Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
Fußballspielen im Verein, Mittagessen in der Schulkantine oder ein Klassenausflug in den Tierpark - viele Kinder waren bisher von diesen Aktivitäten ausgeschlossen. Mitmachen war für sie aus finanziellen Gründen nicht möglich. Das ändert sich mit dem Bildungspaket.
Seit August 2019 wurden die Leistungen durch das Starke-Familien-Gesetz wesentlich verbessert. Der Geldbetrag für den persönlichen Schulbedarf beträgt nunmehr im Kalenderjahr 2024 insgesamt 195 Euro, dieser Betrag wird jährlich fortgeschrieben. Bei den Bedarfen für gemeinschaftliches Mittagessen sowie der Schülerbeförderung sind die zuvor notwendigen Eigenanteile weggefallen. Bei der Lernförderung wurde klargestellt, dass sie unabhängig von einer Versetzungsgefährdung in Betracht kommt. Die Leistung für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft wird bei nachgewiesenem Teilhabebedarf pauschal erbracht und beträgt 15 Euro monatlich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales: www.bildungspaket.bmas.de
Wichtiger Hinweis
Die Stadt Leipzig prüft nicht die Qualität und Zuverlässigkeit der Anbieter. Sie ist dazu nicht gesetzlich verpflichtet. Das obliegt den Teilnehmern beziehungsweise dessen Erziehungsberechtigten.