Fachförderrichtlinie zur Schaffung neuer Schulplätze
Förderart(en)
- Projektförderung
Zuständige Stelle
- Dezernat VII - Amt für Schule
Fachförderrichtlinie
Antragsfristen
Antragstellung bis spätestens 31.12. eines Kalenderjahres für eine Bewilligung im Folgejahr. Vorlage aller vollständigen Antragsunterlagen bis 31.03. des Bewilligungsjahres
Zuwendungszweck
Schaffung neuer Schulkapazitäten in freier Trägerschaft im Bereich der allgemeinbildenden, berufsbildenden Schulen und Förderschulen im Stadtgebiet Leipzig und deren Sicherung
Zuwendungsempfänger
Freie Träger von Schulen als juristische Personen, die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaates Sachsen förderliche Arbeit bieten
Zuwendungsvoraussetzung
- Interesse der Stadt oder gemeinnützige Ziele und ohne Zuwendung nicht umsetzbar
- Zielsetzung gemäß Zuwendungszweck erfüllt
- ordnungsgemäße Geschäftsführung außer Zweifel
- angemessene Eigenbeteiligung (40 Prozent) und andere Fördermöglichkeiten ausgeschöpft
Bemessungsgrundlagen
Zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Aufwendungen werden detailliert in der Fachförderrichtlinie beschrieben.
Finanzierungsart(en)
Anteilsfinanzierung
Hinweis: Höchstbetragsgrenze vorgegeben
Finanzierungsform
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Formulare
Mitteilungspflichten / Verwendungsnachweis
Mitteilungspflichten im Rahmen des Verfahrens sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.
Informationen zur Verwendungszwecknachweisführung sind in der Fachförderrichtlinie zu finden.
Regelung für Rückforderungen
Sachverhalte, die eine Rückforderung von bewilligten Geldern nach sich ziehen können, sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.