Wie aus der Sitzung der Verwaltungsspitze hervorgeht, ist dies notwendig, um unter anderem den veränderten Sach- und Personalkostensituation nach über sieben Jahren Gebührenstabilität gerecht zu werden.
„Mit der vorliegenden Satzung soll auch künftig ein vielfältiges Angebot an Bestattungs- und Grabarten zu akzeptablen Gebühren und entsprechend des Bedarfes aus der Bevölkerung umgesetzt werden“, erläutert Leipzigs Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal.
So soll ein Urnenreihengrab ohne Pflege künftig 208 Euro Gebühr kosten statt wie bisher 189 Euro. Mit Pflege erhöht sich die Gebühr von 335 Euro auf 349 Euro. Die Kosten für ein Erdreihengrab werden von 401 Euro auf 415 Euro angehoben – mit Pflege von 792 auf 837 Euro. Im Detail werden die Gebühren nach der notwendigen Beschlussfassung in der Ratsversammlung per Satzung im Leipziger Amtsblatt bekanntgegeben. Sie tritt zum Monatsersten nach der Bekanntgabe in Kraft.
Die Kommunalen Friedhöfe dienen über die Pflichtaufgabe gemäß des Sächsischen Gesetzes über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen hinaus als öffentliche Park- und Grünanlagen zur Erholung der Leipzigerinnen und Leipziger oder wie der Südfriedhof als touristischer Anziehungspunkt.
Die Personalkosten der kommunalen Friedhöfe erhöhten sich um 18 Prozent, die Sachkosten stiegen um 43 Prozent. Unter Berücksichtigung dieser und anderer betriebsnotwendigen Kosten wurden nun einheitliche Gebühren kalkuliert. Mit dem Beschluss der Friedhofsgebührensatzung werden zusätzlich Mittel in Höhe von 112.000 Euro für den Grünwert der kommunalen Friedhöfe bestätigt.