Fachförderrichtlinie Erzieherausbildung
Förderart(en)
- Projektförderung
Zuständige Stelle
- Dezernat VII - Amt für Jugend und Familie
Fachförderrichtlinie
Antragsfristen
bis 30.04. des laufenden Jahres für das nächste Ausbildungsjahr
Zuwendungszweck
Schaffung von Personalstellen für Erzieher im Rahmen einer berufsbegleitenden Ausbildung mit einem Praxisanteil von mehr als 50 Prozent
Weitere Informationen finden Sie auch auf Leipzig.de/ Förderung Erzieherausbildung
Zuwendungsempfänger
Träger der freien Jugendhilfe, welche mindestens eine Kindertagesstätte betreiben
Zuwendungsvoraussetzung
- Interesse der Stadt oder gemeinnützige Ziele und ohne Zuwendung nicht umsetzbar
- Zielsetzung gemäß Zuwendungszweck erfüllt
- ordnungsgemäße Geschäftsführung außer Zweifel
Bemessungsgrundlagen
Zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Aufwendungen werden detailliert in der Fachförderrichtlinie beschrieben.
Finanzierungsart(en)
Teilfinanzierung als Anteilsfinanzierung der Personalkosten für den Auzubildenden/ Studenten und die Praxisanleitung
Hinweis: 95 Prozent der tariflichen Bruttoentgelte als Höchstgrenze
Finanzierungsform
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Formulare
Antrag gemäß Nr. 6 der Fachförderrichtlinie Erzieherausbildung (PDF 492 KB)
Rechtsbehelfsverzicht (Amt für Jugend, Familie und Bildung)
Zahlenmäßiger Nachweis bei Projektförderung (Amt für Jugend Familie und Bildung)
Zwischennachweis Projektförderung (Amt für Jugend Familie und Bildung)
Mitteilungspflichten / Verwendungsnachweis
Mitteilungspflichten im Rahmen des Verfahrens sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.
Verwendungsnachweis des Amtes für Jugend, Familie und Bildung (PDF 547 KB)
Weitere Informationen zur Verwendungszwecknachweisführung sind in der Fachförderrichtlinie zu finden.
Regelung für Rückforderungen
Sachverhalte, die eine Rückforderung von bewilligten Geldern nach sich ziehen können, sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.