Nachtkultur
Für eine lebendige Leipziger Nachtkultur
Urbane Nächte in Leipzig sind seit Jahrzehnten ein Schmelztiegel der Kultur, der sozialen Begegnung und des Austauschs. Bewohnenden und Gästen brennt sich die einzigartige Atmosphäre der Stadt, die sich durch ein pulsierendes kulturelles Leben zu allen Tages- und Nachtzeiten präsentiert, gleichermaßen ein.
Die Vielfalt der Kulturlandschaft Leipzigs, das sich – getragen durch die gewaltigen gesellschaftlichen Umbrüche der 1990er Jahre sowie neuerdings wieder durch ein rasantes Wachstum – seit über 30 Jahren stetig neu erfindet, befeuert das Lebensgefühl ihrer so vielschichtigen Einwohnenden und sorgt für das ganz besondere Flair Leipzigs. Dabei ist die Kulturszene dieser Stadt nicht ohne ihre lebendige Club- und Livemusikkultur zu denken, die bis heute einige der bekanntesten Clubs des Landes und eine so facettenreiche Freie Szene hervorgebracht hat.
Urbanen Nächten wohnt daneben eine große Bedeutung für das soziale Miteinander vieler – vor allem jüngerer – Bevölkerungsgruppen inne. Es ist jahrelanger – meist ehrenamtlicher – Arbeit zu verdanken, dass diese Räume zur persönlichen Entfaltung, für den interkulturellen Austausch mit Gleichgesinnten und zum Genuss der Musik und zum Feiern des Lebens entstehen konnten.
Egal ob preisgekrönte international bekannte Clubgrößen, kleine familiäre Techno-Clubs oder soziokulturelle Zentren mit Musikbühnen: Die Leipziger Club- und Musikkultur mit ihren vielfältig kuratierten Spielstätten und Künstler/-innen bietet für alle Nachtschwärmer/-innen die passenden kulturellen Erlebnisse für den nächsten Streifzug durch die Nacht.
Zielgruppenspezifische Informationen für Veranstaltende, Besuchende und Anwohnende
Veranstaltende und Betreibende
Nicht jede Veranstaltung, die durchgeführt werden soll, muss explizit bei der Stadt Leipzig im Sinne § 14 der in Leipzig geltenden Polizeiverordnung (PolVO) angezeigt werden.
Dies gilt, wenn eine Veranstaltung in einer bauordnungsrechtlich zugelassenen Versammlungsstätte durchgeführt werden soll und die geplante Veranstaltungsart durch die jeweilige Baugenehmigung dieser Versammlungsstätte tatsächlich erfasst wird. In diesem Fall müssen die in der Baugenehmigung festgelegten Auflagen und Bedingungen durch den jeweiligen Betreibenden bzw. Veranstaltenden zwingend einzuhalten werden.
Bei der angedachten Durchführung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum (Straßen, Wege, Plätze oder Grünanlagen) muss auf die jeweilige Flächenzuständigkeit hingewiesen werden. So wird vor allem bei Veranstaltungen in Parkanlagen, auf Gehwegen und Plätzen sowie auf Straßen und Straßenteilen unterschieden. Informationen zu den Zuständigkeiten und dem Verfahren finden Sie im Flyer Antrags- und Erlaubnisverfahren bei Veranstaltungen (PDF 336 KB) sowie hier bei der Versammlungs- und Veranstaltungsbehörde im Ordnungsamt.
Es gibt elf städtische Grünflächen in Leipzig, auf denen mit vergleichsweise wenig Aufwand und im legalisierten Rahmen eine Open-Air-Kulturveranstaltung durchgeführt werden kann. Es handelt sich um Flächen in den öffentlichen Park- und Grünanlagen im Leipziger Stadtgebiet. Für alle Flächen gibt es Steckbriefe, die zum Beispiel aussagen, wie oft die Fläche im Jahr genutzt werden kann, wie viele Personen sich gleichzeitig auf der Fläche befinden dürfen, wie die Bühne und das Publikum ausgerichtet werden müssen, wo die Lautstärke gemessen werden muss und für was die Veranstaltenden weiterhin beachten müssen.
Alle Informationen zur Anmeldung und zu den Rahmenbedingungen für die Durchführung einer nichtkommerziellen Open-Air-Kulturveranstaltung sind hier auf der Homepage des Amts für Stadtgrün und Gewässer zu finden.
Sie benötigen per se keine Versicherungen, um veranstalten zu können. Empfehlenswert ist aber der Abschluss einer Veranstalter/-innenhaftpflichtversicherung.
So gut man sich auch vorbereitet – Schäden können immer passieren. Mit einer Veranstalter/-innenhaftpflicht werden beispielsweise Fälle von Personenschäden, Haftpflichtschäden oder eigenen Sachschäden abgesichert. Ohne solch eine Versicherung haften Sie als Veranstalter/-in im Schadensfall persönlich. Mehr Infos zu dem Thema erhalten Sie hier bei Touring Artists (externer Link).
Bei Veranstaltungen ist es wichtig, auf die Nachbarschaft im Hinblick auf die Geräuschimmissionen ausreichend Rücksicht zu nehmen. Eine besondere Herausforderung ist dies im Fall von Open-Air-Veranstaltungen. An der "schutzbedürftigen Bebauung" (Wohnhäuser, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen) dürfen durch die Veranstaltungen keine erheblichen Lärmbelästigungen verursacht werden. Grundlage für das Handeln bei Veranstaltungen im Open-Air-Bereich ist § 22 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Freizeitlärmrichtlinie (PDF 252 KB).
Die Immissionsrichtwerte, die laut der Richtlinie an der angrenzenden Wohnbebauung, aber auch an Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Ähnlichem einzuhalten sind, richten sich nach dem Wochentag, der Tageszeit, der Veranstaltungsdauer und nach der Gebietseinstufung (z.B. Gewerbegebiet, Kerngebiet, allgemeines Wohngebiet, usw.), in der sich die "schutzbedürftige Bebauung" befindet. Diese Werte entnehmen Sie der Freizeitlärmrichtlinie (siehe oben).
Die Gebietseinstufung der Nachbarbebauung ergibt sich aus den Bebauungsplänen. Sollte kein Bebauungsplan aufgestellt sein, ist die tatsächliche Nutzung zugrunde zu legen. Informieren Sie sich bitte im Stadtplan Plus (Themenbaum: Bauen und Wohnen - B-Pläne und Satzungen nach BauGB) oder fragen Sie im Stadtplanungsamt nach.
Seltene Ereignisse
Gerade bei Open-Air-Musikveranstaltungen mit Verstärker können diese Regeln trotz aller verhältnismäßigen technischen und organisatorischen Schallschutzmaßnahmen nicht immer einzuhalten werden, weil in den Nachtstunden, in denen viele Veranstaltungen nun einmal stattfinden, sehr strenge Immissionsrichtwerte zum Schutz der Anwohnenden vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräuschimmissionen gelten. Solche an sich erst einmal unzulässigen Veranstaltungen können im Ergebnis einer Sonderfallbeurteilung jedoch trotzdem zulässig sein. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch darauf.
Es gibt die Möglichkeit, ein "Seltenes Ereignis" zu beantragen. Allerdings ist die Anzahl der auf die schutzbedürftige Bebauung einwirkenden höheren Geräuschimmissionen auf maximal 18 "Seltene Ereignisse" pro Kalenderjahr begrenzt.
Für eine Genehmigung eines "Seltenen Ereignis" wird eine Standortgebundenheit oder die soziale Adäquanz und Akzeptanz der Veranstaltung gefordert:
- Eine hohe Standortgebundenheit liegt vor, wenn die Veranstaltung aus der inneren Logik heraus an diesen Standort gebunden ist (z. B. WGT auf dem agra-Gelände). Ebenso können hierbei Veranstaltungen mit mindestens kommunaler Bedeutung gewertet werden (z. B. Großkonzerte auf der Festwiese).
- Die soziale Adäquanz und Akzeptanz liegt vor, wenn die Veranstaltung eine soziale Funktion und Bedeutung hat. Sozial adäquat sind beispielsweise örtlich einmalige Jugendfestivals. Sozial akzeptiert ist zum Beispiel das von einem Großteil der Anwohnenden zumindest geduldete Stadtfest.
Bei nachgewiesener Standortgebundenheit oder sozialer Adäquanz und Akzeptanz der Veranstaltung prüft die Stadt Leipzig, ob
- trotz aller verhältnismäßigen technischen und organisatorischen Lärmschutzmaßnahmen ein Überschreiten der Immissionsrichtwerte aufgrund der Umgebungsbedingungen und der Mindestversorgungspegel unvermeidbar ist,
- Geräuschspitzen von 90 dB (A) tagsüber bzw. 55 dB (A) nachts an der schutzbedürftigen Nutzung eingehalten werden. Hierbei ist auch der Lärm beim Auf- und Abbau des Veranstaltungsequipments, den Proben und die Lautstärke durch die An- und Abreise des Publikums zu berücksichtigen.
Was kann durch ein seltenes Ereignis erreicht werden?
Ihr Antrag auf ein "Seltenes Ereignis" wird im Rahmen einer Einzelfallprüfung bewertet. Es ist im Ergebnis möglich, dass gegenüber den regulären Immissionsrichtwerten höhere dB(A)-Grenzen bei Ihrer Veranstaltung zulässig sind oder die Nachtzeit, in der an der schutzbedürftigen Nachbarbebauung niedrigere Immissionswerte gegenüber dem Tagzeitraum gelten, von 22 Uhr auf 23 Uhr verschoben wird. Die Nachtzeitverschiebung kommt ggf. bei Veranstaltungen an Abenden vor Samstagen oder Sonn- und Feiertagen in Betracht.
Was muss vor und bei einem "Seltenen Ereignis" dann Besonderes beachtet werden?
Im Vorhinein sind Sie verpflichtet, mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung die Nachbarschaft über die Art, Dauer und das Ende der Veranstaltung zu informieren. Hier muss auch eine Ansprechperson inklusive Telefonnummer vermerkt werden.
Während der Veranstaltung müssen Sie eigenständig die Schallimmissionen an relevanten Messpunkten in der schutzbedürftigen Nachbarschaft kontrollieren und die genannte Ansprechperson muss während der gesamten Veranstaltungszeit telefonisch erreichbar sein.
Antrag auf Seltenes Ereignis
Im Rahmen der Veranstaltungsanzeige können Sie die Nutzung eines „Seltenen Ereignisses“ bei der Stadt Leipzig beantragen. Hierbei müssen Sie zusätzlich zu den üblichen Angaben in einem formlosen Antrag begründen, warum Ihre Veranstaltung
- standortgebunden oder sozial akzeptiert und adäquat ist,
- unvermeidbare, aber zumutbare Schallimmissionen aufweist.
Die Branddirektion hat in zahlreichen Brandschutzmerkblättern (Inhalt: verbindliche Richtlinien, Merkblätter mit Hinweischarakter und Infoblätter mit Tipps) wichtige Hinweise für Veranstaltungen zusammengestellt, die Sie bei der Vorbereitung und Durchführung zwingend beachten sollten.
Die Stadt Leipzig versteht sich als weltoffene, pluralistische und diverse Stadt, die auf Vielfalt und gemeinsame Verantwortung baut und sich zum Ziel setzt, dass alle Menschen unabhängig von Alter, Aussehen, Beeinträchtigung, Biografie, Geschlecht, Religion, sexueller Identität oder sexueller Orientierung, sozialem Stand, Weltanschauung oder anderen Diversitätskategorien gleichberechtigt und respektvoll miteinander leben.
Dies soll sich auch auf den in der Stadt Leipzig durchgeführten Veranstaltungen widerspiegeln. Wichtig ist ein respektvolles Miteinander, welches die Grenzen und Bedürfnisse aller Anwesenden einer Veranstaltung – unabhängig von der Größe – akzeptiert und angemessen berücksichtigt.
Privaten und städtischen Veranstalter/-innen wird die entsprechende Umsetzung des Leitfadens bei jedweder Art von Veranstaltungen in städtischen Immobilien sowie auf öffentlichen und privaten Flächen mit Nachdruck empfohlen.
- Vollständiger Awareness-Leitfaden - inklusive Checkliste für eigene Veranstaltungen (PDF 573 KB)
- Übersichtliche Zusammenfassung wichtiger Basisinformationen der Initiative Awareness e.V. (externer Link)
- Must-Haves für die Einführung von Awareness-Strukturen der Initiative Awareness e.V. (externer Link)
- Must-Haves für funktionierende Awareness-Teams der Initiative Awareness (externer Link)
Im Jahr 2020 hat die Stadt Leipzig einen Leitfaden zur nachhaltigen Planung und Durchführung von Veranstaltungen entwickelt. Inhalt der Broschüre sind wichtige Anregungen zur konkreten Umsetzung nachhaltiger Maßnahmen, ohne dabei den Anspruch zu erheben, eine vollumfängliche Analyse abzubilden.
Mit dem 2020 vom Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt für die Bundesverwaltung herausgegebenen Leitfaden werden Empfehlungen und praktische Hinweise gegeben, wie Veranstaltungen umweltgerecht und sozial verträglich gestaltet werden können.
Vollständiger Leitfaden - inklusive Checklisten und Vergabekriterien von Umweltzeichen
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dafür bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und abgebaut zu werden. Baustelleneinrichtungen und Baugerüste sind keine Fliegenden Bauten. Fliegende Bauten benötigen eine Ausführungsgenehmigung, bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden.
Auch Bühnen und Zelte sind Fliegende Bauten, aber es gibt hier Ausnahmen. Folgende Fliegende Bauten benötigen nämlich keine Ausführungsgenehmigung:
- Bühnen, die einschließlich Überdachungen und sonstigen Aufbauten eine Höhe von 5 Metern nicht überschreiten, einer Grundfläche von bis zu 100 Quadratmetern und einer Fußbodenhöhe bis zu 1,50 Metern
- erdgeschossige Zelte und betretbare Verkaufsstände jeweils mit einer Grundfläche bis zu 75 Quadratmetern
- fliegende Bauten mit einer Höhe bis zu 5 Metern, die nicht dazu bestimmt sind, von Besucher/-innen betreten zu werden
Weitere Informationen zu Fliegenden Bauten, zur vorzulegenden Unterlagen und Fristen erhalten Sie auf der Dienstleistungsseite Fliegende Bauten
Wird für die Veranstaltung eine temporäre Trinkwasserversorgung benötigt (zum Beispiel für Ausschank, Speisenzubereitung oder WC-Container), erfordert dies gemäß Trinkwasserverordnung 2001 § 3 Nr. 2 Buchstabe f eine besondere Freigabeuntersuchung. Diese Untersuchung führt das Trinkwasserlabor der Leipziger Wasserwerke durch. Um die Freigabe des entsprechenden Hydranten zeitgerecht und für den gewünschten Zweck zu ermöglichen, müssen die Wasserwerke mindestens 14 Tage vor der Standrohrausleihe über Zeitpunkt, Ort und Art der Nutzung informiert werden.
Ohne die hygienische Freigabe eines Hydranten darf das Wasser nicht als Trinkwasser verwendet werden. Die Freigabeuntersuchung ist kostenpflichtig. Sie beträgt 70 € netto und wird mit der Miete des Standrohres und dem Verbrauch abgerechnet. Informationen hierzu gibt es bei den Leipziger Wasserwerken. Link zum Auftragsforumular (PDF).
Die Stadt Leipzig stellt für die Förderung freier Kunst und Kultur in ihrem Haushalt jährlich ein Budget zur Verfügung. Bei der Vielzahl der in Leipzig aktiven freien Kulturinitiativen, Künstlerinnen und Künstlern können jedoch nicht alle Vorhaben für eine Förderung vorgesehen werden. Umso wichtiger ist die richtige Antragstellung.
Künstlerisch kuratierte Kulturveranstaltungen oder -veranstaltungsreihen aller Genres, auch der elektronischen Musik, können im Rahmen der Projektförderung förderfähig sein. Alle Informationen zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten, den Antragsfristen, den förderfähigen Kosten und den richtigen Ansprechpersonen erhalten Sie hier auf der Homepage der Kulturförderung.
Das Kulturkataster soll die Größe, Breite und Vielfalt der Kunst- und Kulturorte in Leipzig zeigen und einen Überblick über deren Ortslagen und die Verteilung im Stadtraum geben.
Der Stadtverwaltung dient das Kataster insbesondere zur ämterübergreifenden Abstimmung von Prozessen der Stadtplanung und Kulturentwicklung. Wichtigstes Ziel ist dabei, Standortkonflikte bei Bauvorhaben frühzeitig zu erkennen und diese unter Einbezug aller Beteiligten aufzulösen, um ein Verschwinden von Kulturorten zu verhindern oder, falls erforderlich, rechtzeitig gemeinsam nach alternativen Standorten zu suchen. Ähnlich anderen Katastern stellt das Kulturkataster einen Baustein des gesamten Geoinformationssystems der Stadt Leipzig dar.
Alle Informationen zum Sinn, den Aufnahmekriterien und zur Genese finden Sie auf der Seite des Kulturkatasters.
Anwohnende
Bei Lärm nach 22 Uhr, der Sie nicht schlafen lässt, handelt es sich zwar nicht um eine Straftat, könnte aber eine Ordnungswidrigkeit im Sinne § 117 Ordnungswidrigkeitengesetz oder § 11 der Polizeiverordnung darstellen. Für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist das Ordnungsamt der Stadt Leipzig zuständig.
In den allermeisten Fällen wird es aber am schnellsten leise, wenn Sie direkt die Veranstaltenden auf Ihre Lage ansprechen. Kein/-e Veranstalter/-in sucht absichtlich den Konflikt mit den Anwohnenden, sodass diese meist froh sind, wenn Sie sich direkt bei ihnen melden. Es ist nie das Ziel der Veranstaltenden, dass das Ordnungsamt oder die Polizei wegen Lautstärkeproblemen bei der Veranstaltung erscheinen muss.
Es kann jedoch auch sein, dass Veranstaltungen mit verstärkter Musik nach 22 Uhr sogar legal im Außenraum stattfinden dürfen. Dies kann der Fall sein, sofern diese Veranstaltung durch die Stadt Leipzig genehmigt wurde. Bei nicht anzeigepflichtigen Veranstaltungen auf privatem Gelände besteht jedoch kein gesetzliches Genehmigungserfordernis. In allen Fällen sind dann trotzdem die zulässigen Lärmpegel und -zeiten einzuhalten.
In der Regel hat das Ordnungsamt keine Bedenken gegen die Durchführung von Veranstaltungen nach 22 Uhr wenn sichergestellt wird, dass es zu keinen Störungen oder unzumutbaren Belästigungen der Anwohnenden oder Anwohner/-innen in der nächstgelegenen Wohnbebauung kommt. In Hinblick auf den geplanten Veranstaltungszeitraum nach 22 Uhr wird der Veranstalter/ die Veranstalterin ausdrücklich auf den um 22 Uhr beginnenden und besonders geschützten Nachtzeitraum hingewiesen. Veranstalterseits muss also dafür Sorge getragen werden, dass ab dem Beginn der Nachtzeit Störungen der Umgebung ausgeschlossen werden.
Darüber hinaus wird den Veranstaltenden empfohlen, die unmittelbar betroffenen Anwohner/-innen in geeigneter Art und Weise (Hauswurfsendungen / Aushänge oder ähnliches) über die Veranstaltung zu informieren. Auf dieser Information sollte auch der jeweilige Verantwortliche, einschließlich dessen telefonischen Erreichbarkeit am Veranstaltungstag, angegeben werden.
Sollten Sie keine Kontaktmöglichkeit zum Veranstaltenden haben, aber aufgrund der Lautstärke partout nicht zur Ruhe kommen, können Sie sich beim Ordnungstelefon des Ordnungsamts unter 0341 123 8888 (Montag-Freitag 7-22 Uhr, Samstag 9-17:30 Uhr) melden. Außerhalb dieser Zeiten können Sie Ihr Anliegen per E-Mail an ordnungsamt@leipzig.de melden oder bei der örtlichen Polizeidienststelle anrufen.
Falls es sich in Ihrem Fall um einen festgefahrenen Konflikt mit einer Versammlungsstätte handeln sollte, melden Sie sich gerne unter info@nachtrat-leipzig.de. Gemeinsam mit Ihnen und dem Veranstaltungsort ist der NachtRat bemüht, eine für alle Seiten tragfähige Lösung zu finden.
Die Botschaft der Nacht - eine Doppelspitze für Leipzig
Seit Ende 2021 gibt es in Leipzig den ehrenamtlich arbeitenden NachtRat Leipzig und bei der Stadt Leipzig den Fachbeauftragten für Nachtkultur. Gemeinsam bilden sie eine Doppelspitze unter dem Titel "Botschaft der Nacht Leipzig".
2012: Nachtburgemeester Amsterdam (Niederlande)
2018: Night Mayor Mannheim
August 2018: Aufhebung Sperrzeit
November 2019: Initiative "Nachbürgermeister:in Leipzig"
Juli 2020: Konzeptübergabe
September 2021: Gründung NachtRat
Oktober 2021: Fachbeauftragter für Nachtkultur
Februar 2022: Kulturkataster
Mai 2022: Open-Air-Flächen
Juni 2022: Awareness im öffentlichen Raum
September 2022: IG Nacht Konsil
November 2022: "Applaus" für Leipziger Spielstätten
Februar 2023: Förderung für den NachtRat
Mai 2023: Nominierung für Shortlist des Zukunftspreises #KULTURGESTALTEN
August 2023: Koordinatorin Nachtleben Leipzig nimmt die Arbeit auf
Institutionlisierung der weltweit ersten Stelle eines "Nachtbürgermeisters" in Amsterdam, Niederlande. Bereits seit 2003 gab es ein ehrenamtliches Kollektiv, das als Schnittstelle zwischen Nachtkultur, Verwaltung und Politik agierte.
Schaffung der ersten Night Mayor-Stelle in Deutschland. Die Stelle ist bei der Next Mannheim angesiedelt.
Mit großer Mehrheit stimmte der Stadtrat Leipzig der Verordnung der Stadt Leipzig zur Aufhebung der Sperrzeit für Gaststätten mit Veranstaltungsbetrieb, Veranstaltungsbetriebe, kulturelle Einrichtungen und Diskotheken für das Stadtgebiet Leipzig zu. Grundlage war eine Petition des LiveKommbinat Leipzig e. V.
Seit November 2019 fanden Treffen und Workshops der "Koordinierungsgruppe Nachtbürgermeister:in Leipzig" statt. In der Gruppe arbeiteten Vertreterinnen und Vertreter von zivilgesellschaftlichen Initiativen und Behörden gemeinsam an einem für die Bedürfnisse Leipzig zugeschneiderten Konzept.
Im Juli 2020 hat die Koordinierungsgruppe ihr Konzept an den Oberbürgermeister, den Ordnungsbürgermeister und die Kulturbürgermeisterin übergeben. Es gab die Zustimmung der Stadtspitze, dass eine verwaltungsseitige Stelle für die Nachtkultur im Dezernat Kultur angesiedelt werden soll.
Ende September 2021 hielt der NachtRat Leipzig seine konstituierende Sitzung ab. Eine gemeinsame Geschäftsordnung wurde beschlossen.
Am 1. Oktober begann der Dienst für den ersten Fachbeauftragten für Nachtkultur der Stadt Leipzig im Kulturamt.
Nach zweieinhalb Jahren Arbeit ging das Kulturkataster in seiner ersten Ausbaustufe online.
Das neue niedrigschwellige Antragsverfahren für nichtkommerzielle Open-Air-Kulturveranstaltungen auf elf städtischen Grünflächen ging an den Start.
Im Rahmen der 43. Sicherheitskonferenz des Kommunalen Präventionsrats kündigte Bürgermeister Rosenthal die perspektivische Schaffung von Awareness-Teams für den öffentlichen Raum in Leipzig an.
Im Anschluss an die Stadt nach Acht Konferenz 2022 in Dortmund haben sich am 3. September Nachtbeauftragte aus ganz Deutschland zur IG Nacht Konsil zusammengeschlossen. Der Fachbeauftragte für Nachtkultur Leipzigs ist einer der drei Sprecher/-innen des neu gegründeten Gremiums.
Mitte November 2022 wurde wieder der Applaus 2022 als Auszeichnung für herausragende Livemusikprogramme vergeben. Den bundesweiten Hauptpreis in der Kategorie "Beste Livemusikspielstätte" ging an das UT Connewitz. Das Institut fuer Zukunft (IfZ) und der Club Distillery erhielten Auszeichnungen für die besten Livemusikprogramme. Das Institut für Zukunft wurde weiterhin mit dem Sonderpreis "Awareness" ausgezeichnet.
Der Leipziger Stadtrat beschließt im Rahmen der Haushaltsverhandlungen eine Förderung für die Einrichtung der "Koordinierungsstelle Nachtleben Leipzig" auf Seiten des NachtRat Leipzig für die Jahre 2023 und 2024. Sobald der Doppelhaushalt 2023/24 freigegeben ist, kann die Koordinierungsstelle die Arbeit aufnehmen. Hierdurch wird die Doppelspitze für das Leipziger Nachtleben erstmals voll arbeitsfähig.
Die Botschaft der Nacht Leipzig wurde im Rahmen des Zukunftspreises #Kulturgestalten der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V. in der Kategorie "(Modell-)Projekte kommunaler Selbstverwaltung" für die Shortlist nominiert. Aus 175 Projektanträgen wurden neun Projekte und vier Einzelpersonen durch eine renommierte Jury auf die Shortlists in vier Kategorien ausgewählt. Die Platzierungen werden bei einer Preisverleihung am 20. Oktober 2023 in Augsburg bekannt gegeben.
Nach erfolgter Ausschreibung und beendetem Besetzungsverfahren nimmt die "Koordinatorin Nachtleben Leipzig" Anfang August 2023 ihre Arbeit auf. Ihr Wirken wird maßgeblich zur Professionalisierung und der öffentlichen Sichtbarkeit des NachtRat Leipzig beitragen.
Der Fachbeauftragte für Nachtkultur
Der Fachbeauftragte für Nachtkultur ist im Kulturamt angesiedelt. Zentrale Funktionen der Stelle sind: initiieren, übersetzen, vermitteln, vernetzen, platzieren und Türen öffnen.
Er bildet die zentrale Schnittstelle zu den städtischen Dezernaten und Ämtern für alle Themen, die mit Clubs und Livemusikspielstätten zusammenhängen. Der Fachbeauftragte ist auch das Bindeglied der Stadt Leipzig zu den Leipziger Kulturverbänden und nachtkulturellen Vereinigungen. Das Ziel ist, dass die Kommunikation zu allen Seiten auf Augenhöhe erfolgt. Er fungiert auch als Sprachrohr der Stadt zu den nachtkulturellen Themen.
So konnten gemeinsam mit der Stadtverwaltung und den Expertinnen und Experten des NachtRat Leipzig in den ersten Monaten schon wichtige, bundesweit beachtete Projekte gegen Verdrängung von nachtkulturellen Orten, für neue Räume, für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum, für eine langfristige Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Szene und für legal nutzbare Open-Air-Kulturflächen auf den Weg gebracht beziehungsweise konzipiert werden.
Der NachtRat Leipzig
Der NachtRat Leipzig hat sich im September 2021 als ehrenamtliches Expertinnen- und Expertengremium zu allen Themen rund um das Leipziger Nachtleben gegründet.
Ziel des NachtRats ist es, viele Perspektiven auf das Nachtleben der Stadt an einem Tisch abzubilden und gemeinsam mit weiteren Partnerinnen und Partnern innovative Projekte zur sozialen, ökologischen und ökonomischen Nachhaltigkeit der urbanen Nacht in Leipzig zu initiieren und das Nachtleben in allen Belangen sicher zu gestalten. Hierfür werden gemeinsam von den dort versammelten Expertinnen und Experten nachhaltige Projekte angestoßen, Fördermittel für die Umsetzung eingeworben und diese dann auch mit weiteren Kooperationspartner/-innen umgesetzt. Das Plenum trifft sich einmal monatlich.
Hier gelangen Sie zur Homepage des NachtRat Leipzig.
Ab August 2023 gibt es beim NachtRat Leipzig eine Geschäftsführung, die „Koordinatorin Nachtleben Leipzig". Die Hauptanliegen dieser NachtRat-seitigen Botschafterin werden vor allem sein, Bedarfe aus der Szene zu sammeln und zu kommunizieren, Kooperationsprojekte zu lenken Interessenausgleiche zwischen Anwohnenden und Betreibenden zu moderieren und die ehrenamtliche Arbeit des NachtRats zu professionalisieren. Sie kooperiert eng mit dem Fachbeauftragten für Nachtkultur.