Fachförderrichtlinie des Gesundheitsamtes
Förderart(en)
- Institutionelle Förderung im Ausnahmefall
- Projektförderung
Zuständige Stelle
- Dezernat V - Gesundheitsamt
Fachförderrichtlinie
Antragsfristen
bis 31.08. des laufenden Jahres für das Folgejahr
Zuwendungszweck
Gefördert werden Maßnahmen und Projekte zur:
- Beratung, Prävention und niegrigschwellige Hilfsangebote für chronisch Kranke, suchtgefährdeten Personen oder Suchtkranke, Menschen mit psychischen Krankheiten oder psychosozialen Problemen und deren Angehörige
- Familien-, Schwangerschafts-, Partnerschafts-, Sexual- und Schwangeschaftskonfliktberatung
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Strukturelle Prävention (Aufklärung, Motivation, Nachsorge) bei bestimmten Erkrankungen
- Gesundheitsförderung
Zuwendungsempfänger
- Vereine
- Verbände
- Gruppen
- Initiativen
- Privatpersonen
- juristische Personen
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
Zuwendungsvoraussetzung
- Zielsetzung gemäß Zuwendungsszweck erfüllt
- ohne Förderung nicht realisierbar
- ordnungsgemäße Geschäftsführung außer Zweifel
- angemessene Eigenbeteiligung
Bemessungsgrundlagen
Zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Aufwendungen werden detailliert in der Fachförderrichtlinie beschrieben.
Finanzierungsart(en)
- Festbetragsfinanzierung
- Anteilsfinanzierung
- Fehlbedarfsfinanzierung
Hinweise:
- Eigenanteil des Antragstellers mindestens 10 Prozent
- Vollfinanzierung erfolgt nur im Ausnahmefall!
Finanzierungsform
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Mitteilungspflichten / Verwendungsnachweis
Mitteilungspflichten im Rahmen des Verfahrens sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.
Informationen zur Verwendungszwecknachweisführung sind in der Fachförderrichtlinie zu finden.
Regelung für Rückforderungen
Sachverhalte, die eine Rückforderung von bewilligten Geldern nach sich ziehen können, sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.