Fachförderrichtlinie zur Förderung der europäischen und internationalen Zusammenarbeit
Förderart(en)
- Institutionelle Förderung
- Projektförderung
Zuständige Stelle
- Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters - Referat Internationale Zusammenarbeit
Fachförderrichtlinie
Fachförderrichtlinie zur Förderung der europäischen und internationalen Zusammenarbeit
Antragsfristen
bis 30.09. des laufenden Jahres für das Folgejahr (bei Doppelhaushalt Antragstellung für beide Haushaltsjahre möglich)
Zuwendungszweck
Gefördert werden:
- Maßnahmen im internationalen Kontext zur Steigerung der internationalen Bedeutung Leipzigs durch Aktivitäten die auf Gegenseitigkeit beruhen, Austausch und Effekte erwarten lassen mit Breitenwirkung und günstigem Kosten-Nutzen-Verhältnis
- Projekte im sozialen, kulturellen, sportlichen, Jugend- und Bildungsbereich sowie Maßnahmen der kommunalen entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit
- Maßnahmen zur (inter)nationalen Präsentation und Repräsentation der Stadt Leipzig in Deutschland und weltweit
- Maßnahmen zur Präsentation und Repräsentation einer Partnerstadt, des jeweiligen Landes oder eines strategischen Partnerlandes in Leipzig
Zuwendungsempfänger
- Vereine
- Verbände
- Gruppen
- Privatpersonen
- andere juristische Personen
- Körperschaften des öffentlichen Rechts (Vorrang gemeinnützig)
Zuwendungsvoraussetzung
- erhebliches städtisches Interesse
- Zielsetzung gemäß Zuwendungszweck erfüllt und ohne Förderung nicht realisierbar
- ordnungsgemäße Geschäftsführung außer Zweifel
- angemessene Eigenbeteiligung und andere Fördermöglichkeiten ausgeschöpft
Bemessungsgrundlagen
Zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Aufwendungen werden detailliert in der Fachförderrichtlinie beschrieben.
Finanzierungsart(en)
- Festbetragsfinanzierung
- Fehlbedarfsfinanzierung
- Vollfinanzierung im begründeten Einzelfall bei institutioneller Förderung
Finanzierungsform
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Formulare
Mitteilungspflichten / Verwendungsnachweis
Mitteilungspflichten im Rahmen des Verfahrens sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.
- Verwendungsnachweis Projektförderung international (PDF 158 KB)
- Verwendungsnachweis institutionelle Förderung international (PDF 144 KB)
Detaillierte Informationen zur Verwendungszwecknachweisführung sind in der Fachförderrichtlinie zu finden.
Regelung für Rückforderungen
Sachverhalte, die eine Rückforderung von bewilligten Geldern nach sich ziehen können, sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.