Richtlinie über Ermäßigungen bei Erbbaurechtsbestellung an kommunalen Grundstücken der Stadt Leipzig überwiegend zu Zwecken des Geschosswohnungsbaus
Förderart(en)
- Projektförderung
Fachförderrichtlinie
Antragsfristen
laufende Antragstellung möglich
Zuwendungszweck
Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenen Mietwohnraum gemäß Paragraph 1 Absatz 1 Halbsatz 1 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) sowie die Schaffung von Mietwohnungen zur überwiegenden Selbstnutzung durch Baugemeinschaften je im Wege des Geschosswohnungsbaus auf kommunalen Grundstücken.
Weitere Informationen finden Sie in der Fachförderrichtlinie zur Ermäßigungen bei Erbbaurechtsbestellungen an kommunalen Grundstücken der Stadt Leipzig überwiegend zu Zwecken des Geschosswohnungsbaus.
Zuwendungsempfänger
Natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie juristische Personen des privaten Rechts (Genossenschaft oder Vereinigung), welche auf kommunalen Grundstücken Mietwohnungen gemäß der Richtlinie gebundener Mietwohnraum (RL gMW) schaffen
Zuwendungsvoraussetzung
- Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenen Mietwohnraum oder
- Schaffung von Mietwohnungen durch Baugemeinschaften wobei die Summe der positiven Einkünfte der Haushalte im Sinne von Paragraph 2 Absatz 2 Einkommenstuergesetz EStG die Grenzen (entsprechend Ziffer IV. Nr. 1 b) der Förderrichtlinie (FRL) Familienwohnen in der jeweils gültigen Fassung im Durchschnitt aller Haushalte der beteiligten Baugemeinschaft nicht überschreiten darf
- Verpflichtung das Bauvorhaben, nach Abschluss des Erbbaurechtsvertrags mit der Stadt binnen drei Jahren zu errichten
Bemessungsgrundlagen
- Abschlag je mietpreis- und belegungsgebundener Wohnung von 35.000 Euro auf den Verkehrswert des Grundstücks mit Berücksichtigung beim Erbbauzins für 45 Jahre
- Reduzierung des Erbbauzinses auf 1,5 % bei der Schaffung von mehrheitlich mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums innerhalb eines Vorhabens für 45 Jahre
- Reduzierung des Erbbauzinses auf 1,5 % bei der Schaffung von Mietwohnraum durch selbstnutzende Baugemeinschaften für 45 Jahre
Finanzierungsart(en)
Teilfinanzierung
Finanzierungsform
Abschläge auf den Verkehrswert und Ermäßigung des Erbbauzinssatzes
Formulare
- formloser Antrag mit Darstellung der Ermäßigungsvoraussetzungen
Mitteilungspflichten / Verwendungsnachweis
Mitteilungspflichten im Rahmen des Verfahrens sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.
Regelung für Rückforderungen
Sachverhalte, die eine Rückforderung von bewilligten Geldern nach sich ziehen können, sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.