Fachförderrichtlinie des Sozialamtes
Förderart(en)
- Institutionelle Förderung im Ausnahmefall
- Projektförderung
Zuständige Stelle
- Dezernat V - Sozialamt
Fachförderrichtlinie
Antragsfristen
bis 30.09. (Poststempel) des laufenden Jahres für das Folgejahr
Zuwendungszweck
Maßnahmen und Projekte, welche die nachfolgenden Bereiche unterstützen:
- wirtschaftliche Sozialhilfe und Wohnungslosenhilfe
- Förderung der Integration und Teilhabe (Migranten/-innen und Asylbewerber/-innen)
- Förderung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für Menschen mit Behinderungen
- Förderung der offenen Seniorenarbeit
Zuwendungsempfänger
- Vereine/ Verbände mit Nachweis der Gemeinnützigkeit
- freie Träger
- Gruppen/ Initiativen und andere juristische Personen
- Kirchen und Religionsgemeinschaften
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
Zuwendungsvoraussetzung
- Zielsetzung gemäß Zuwendungsszweck erfüllt
- ohne Förderung nicht oder unzureichend realisierbar
- Mitteleinsatz subsidär und nachrangig zu anderen Fördermittelgebern
- Projekte sollen nachhaltig sein
- Gleichstellung der Geschlechter beachten
- Inklusion und Integration beachten
- ordnungsgemäße Geschäftsführung außer Zweifel
Bemessungsgrundlagen
Zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Aufwendungen werden detailliert in der Fachförderrichtlinie beschrieben.
Finanzierungsart(en)
- Festbetragsfinanzierung
- Anteilsfinanzierung
- Fehlbedarfsfinanzierung
- Vollfinanzierung (nur im begründeten Einzelfall)
Hinweis: Eigenanteil des Antragstellers mindestens 10 Prozent
Finanzierungsform
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Mitteilungspflichten / Verwendungsnachweis
Mitteilungspflichten im Rahmen des Verfahrens sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.
Informationen zur Verwendungszwecknachweisführung sind in der Fachförderrichtlinie zu finden.
Regelung für Rückforderungen
Sachverhalte, die eine Rückforderung von bewilligten Geldern nach sich ziehen können, sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.