Fachförderrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig zur Förderung des Tourismus (Fachförderrichtlinie Tourismus)
Förderart(en)
- Projektförderung
Zuständige Stelle
- Dezernat II - Stadtkämmerei
Fachförderrichtlinie
Antragsfristen
bis 30.09. des dem Doppelhaushalt vorangehenden Haushaltsjahres (erstmalig zum 31.01.2024)
Zuwendungszweck
Förderfähig sind Projekte, die der Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zu touristischen Zwecken bereitgestellten Einrichtungen und Anlagen in der Stadt Leipzig dienen. Weiter können Veranstaltungen gefördert werden, sofern diese zu touristischen Zwecken durchgeführt werden. Der Zuwendungszweck realisiert sich insbesondere durch
- den Ausbau des touristischen Angebotsspektrums,
- die Initiierung von (Groß-)Veranstaltungen mit sport-, wirtschafts- und/oder kulturtouristischem Charakter
- die strategische Neuausrichtung touristischer Angebote,
- den Ausbau der touristischen Infrastruktur,
- das Vorantreiben fortschrittlicher Initiativen, zum Beispiel zur Verbesserung der Servicequalität oder der Barrierefreiheit.
Zuwendungsempfänger
natürliche Personen und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die Projekte wie unter „Zuwendungszweck“ beschrieben realisieren, einschließlich der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Leipzig, da hieran ein berechtigtes Interesse der Stadt Leipzig besteht
Zuwendungsvoraussetzung
- Projekte orientieren sich an den Inhalten des Touristischen Entwicklungsplans (TEP) und des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig 2030 (INSEK)
- es werden zielgerichtet und vordergründig touristische Bedarfe der Stadt Leipzig gedeckt
- mit der Zuschusszahlung soll ein bestimmter entgeltfähiger Auftrag zur Tourismusförderung erbracht werden
- Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit werden eingehalten
- ordnungsgemäße Geschäftsführung außer Zweifel
- angemessene Eigenbeteiligung und andere Fördermöglichkeiten ausgeschöpft
Bemessungsgrundlagen
Zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Aufwendungen werden detailliert in der Fachförderrichtlinie beschrieben.
Finanzierungsart(en)
- Teilfinanzierung
- Vollfinanzierung nur im Ausnahmefall
Finanzierungsform
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Formulare
Mitteilungspflichten / Verwendungsnachweis
Mitteilungspflichten im Rahmen des Verfahrens sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.
Informationen zur Verwendungsnachweisführung sind in der Fachförderrichtlinie zu finden.
Regelung für Rückforderungen
Sachverhalte, die eine Rückforderung von bewilligten Geldern nach sich ziehen können, sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.