Themenportal zum Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht - Ausländerbehörde Leipzig
© Mahmoud Dabdoub
Die Ausländerbehörde ist in der Stadt Leipzig neben der Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln auch zuständig für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, Einbürgerungen, die aufenthaltsrechtlichen Belange von uns zugewiesenen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und einiges mehr. Sie ist als Abteilung dem Ordnungsamt zugeordnet.
Hinweis: Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, müssen Sie Ihren Wohnsitz in Leipzig anmelden. Das ist in jedem Bürgerbüro möglich.
Aktuelles
Wichtige Rechtsvorschriften
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- Freizügigkeitsgesetz-EU (FreizügG/EU)
- Sächsisches Ausländerrechts- zuständigkeitsgesetz (SächsAuslZuG)
- Sächsische Aufenthalts- und Asylverfahrenszuständigkeits- verordnung (SächsAAZuVO)
- Sächsische Härtefallkommissionsverordnung (SächsHFKVO)