Fachförderrichtlinie Wohnraumanpassung
Förderart(en)
- Projektförderung
Zuständige Stelle
- Dezernat VI - Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung
Fachförderrichtlinie
Antragsfristen
Antragstellung jederzeit nach Vorlage des Bewilligungsbescheides der Sächsischen Aufbaubank
Zuwendungszweck
Deckung des Eigenanteils bei barrierefreier/ rollstuhlgerechter Wohnraumanpassung für Personen, die mobilitätseingeschränkt und nicht Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) sind
Weitere Informationen finden Sie auch auf leipzig.de/ Städtisches Programm zur Wohnraumanpassung
Zuwendungsempfänger
Unter Einhaltung festgelegter Einkommensgrenzen möglich für:
- Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung oder eines selbstgenutzten Einfamilienhauses
- den gegenwärtigen oder zukünftigen, bereits vertraglich gebundenen Mieter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses in Leipzig
Zuwendungsvoraussetzung
Der Bewilligungsbescheid der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zur Wohnraumförderung liegt vor.
Bemessungsgrundlagen
Eigenanteil (20 Prozent) gemäß dem Bewilligungsbescheid der Sächsischen Aufbaubank (SAB)
Finanzierungsart(en)
Anteilsfinanzierung mit Höchstbetrag (Unterscheidung zwischen barrierefrei oder rollstuhlgerecht)
Finanzierungsform
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Formulare
Mitteilungspflichten / Verwendungsnachweis
Mitteilungspflichten im Rahmen des Verfahrens sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.
Informationen zur Verwendungszwecknachweisführung sind in der Fachförderrichtlinie zu finden.
Regelung für Rückforderungen
Sachverhalte, die eine Rückforderung von bewilligten Geldern nach sich ziehen können, sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.