Fachförderrichtlinie Verkehrssicherheit
Förderart(en)
- Institutionelle Förderung im Ausnahmefall
- Projektförderung
Zuständige Stelle
- Dezernat VI - Verkehrs- und Tiefbauamt
Fachförderrichtlinie
Antragsfristen
bis 30.09. des laufenden Jahres für das Folgejahr (bei Doppelhaushalt Antragstellung für beide Haushaltsjahre möglich)
Zuwendungszweck
Förderung von Maßnahmen und Projekten, welche durch Verkehrserziehung und -aufklärung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zu partnerschaftlichem Verkehrsverhalten aller Altersgruppen untereinander beitragen
Zuwendungsempfänger
Möglich sind folgende Zuwendungsempfänger, die sich das Ziel gesetzt haben, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beizutragen:
- gemeinnützige Vereine und Verbände
- freie Träger
- Gruppen
- Initiativen und andere juristische Personen
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
Zuwendungsvoraussetzung
- Zielsetzung gemäß Zuwendungsszweck erfüllt
- ohne Förderung nicht realisierbar
- ordnungsgemäße Geschäftsführung außer Zweifel
- angemessene Eigenbeteiligung
Bemessungsgrundlagen
Zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Aufwendungen werden detailliert in der Fachförderrichtlinie beschrieben.
Finanzierungsart(en)
- Festbetragsfinanzierung
- nachrangig auch Anteilsfinanzierung oder
- Fehlbetragsfinanzierung
Hinweis: Vollfinanzierung ausgeschlossen
Finanzierungsform
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Mitteilungspflichten / Verwendungsnachweis
Mitteilungspflichten im Rahmen des Verfahrens sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.
Informationen zur Verwendungszwecknachweisführung sind in der Fachförderrichtlinie zu finden.
Regelung für Rückforderungen
Sachverhalte, die eine Rückforderung von bewilligten Geldern nach sich ziehen können, sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.