Fachförderrichtlinie zur Europäischen Mobilitätswoche (EMW)
Förderart(en)
- Projektförderung
Zuständige Stelle
- Dezernat VI - Verkehrs- und Tiefbauamt
Fachförderrichtlinie
Fachförderrichtlinie zur Europäischen Mobilitätswoche (EMW) (PDF 513 KB)
Antragsfristen
30.04.2024, ab 2025 dann der 31.03. des Jahres
Zuwendungszweck
Förderung von Projekten oder Veranstaltungen, die nachhaltige Mobilität vermitteln und fördern oder der Neugestaltung des Verkehrsraumes im Sinne der Leipziger Mobilitätsstrategie 2030 dienen. Die Projekte haben ihren Höhepunkt im Zeitraum der Europäischen Mobilitätswoche (EMW).
Weitere Informationen finden Sie auch unter : www.leipzig.de/emw
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsfähig sind juristische und natürliche Personen, die eigenständig nichtkommerzielle und gemeinwohlorientierte Vorhaben realisieren (Vereine, Verbände, freie Träger, Initiativen usw. siehe Punkt 3.2 der Förderfachrichtlinie zur Europäischen Mobilitätswoche).
Zuwendungsvoraussetzung
- Die zweckgebundene Verwendung der Fördermittel wird garantiert.
- Die Maßnahme liegt im Interesse der Stadt Leipzig oder verfolgt gemeinnützige Ziele.
- Die Mittelverwendung erfolgt nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- Eine angemessen Eigenbeteiligung ist gesichert.
- Die fachlichen Voraussetzungen werden erfüllt.
Finanzierungsart(en)
Anteilsfinanzierung mit der maximalen Zuwendung von 90 Prozent
Finanzierungsform
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Formulare
Mitteilungspflichten / Verwendungsnachweis
Mitteilungspflichten im Rahmen des Verfahrens sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.
- Zwischennachweis (PDF 622 KB)
- Verwendungsnachweis (PDF 179 KB)
- Zahlenmäßiger Nachweis bei Projektförderung (PDF 126 KB)
Weitere Informationen zur Verwendungszwecknachweisführung sind in der Fachförderrichtlinie zu finden.
Regelung für Rückforderungen
Sachverhalte, die eine Rückförderung von bewilligten Geldern nach sich ziehen, sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.