Fachförderrichtlinie über die Vergabe von Zuwendungen an Bürger- und Heimatvereine
Förderart(en)
- Institutionelle Förderung
- Projektförderung
Zuständige Stelle
- Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters - Büro für Ratsangelegenheit
Fachförderrichtlinie
Fachförderrichtlinie Zuwendungen an Bürger- und Heimatvereine (PDF 154 KB)
Hinweis: Die Fachförderrichtlinie befindet sich derzeit in der Überarbeitung.
Antragsfristen
bis 30.09. des laufenden Jahres für das Folgejahr
Zuwendungszweck
Vorhaben und Maßnahmen im Stadtteil zur Förderung von:
- Bürgerbeteiligung
- stadtteilbezogenem Bürgerengagement
- Beteiligung
- Mitarbeit und Begleitung von Projekten der Stadtverwaltung sowie Vernetzung verschiedener Akteure
- Publikationen/ Stadtteilzeitung
- Heimatpflege
Zuwendungsempfänger
Bürger- und Heimatvereine, die ihren Sitz im zu vertretenden Stadtteil haben
Zuwendungsvoraussetzung
- Interesse der Stadt oder gemeinnützige Ziele und ohne Zuwendung nicht umsetzbar
- Zielsetzung gemäß Zuwendungszweck erfüllt
- ordnungsgemäße Geschäftsführung außer Zweifel
- mindestens zehnprozentige Eigenbeteiligung
Bemessungsgrundlagen
Zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Aufwendungen werden detailliert in der Fachförderrichtlinie beschrieben.
Finanzierungsart(en)
- Festbetragsfinanzierung
- Anteilsfinanzierung
- Fehlbedarfsfinanzierung
Finanzierungsform
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Formulare
Mitteilungspflichten / Verwendungsnachweis
Mitteilungspflichten im Rahmen des Verfahrens sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.
Weitere Informationen zur Verwendungszwecknachweisführung sind in der Fachförderrichtlinie zu finden.
Regelung für Rückforderungen
Sachverhalte, die eine Rückforderung von bewilligten Geldern nach sich ziehen können, sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.