Fachförderrichtlinie Kultur
Förderart(en)
- Institutionelle Förderung
- Projektförderung
Zuständige Stelle
- Dezernat IV - Kulturamt
Fachförderrichtlinie
Antragsfristen
30.09. für Projekt- und institutionelle Förderungen im Folgejahr, 31.03. zusätzlicher Termin für Projektförderungen
Zuwendungszweck
- Förderung kultureller und künstlerische Projekte und Einrichtungen in freier Trägerschaft im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt.
- Gegenstand der Förderung sind öffentlich zugängliche kulturelle und künstlerische Projekte und Einrichtungen in freier Trägerschaft in den Bereichen:
- Bildende Kunst
- Darstellende Kunst
- Literatur
- Kulturelle Bildung
- Musik
- Soziokultur
- Stadtteilkultur
- Stadtgeschichte
- kulturelle Einrichtungen und Projekte mit interdisziplinärem, fachübergreifendem Charakter
Zuwendungsempfänger
juristische und natürliche Personen, die eigenständig nichtkommerzielle und gemeinwohlorientierte kulturelle oder künstlerische Vorhaben realisieren
Zuwendungsvoraussetzung
- grundsätzlich können Projekte und Einrichtungen gefördert werden, die
- ein hohes künstlerisches/kulturelles Potenzial erkennen lassen
- das Kulturangebot der Stadt bereichern,
- neuartige Darstellungs- und Vermittlungsformen einsetzen,
- möglichst vielen Menschen den Zugang zu Kunst und Kultur ermöglichen,
- die einen Beitrag zu Integration, Chancengleichheit und einem toleranten Miteinander leisten
- die geförderten Projekte und Einrichtungen müssen mit ihrem Angebot den im Fachkonzept Kultur (INSEK 2030) und den in der Fachförderrichtlinie Kultur formulierten Zielen und Kriterien entsprechen
- weiterhin gelten unter anderem die folgenden formalen Zuwendungsvoraussetzungen:
- Sitz/ Schaffensmittelpunkt in Leipzig
- Durchführung nichtkommerzieller/ gemeinwohlorientierter kultureller oder künstlerischer Vorhaben, die öffentlich zugänglich sind
- angemessener Einsatz von Eigenmitteln
- Gesicherte Gesamtfinanzierung
- Ordnungsgemäße Geschäftsführung
- Fachliche Eignung
Bemessungsgrundlagen
- Institutionelle Förderungen werden auf der Grundlage eines Haushalts- oder Wirtschaftsplans gewährt.
- Projektförderungen erfolgen auf der Grundlage derjenigen Kosten, die notwendigerweise für die Umsetzung des Projekts anfallen. Als Bemessungsgrundlage dient ein Kosten- und Finanzierungsplan.
Weitere Details hierzu regelt die Fachförderrichtlinie Kultur.
Finanzierungsart(en)
- Festbetragsfinanzierung
- Anteilsfinanzierung
- Fehlbedarfsfinanzierung
Finanzierungsform
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Formulare
- Prüfliste für einen fehlerfreien und Vollständigen Projektförderantrag (PDF 36 KB)
- Antrag Projektförderung Kultur (PDF 238 KB)
- Antrag Projektförderung investiv Kultur (PDF 386 KB)
- Antrag Kleinprojekteförderung Kultur (PDF 215 KB)
- Antrag Institutionelle Förderung Kultur (PDF 554 KB)
- Antrag Arbeitsstipendien - freiberufliche Künstler (PDF 565 KB)
- Antrag auf Zuschuss - Grünauer Kultursommer (PDF 1,02 MB)
- Antrag auf Gewährung einer städtischen Zuwendung "Jahr der Industriekultur" (PDF 0,99 MB)
Hinweise zur Antragstellung:
Mitteilungspflichten / Verwendungsnachweis
Mitteilungspflichten im Rahmen des Verfahrens sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.
- Prüfliste Verwendungsnachweis Projektförderung Kultur (PDF 25 KB)
- Verwendungsnachweis Investive Projektförderung Kultur (PDF 656 KB)
- Verwendungsnachweis Institutionelle Förderung Kultur (PDF 305 KB)
Weitere Informationen zur Verwendungszwecknachweisführung sind in der Fachförderrichtlinie zu finden.
Regelung für Rückforderungen
Sachverhalte, die eine Rückforderung von bewilligten Geldern nach sich ziehen können, sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.