Lebendige Luppe: Planungen der Stadt Leipzig in Kooperation mit der Stadt Schkeuditz zur Vorbereitung konkreter Baumaßnahmen
Südlich der Neuen Luppe ist vorgesehen, auf dem Gebiet der Stadt Leipzig und der Stadt Schkeuditz verschiedene Luppe-Altläufe sowie des Zschamperts zu naturnahen Fließgewässern gemäß Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) umzugestalten. Die eingeleitete Wassermenge muss den natürlichen Schwankungen im Jahresverlauf entsprechend variieren und so auch kleinere, lebensraumtypische Hochwasser in die Aue leiten. Neben den Baumaßnahmen zur Realisierung des Fließgewässers sollen beispielsweise auch Durchlässe errichtet werden.
Das Projektgebiet beginnt im Nordwesten der Stadt Leipzig im Bereich der Neuen Luppe vom Elsterbecken/Kleine Luppe bis zur Luppe an der Autobahn A 9 südlich der Stadt Schkeuditz.
Der Bauabschnitt 4, der Zschampert, wird 2021 zur Planfeststellung eingereicht. Voraussichtlich im Januar 2022 sollen die Bauarbeiten dazu starten. Die Federführung des Planungsprozesses liegt in Absprache mit der Stadt Schkeuditz bei der Stadt Leipzig. Die Stadt Schkeuditz beteiligt sich anteilig an den Kosten für den in ihrer Gemarkung liegenden Bauabschnitt.
Die Umsetzung des vierten Bauabschnitts wird gemeinschaftlich durch die Städte Leipzig und Schkeuditz realisiert – größtenteils mit Fördermitteln des Bundesamts für Naturschutz im Bundesprogramms Biologische Vielfalt sowie der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt und mit einem städtischen Eigenanteil.
Der Zschampert war historisch ein stark verzweigtes Gewässer in einem ökologisch sehr wertvollen Landschaftsmosaik aus Auenwiesen, Auwäldern und Gewässern. Trocken gefallene Relikte im ansonsten überwiegend naturfernen Zustand zeugen auch heute noch davon. Im Rahmen des Projekts Lebendige Luppe wird der Zschampert naturnah umgestaltet und zukünftig in seinem historischen Bett wieder in die Wildbettluppe münden. Damit werden zukünftig ständig ca. 0,02 m³ /s Wasser durch den Zschampert fließen. Der Saale-Leipzig-Kanal garantiert zukünftig eine möglichst kontinuierliche Mindestwassermenge, um Trockenperioden des Gewässers zu minimieren. Bei Hochwasser, z. B. verursacht durch Starkregen, wird der Zschampert ab einer Wassermenge von 0,2 m³ /s bis zu 3,58 m³/s (entspricht einem HQ 5) über die Ufer treten und den Hartholzauwald überschwemmen. Um dies zu erreichen, wird die Morphologie des historischen Bachbettes punktuell an die Geländegegebenheiten angepasst. Wassermengen über 3,58 m³ /s werden nach Norden über das Zschampertsiel in die Neue Luppe abgeführt oder versickern im Kleewinkel. Die Wildbettluppe wird kontinuierliche Wassermengen bis zu 0,02 m³/s und Hochwasserüberschüsse über eine gesonderte Flutmulde südlich des Wehrs Kleinliebenau von maximal 1,5 m³/s aus dem Zschampert erhalten.
Für die Umsetzung dieses Bauabschnittes müssen kleinflächige Abgrabungen und Modellierungen des Gewässerbettes in bestimmten Offenlandbereichen vorgenommen werden, da hier das historische Gewässerbett größtenteils verschwunden ist. Um den Höhenunterschied zwischen Zschampertbett und Wildbettluppe zu überwinden, soll eine Anpassung der Gewässersohlen erfolgen.
In weiteren Schritten sollen die Planungen der Bauabschnitte 1-3 der Lebendigen Luppe bis zur Genehmigungsreife bearbeitet werden. Für ihre spätere Umsetzung werden die Städte Leipzig und Schkeuditz verschiedene Finanzierungsquellen prüfen. Die Planungen zur Fließgewässertrasse Lebendige Luppe und flächenhaften Überflutungen werden in enger Absprache mit dem noch zu entwickelnden gesamträumlichen, integrierten Auenentwicklungskonzept (AEK) erarbeitet. Hierfür ist vorgesehen, dass beide Projektbausteine zunächst parallel bearbeitet werden und ab 2021 eine abschließende Trassenfindung für die Fließgewässerplanung vorliegt. Parallel zur Variantenfindung werden für den Burgauenbach und den Bauerngraben in Zusammenarbeit mit dem NABU Sachsen erste Renaturierungsmaßnahmen und als ergänzender Baustein ebenso die bestehenden Lachen südlich der Neuen Luppe geplant und voraussichtlich bis Ende 2023 umgesetzt. Geplant ist u.a. die weitere Erschließung potentieller Überflutungsflächen am Burgauenbach und die naturnahe Ausgestaltung des Bauerngrabens.
Bis Ende 2023, dem Ende des aktuellen Förderzeitraums im Bundesprogramm Biologische Vielfalt, soll das Projekt auch für die Bauabschnitte 1-3 in die Planfeststellung eintreten. Die weitere bauliche Realisierung richtet sich nach den Festlegungen in den Genehmigungen.