wärmeplans sind auf der gemeinsamen Projektwebsite und unter den nachfolgenden Abschnitten zu finden. Wichtige Fragen werden bereits in den FAQ (Fragen und Antworten) beantwortet. Für alle weiteren Fragen stehen die Projektbeteiligten gerne zur Verfügung.
Mit einem Mehrheitsbeschluss zur Vorlage VII-A-02889 hat der Leipziger Stadtrat am 09.02.2022 die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für die Stadt Leipzig gefordert. Der kommunale Wärmeplan ist laut Beschluss ein zentrales Instrument zur Gestaltung einer klimaneutralen Wärmeversorgung innerhalb der nachhaltigen integrierten Stadtentwicklung und zudem ein wesentlicher Baustein des Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 der Stadt Leipzig. Die Erarbeitung des Wärmeplans in Leipzig erfolgt durch die Stadtverwaltung insbesondere in Zusammenarbeit mit den Leipziger Stadtwerken und der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft.
Ziel ist, mit dem Wärmeplan die entscheidenden Weichen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2038 zu stellen, damit im Lichte der aktuellen klimarelevanten Entwicklungen die notwendige Intensivierung klimaschutzrelevanter Anstrengungen unternommen wird. Aus diesem Grund wird im Zuge der Erstellung des Wärmeplanes auch geprüft, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen eine klimaneutrale Wärmeversorgung der Stadt Leipzig schon bis 2035 erreicht werden kann.
Die Stadt Leipzig, federführend vertreten durch das Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz, wurde mit einem Stadtratsbeschluss vom 09.02.2022 beauftragt, insbesondere in Zusammenarbeit mit den Leipziger Stadtwerken und der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) einen kommunalen Wärmeplan für eine klimaneutrale Wärmeversorgung im Jahr 2038 zu erarbeiten.
Zur Erarbeitung des Wärmeplans wurde eine Steuerungsgruppe geschaffen, die durch ein Kernteam und mehrere Facharbeitsgruppen unterstützt wird. Die Generalkoordination zur Erstellung des Wärmeplans wurde an einen externen Dienstleister vergeben.
Eine kommunale Wärmeplanung ist durch vier wesentliche Projektschritte gekennzeichnet.
Nach der Erstellung einer Bestandsanalyse zur aktuellen Wärmeversorgung und dem derzeitigen Wärmeverbrauch, folgt die Erhebung der Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien. Diese Potenziale werden im Rahmen einer Szenarienentwicklung miteinander verschnitten und in einen zeitlichen Umsetzungsplan eingeordnet (Zielszenario). Damit für die weiteren Planungen und Umsetzungen erforderliche Rahmenbedingungen geschaffen sind, wird zum Schluss eine Wärmewendestrategie mit Maßnahmen, Prioritäten und Zeitplänen erstellt.
Für wesentliche Eckpunkte des Wärmeplans soll dieses Vorgehen bereits Ende 2023 abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass die zukünftigen Gebiete der zentralen Versorgung umrissen sind und für Randbereiche ebenfalls erste Präferenzlösungen benannt sind. Für alle übrigen Bereiche (Übergangsgebiete) wird im Laufe des Jahres 2024 eine genauere Prüfung stattfinden.
Darüber hinaus wird der erstellte Plan in die Umsetzung geführt, wobei Monitoring, Fortschreibung und die Verstetigung des Prozesses relevant werden.
Die Öffentlichkeit wird über mehrere sogenannte öffentliche Foren an der Ausarbeitung des Wärmeplans beteiligt. Ein erstes Informationsforum wird im Herbst 2023 stattfinden, sobald die bundespolitischen Rahmenbedingungen durch die Beschlüsse zum Gebäudeenergiegesetz und zum Wärmeplanungsgesetz genauer bekannt sind.
Über anstehende Termine werden wir auf dieser Website und über das Amtsblatt informieren.
Neben der Beteiligung der Öffentlichkeit werden wichtige Institutionen, Unternehmen und Verbände über einen regelmäßig tagenden Projektbeirat in das Projekt eingebunden, um fachliche und sonstige Belange ausreichend berücksichtigen zu können.