Führerschein-Pflichtumtausch gegen EU-Kartenführerschein
Allgemeine Informationen
Der Führerscheinumtausch gemäß EU-Vorgabe erfolgt gestaffelt bis 19. Januar 2033. Betroffen sind alle bis zum 18. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine.
Der Umtausch erfolgt in zwei Stufen:
- 1. Stufe: betrifft alle bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellten Papierführerscheine, gestaffelt nach den Geburtsjahrgängen des Fahrerlaubnisinhaber.
- 2. Stufe: betrifft alle vom 01. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheine, gestaffelt nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheines.
Ihr bisheriger Führerschein verliert seine Gültigkeit am ...
Auf dieser Seite können Sie prüfen, bis zu welchem Datum Ihr derzeitiger Führerschein umgetauscht sein muss. Wir empfehlen Ihnen, die Terminvereinbarung, unter Beachtung der Stufen des Umtauschs so früh wie möglich vorzunehmen.
Rechtsgrundlagen
- 3. Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2006 über den Führerschein (2006/126/EG).
- Fahrerlaubnis-Verordnung, § 24 a Absatz 2
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Antragsvoraussetzungen
Ihr Hauptwohnsitz ist in Leipzig.
Kontaktlose Antragstellung
- Kopie des gültigen Ausweisdokumentes (Vorder- und Rückseite),
- Kopie des bisherigen Führerscheins (Vorder- und Rückseite),
- Antrag zur Umstellung/ Änderung des Führerscheins (PDF 128 KB),
- Nachweis über die Zahlung der Gebühr (Kopie des Kontoauszugs oder Online-Banking-Vorgangs).
Auf dem Zahlungsnachweis müssen der Kontoinhaber, der gezahlte Betrag und der Verwendungszweck ersichtlich sein. - Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (Wenn der Führerschein in Papierformat nicht in Leipzig ausgestellt wurde. Informationen und Formulare finden Sie unter "Karteikartenabschrift für EU-Kartenführerschein bereitstellen".)
Antragstellung mit Termin
- gültiges Personaldokument,
- biometrisches Lichtbild (entsprechend gültiger Passverordnung),
- bisheriger Führerschein,
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (Wenn der Führerschein in Papierformat nicht in Leipzig ausgestellt wurde. Informationen und Formulare finden Sie unter "Karteikartenabschrift für EU-Kartenführerschein bereitstellen".)
Fristen und Bearbeitungsdauer
Kontaktlose Antragstellung
Die Bearbeitungszeit beträgt bis zum Erhalt des neuen Führerscheines derzeit etwa drei bis vier Wochen, nachdem alle Unterlagen vorliegen. Zur Abholung vereinbaren Sie einen Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341 115.
Antragstellung mit Termin
Die Bearbeitungszeit beträgt bis zum Erhalt des neuen Führerscheines derzeit etwa drei bis vier Wochen, nachdem alle Unterlagen vorliegen. Der neue Führerschein wird Ihnen direkt nach Hause geschickt.
Ablauf und Verfahren
Den Antrag zum Umtausch Ihres Führerscheines können Sie sowohl kontaktlos als auch im Rahmen eines Termines stellen. Ihren neuen Führerschein erhalten Sie bei der kontaktlosen Antragstellung grundsätzlich vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde ausgehändigt und müssen dafür jedem Fall einen Termin vereinbaren. Wenn Sie Ihren Führerschein im Rahmen eines Vor-Ort-Termines beantragt haben, kann Ihnen Ihr neuer Führerschein direkt nach Hause geschickt werden. Bitte beachten Sie, dass diese Option ausschließlich bei der Antragstellung mit Termin zur Verfügung steht.
Für den Pflichtumtausch des Führerscheins empfehlen wir aufgrund der hohen Nachfrage für Vorsprache-Termine die kontaktlose Form.
Kontaktlose Antragstellung
- Lesen Sie bitte das Informationsblatt zur Umstellung/Änderung des Führerscheins sorgfältig durch: Informationen zur Umstellung/ Änderung des Führerscheins (PDF 152 KB)
- Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen für die kontaktlose Antragstellung zusammen (siehe „Vorzulegende Unterlagen/Formulare“). Beachten Sie, dass die Gebühr im Voraus zu überweisen ist. Nur wenn die Unterlagen vollständig eingereicht werden, kann die Antragsbearbeitung erfolgen.
- Schicken Sie Ihren Antrag mit allen Unterlagen per Post an die Fahrerlaubnisbehörde oder werfen Sie diese in einem verschlossenen Umschlag direkt im Technischen Rathaus in die entsprechende Einwurf-Box im Foyer ein.
- Fragen Sie online ab, ob Ihr Führerschein abholbereit ist (circa drei bis vier Wochen nach Antragstellung. Die Abfrage ist nicht für Expressbestellungen gegeben. Ist das Dokument verfügbar, so liegt es für Sie in der Fahrerlaubnisbehörde zur Abholung bereit. Zur Abholung vereinbaren Sie einen Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341 115.
Antragstellung mit Termin
- Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente für die Antragstellung mit Termin zusammen.
- Vereinbaren Sie einen Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341 115. Sie müssen persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde erscheinen. Eine Vertretung ist nicht möglich. Der Kartenführerschein trägt Ihre Unterschrift, die Sie bereits bei Antragstellung leisten.
- Da Sie nicht gleichzeitig zwei Führerscheine besitzen dürfen, wird Ihr bisheriger Führerschein bereits bei Antragstellung befristet. Befristete Führerscheine gelten nur im Inland. Beachten Sie dies bitte bei Ihrer Terminwahl, wenn Sie einen Auslandsaufenthalt planen.
- Der Führerschein wird Ihnen in den Hausbriefkasten per Einschreiben zugesendet. Bitte wählen Sie dazu bereits bei der Antragstellung den Direktversand Ihres Führerscheines aus.
- Ist in Ihrem Fall der Direktversand ausnahmsweise nicht möglich, müssen Sie den Führerschein im Rahmen einer weiteren Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde abholen. Fragen Sie in diesem Fall vor der Abholung online ab, ob Ihr Führerschein abholbereit ist. Die Abfrage ist nicht für Expressbestellung gegeben. Ist das Dokument verfügbar, so liegt es für Sie in der Fahrerlaubnisbehörde zur Abholung bereit (soweit nichts anderes vereinbart wurde).Zur Abholung vereinbaren Sie einen Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341 115.
Kosten und Gebühren
Kontaktlose Antragstellung
Reichen Sie den Antrag schriftlich ein, fällt für den Umtausch eine Gebühr in Höhe von 25,30 Euro an.
Stellen Sie uns eine Kopie des Kontoauszuges oder Online-Banking-Vorgangs als Nachweis über die Zahlung zur Verfügung. Auf dem Zahlungsnachweis müssen der Kontoinhaber, der gezahlte Betrag und der Verwendungszweck ersichtlich sein.
Bankverbindung:
Stadt Leipzig
IBAN: DE76 8605 5592 1010 0013 50
Verwendungszweck: 5.0502.000055.9 und Familienname sowie Geburtsdatum Antragsteller/-in
Antragstellung mit Termin
Bei der Antragstellung im Rahmen eines Vor-Ort-Termines beträgt die Gebühr 30,40 Euro einschließlich der Gebühren für den Direktversand. Hierbei wird Ihnen Ihr neuer Führerschein von der Bundesdruckerei direkt nach Hause geschickt.
Sollten Sie Ihren Führerschein doch persönlich abholen wollen, ist für die Abholung zwingend eine Terminvereinbarung erforderlich.
Die Gebühr ist jeweils im Rahmen der Antragstellung über die Kassenautomaten vor Ort zu begleichen.
Mögliche Zusatzgebühren
Für eine Expressbestellung des neuen Führerscheins fallen zusätzlich 7,68 Euro an
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte
Besonderheiten
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass individuelle Fragen zum Umtausch grundsätzlich nur während einer persönlichen Vorsprache und aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht telefonisch beantwortet werden können.