Kommunale Bürgerumfrage und andere Umfragen - häufige Fragen und Antworten
Allgemeine Fragen
Die Kommunale Bürgerumfrage ist seit 1991 ein etabliertes Instrument des Dialogs zwischen Bürgerschaft sowie Stadtrat und Stadtverwaltung. Ähnliches gilt für andere Umfragen, die die Stadt Leipzig durchführt. Durch die Erhebung von statistischen Daten (so genannten Massenerscheinungen) dienen Umfragen als Planungs- und Entscheidungsgrundlage. Rechtliche Grundlagen sind die Satzung über die kommunalen Erhebungen der Stadt Leipzig sowie das Sächsische Statistikgesetz. In der Kommunalen Bürgerumfrage werden nur Daten erhoben, die aus keiner anderen Quelle (zum Beispiel aus dem Mikrozensus des Statistischen Landesamtes Sachsen) zur Verfügung stehen.
Bei der Bürgerumfrage und bei anderen Umfragen handelt es sich um Stichprobenerhebungen. Es werden also nicht alle Einwohner/-innen Leipzigs befragt, sondern nur ein gewisser Teil. Dieser ausgewählte Teil soll die Gesamtheit abbilden, das heißt diese repräsentieren. Es gibt verschiedene Verfahren, wie eine solche Teilmenge ausgewählt werden kann. Bei der Bürgerumfrage und anderen stichprobenbasierten Umfragen kommt ein so genanntes Zufallsauswahlverfahren zum Einsatz. Das heißt, jede/-r Einwohner/-in mit Hauptwohnsitz hat die gleiche Chance, ausgewählt zu werden.
In der Regel erhalten zwischen 1 und 5 Prozent der Bevölkerung einen Fragebogen. Befragt werden volljährige Leipzigerinnen und Leipziger zwischen 18 und 85 Jahren. Entsprechend stehen die Ergebnisse repräsentativ für diese Gruppe.
Die Ergebnisberichte werden jährlich veröffentlicht unter www.leipzig.de/buergerumfrage.
Nein, damit mit der Bürgerumfrage und anderen stichprobenbasierten Umfragen valide, also zuverlässige Ergebnisse ermittelt werden können, ist eine Einhaltung des Stichprobenverfahrens zwingend erforderlich. Das heißt es können nur Personen teilnehmen, die zufällig ausgewählt wurden.
Fragen zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit
Ja, Datenschutz und Vertraulichkeit sind jederzeit gesichert. Die Befragungsdaten (Antworten im Fragebogen) werden von den so genannten Hilfsmerkmalen (Name, Adresse, Pseudonym - ausschließlich letzteres verschlüsselt im Strichcode) getrennt gespeichert. Das Verfahren der Datenerhebung und -speicherung ist auch mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig abgestimmt.
Wenn Sie den Fragebogen im Internet beantworten, ist Ihre Anonymität jederzeit sichergestellt. Der Eingang Ihres Fragebogens wird über Ihr Pseudonym registriert. Die Befragungsdaten (Angaben im Online-Fragebogen) werden in einem separaten Datensatz und damit unabhängig vom Pseudonym gespeichert. Eine Verknüpfung zwischen beiden Datensätzen ist im Rahmen der Online-Erhebung durch den Anbieter der Befragungssoftware technisch ausgeschlossen. Persönliche Daten wie Name und Adresse sind in diesem Datensatz nicht enthalten.
Wenn Sie den Fragebogen auf Papier ausfüllen, handelt es sich um eine so genannte pseudonyme Befragung. Diejenigen Befragten, von denen nach drei bis vier Wochen kein Fragebogen vorliegt, werden einmalig erinnert. Hierzu werden die auf dem Fragebogen aufgedruckten und als Strichcode verschlüsselten Pseudonyme registriert. Diejenigen Befragten, zu deren Pseudonym kein Fragebogen vorliegt, werden erneut kontaktiert.
Durch technische und organisatorische Maßnahmen wird jedoch hierbei Vertraulichkeit zugesichert: Hilfsmerkmale (Name und Adresse sowie Pseudonym) und Erhebungsmerkmale (Antworten im Fragebogen) werden jederzeit an unterschiedlichen Orten gespeichert. Eine Zusammenführung ist durch dienstliche Anweisung untersagt und organisatorisch (unterschiedliche Bearbeiter) gesichert. Nach Versand der Erinnerung werden alle Hilfsmerkmale (insbes. Name und Adresse) gelöscht.
Der Strichcode enthält das Pseudonym in maschinenlesbarer Form, das sich im Klartext auch als alphanumerischer Code in der Fußzeile jeder Fragebogenseite findet. Das Pseudonym ist ein Hilfsmerkmal und dient dazu, datenschutzfreundlich diejenigen Personen zu ermitteln, von denen noch kein Fragebogen eingegangen ist, um diese nach drei bis vier Wochen einmalig zu erinnern (§ 4 der Satzung über die kommunalen Erhebungen der Stadt Leipzig). Das Pseudonym wird zufällig generiert und enthält selbst keine Angaben zu Name oder Adresse.
Der Strichcode wird zudem für die automatisierte Bearbeitung der Fragebögen verwendet. Die Fragebögen werden gescannt und in eine Datenbank eingelesen. Pseudonym und Angaben im Fragebogen werden in unterschiedlichen Datensätzen gespeichert, die keinerlei Merkmale enthalten, die ein Verknüpfen von Adress- und Befragungsdaten erlauben würden. Die aus den Fragebögen erhobenen Daten liegen somit in anonymer Form vor.
Die Befragung ist freiwillig, Ihnen entstehen keine negativen Folgen, wenn Sie den Fragebogen nicht ausfüllen. Sie erhalten nach drei bis vier Wochen eine einmalige Erinnerung. Wenn Sie nicht an der Erhebung teilnehmen möchten, können Sie diese ignorieren. Wenn Sie keine Erinnerung wünschen, bitte wir um telefonische Rückmeldung und schließen Sie von der Erinnerungsaktion aus.
Technische Fragen, Support, Unterstützungsmöglichkeiten
Sollten technische Probleme bestehen bitten wir um Anruf unter 0341 123-2826.
Nein, dies ist nicht beabsichtigt und technisch ausgeschlossen. Über das Pseudonym beziehungsweise das Zugangskennwort (Internetfragebogen) wird sichergestellt, dass ein Fragebogen nur einmal ausgefüllt wird. Liegt bereits ein ausgefüllter Internetfragen vor, kann kein Papierfragebogen mehr mit demselben Pseudonym eingelesen werden.
Wenn Sie den Fragebogen nicht ausfüllen können, beispielsweise, weil Sie eine Sehbehinderung oder sprachliche Verständnisschwierigkeiten haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an 0341 123-2826.