Trinkwasserverordnung
Die Qualität des Trinkwassers muss in Deutschland hohen Anforderungen genügen. Die zweite novellierte Fassung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), in der die EG-Trinkwasserrichtlinie aus dem Jahr 2020 in nationales Recht umgesetzt worden ist, trat am 24.06.2023 in Kraft.
Die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sieht die Einführung eines risikobasierten Trinkwasserschutzes vor, regelt die Pflichten der Versorgungsunternehmen sowie der Überwachungsbehörden und bestimmt die zu untersuchenden mikrobiologischen, chemischen und radiologischen Parameter sowie die Häufigkeit der Trinkwasserüberwachung. Um die hygienische Sicherheit des Trinkwassers zu gewährleisten fordert die Verordnung auch, dass Grenzwerte und Anforderungen zur Wasserbeschaffenheit an den Zapfstellen des Trinkwassers im Haushalt eingehalten werden.
Einen Überblick bezüglich der aktuellen Trinkwasserverordnung und Legionellen hat das Bundesministerium für Gesundheit zusammengestellt.
Hauptbestandteil ist weiterhin die verpflichtende Untersuchung der Warmwasserinstallation in Mietshäusern auf eine mögliche Belastung mit Legionellen.
Legionellen sind Bakterien, die sich im Warmwassersysteme, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, vermehren und schwerwiegende Atemwegserkrankungen verursachen können.
Informationen und Dokumente für Vermieter
DieListe der Untersuchungsstellen nach § 15 Abs. 4 TrinkwV des Freistaates Sachsen (PDF 206 KB) finden Sie auf der Internetseite des Freistaates Sachsen (unter weiterführende Informationen).
Legionellen - Informationen für Bürger
Legionellen sind Bakterien, die beim Menschen unterschiedliche Krankheitsbilder verursachen können: von grippeartigen Beschwerden (Pontiac-Fieber) bis zu schweren Lungenentzündungen (Legionärskrankheit). Die Erreger sind weltweit verbreitete Umweltkeime, die vorwiegend in Frischwasserbiotopen vorkommen, in denen sie in geringer Anzahl natürlicher Bestandteil von Oberflächengewässern und Grundwasser sind. Legionellen vermehren sich am besten bei Temperaturen zwischen 25°C bis 45°C. Oberhalb von 60 °C werden sie abgetötet und unter 20°C vermehren sie sich kaum noch. Besonders in künstlichen Wassersystemen finden die Erreger aufgrund der vorherrschenden Temperaturen gute Wachstumsbedingungen. Besonders gut können sich die Legionellen in Ablagerungen und Belägen des Rohrsystems – dem sogenannten Biofilm – stark vermehren.
Weitere wichtige Informationen finden Sie in folgendem Merkblatt.
Betrieb nicht ortsfester Trinkwasserversorgungsanlagen bei Veranstaltungen
Um den Anforderungen der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV) vom 20. Juni 2023 als Betreiberin oder Inhaber einer nicht ortsfesten Trinkwasserversorgungsanlage gerecht zu werden, müssen einige Voraussetzungen eingehalten werden. Was Sie bei der Beantragung beachten müssen, haben wir für Sie in einem Flyer (PDF 300 KB) zusammengestellt.
Informationen zur Verwendung von Außenentnahmestellen für Trinkwasser in Gemeinschaftseinrichtungen
Gerade an heißen Sommertagen ist eine schnelle Abkühlung mit Wasser eine schöne Sache. Immer mehr Kitas möchten im Sommer den Kindern Wasser im Garten zum Duschen oder Baden zur Verfügung stellen. Dabei muss aber Einiges beachtet werden.
Im folgenden Formular (130 KB) finden Sie eine Zusammenfassung, was Sie tun müssen um beispielsweise ein kleines Planschbecken aufzustellen zu drüfen.