Fachförderrichtlinie Chancengleichheit von Frau und Mann
Förderart(en)
- Projektförderung
Zuständige Stelle
- Dezernat V - Referat für Gleichstellung von Frau und Mann
Fachförderrichtlinie
Fachförderrichtlinie Chancengleichheit von Frau und Mann (PDF 182 KB)
Antragsfristen
bis 30.09. des laufenden Jahres Jahr für das Folgejahr
Zuwendungszweck
- Projekte mit dem Ziel
- Benachteiligung von Frauen abzubauen
- Teilhabe von Frauen am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zu fördern
- Initiativen und Aktionen zur Durchsetzung der Chancengleichheit
- Veranstaltungen und Publikationen zur Förderung der Gleichberechtigung
- Kofinanzierung zu Landesfördermitteln
Zuwendungsempfänger
Vereine/ Verbände und Initiativen, die sich für die Gleichstellung und den Abbau von geschlechtsspezifischen Benachteiligungen einsetzen
Zuwendungsvoraussetzung
- Zielsetzung gemäß Zuwendungsszweck erfüllt
- ohne Förderung nicht realisierbar
- ordnungsgemäße Geschäftsführung außer Zweifel
- angemessene Eigenbeteiligung
Bemessungsgrundlagen
Zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Aufwendungen werden detailliert in der Fachförderrichtlinie beschrieben.
Finanzierungsart(en)
- Festbetragsfinanzierung
- Anteilsfinanzierung
- Fehlbedarfsfinanzierung
Hinweis: Der Eigenanteil des Antragstellers muss mindestens 10 Prozent betragen!
Finanzierungsform
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Formulare
Mitteilungspflichten / Verwendungsnachweis
Mitteilungspflichten im Rahmen des Verfahrens sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.
Verwendungsnachweis (Gleichstellung) (PDF 172 KB)
Weitere Informationen zur Verwendungszwecknachweisführung sind in der Fachförderrichtlinie zu finden.
Regelung für Rückforderungen
Sachverhalte, die eine Rückforderung von bewilligten Geldern nach sich ziehen können, sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.