Arbeiten, Qualifizieren und Deutsch lernen - Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
Viele der Menschen, die aktuell aus der Ukraine nach Deutschland fliehen müssen, wollen möglichst schnell nach ihrer Ankunft in Leipzig arbeiten. Zahlreiche lokale und regionale Unternehmen suchen Arbeitskräfte und stellen unterschiedlichste Arbeitsangebote bereit. Sie können den ankommenden Geflüchteten damit eine Perspektive durch Integration in den regionalen Arbeitsmarkt bieten.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Themen Arbeiten in Leipzig und Berufsanerkennung. Geflüchtete aus der Ukraine sowie Unternehmen und Arbeitgeber/-innen finden Ansprechpartner/-innen und Kontakte, die bei der Suche nach Arbeit und bei der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen.
Die Seite wird regelmäßig aktualisiert.
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
Ja. Mit der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 AufenthG erteilt die zuständige Ausländerbehörde auch die Erlaubnis zum Arbeiten. Eine Erwerbstätigkeit ist zudem bereits mit der Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung erlaubt.
Die Aufenthaltserlaubnis muss mit dem Eintrag "Erwerbstätigkeit erlaubt" versehen sein. Es kann dann in Deutschland grundsätzlich jeder Beschäftigung nachgegangen werden. Ebenso können diese Personen auch als Leiharbeiternehmerin oder Leiharbeitnehmer arbeiten.
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG können auch ein eigenes Unternehmen gründen oder freiberuflich arbeiten. Jede Branche stellt besondere Anforderungen an eine Gründung, die zu beachten sind.
Grundsätzlich können Sie in Deutschland in Ihrem erlernten Beruf arbeiten, wenn Sie eine Beschäftigungserlaubnis haben.
Manche Berufe sind in Deutschland mit einem Gesetz reglementiert. Ist Ihr Beruf reglementiert, muss Ihre Qualifikation erst offiziell anerkannt werden, bevor Sie Ihren Beruf hier ausüben dürfen.
In nicht reglementierten Berufen ist die vorhandene Anerkennung trotzdem sehr hilfreich, um eine Stelle zu finden, die Ihrer Qualifikation entspricht.
Sie können sich zu Fragen der beruflichen Anerkennung kostenlos bei einer Beratungsstelle des Förderprogramms Integration durch Qualifizierung beraten und unterstützen lassen:
Fachinformationszentrum Zuwanderung
Georg-Schumann-Straße 173
04159 Leipzig
E-Mail: leipzig@exis.de
Telefon: +49 (0) 341 580 88 20 20
Webseite: www.anerkennung-sachsen.de
Ob Sie einen Anerkennungsprozess brauchen, welche Unterlagen Sie dazu benötigen und welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen, erfahren Sie zum Beispiel auch in mehreren Sprachen unter der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Anerkennung in Deutschland.
Anerkennungsportal unter: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/
Flyer - Anerkennung Berufsqualifikation in Deutschland - ukrainisch
Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz in Deutschland (§ 24 Aufenthaltsgesetz - AufenthG) können zudem Leistungen der Beratung und Vermittlung in Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) III durch die Agenturen für Arbeit erhalten.
Agentur für Arbeit Leipzig
Georg-Schumann-Str. 150
04159 Leipzig
E-Mail: leipzig@arbeitsagentur.de
Telefon: 0800 4 5555 00
Information der Agentur für Arbeit Leipzig zu ihren Unterstützungsleistungen bei der Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche in ukrainischer Sprache unter:
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/leipzig/hilfe-fur-gefluchtete-aus-der-ukraine
Neue Zuständigkeit bei der Arbeitssuche und Grundsicherung ab 01.06.2022
Das Jobcenter Leipzig unterstützt geflüchtete Menschen ab dem 01.06.2022 aktiv bei der Arbeitssuche und Integration in den Arbeitsmarkt. Zudem wird es ebenfalls ab dem 01.06.2022 für die Grundsicherung geflüchteter Menschen aus der Ukraine zuständig sein.
Erste weiterführende Information des Jobcenters Leipzig zu Ihren Unterstützungsleistungen bei der Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche sowie bei der Beantragung der Grundsicherungsleistungen oder einer Terminanfrage finden Sie in ukrainischer, russischer und englischer Sprache unter:
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine - Jobcenter Leipzig
Sonderhotline für Geflüchtete aus der Ukraine
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat für Geflüchtete aus der Ukraine eine Sonderhotline eingerichtet.
Mitarbeiter der (BA) geben dort Geflüchteten Informationen zur Arbeits- und Ausbildungssuche in russischer und ukrainischer Sprache. Damit ermöglicht die BA einen unkomplizierten Zugang zu ihren Unterstützungsleistungen ohne Sprachbarrieren. Schwerpunkte bei der Information im Rahmen der Arbeitsaufnahme und Ausbildung sind die Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse und der Zugang zu Sprachkursen.
Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr unter der Servicerufnummer 0911 1787915 erreichbar.
Der Anruf ist nicht gebührenfrei, es fallen Gebühren für einen Anruf ins deutsche Festnetz an.
Weitere Anlaufstellen für Geflüchtete aus der Ukraine:
Arbeitsmarktmentoren-Projekt des Arbeit und Leben Sachsen e. V.
Torgauer Platz 3
04315 Leipzig
Ansprechpartner: Herr Steffen Reichelt (Arbeitsmarktmentor und Projektleiter)
E-Mail: reichelt@arbeitundleben.eu
Telefon: +49 (0) 341 71005-0
www.arbeitsmarktmentoren-sachsen.de
Weiterführende Informationen und Hinweise zu aktuellen Informationsveranstaltungen unter:
IQ Netzwerk Sachsen
https://www.netzwerk-iq-sachsen.de/zugang/
Termine Info-Café
Wenn Sie allgemeine Fragen zum Arbeiten in Sachsen haben, nutzen Sie unser Online-Info-Café.
Die Termine finden in Deusch und Russisch statt.
Informationen für Unternehmen und Arbeitgeber/-innen
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Geflüchtete aus der Ukraine beschäftigen möchten, werden durch den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit beraten und unterstützt.
Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit
E-Mail: leipzig.arbeitgeber@arbeitsagentur.de
Telefon: 0800 4 5555 20
www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitgeber-service
Für eine allgemeinen Erstberatung zu allen Fragen der Fachkräfteeinwanderung können sich Unternehmen an das Fachinformationszentrum Zuwanderung Leipzig (FiZu) wenden.
Fachinformationszentrum Zuwanderung Leipzig
Georg-Schumann-Straße 173
04159 Leipzig
Telefon: +49 (0) 341 580 88 20 20
E-Mail: fizu-leipzig@exis.de
www.netzwerk-iq-sachsen.de/anerkennung
Das Fachinformationszentrum Zuwanderung Leipzig berät: Zugewanderte, Arbeitgeber/-innen, Unternehmen und Personalverantwortliche, Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Verwaltungen und Behörden.
Nein, wenn eine Person über eine Aufenthaltserlaubnis mit dem Vermerk „Erwerbstätigkeit erlaubt“ verfügt, muss vor ihrer Beschäftigung keine Vorrangprüfung beachtet werden.
Mit der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erteilt die zuständige Ausländerbehörde auch die Erlaubnis zum Arbeiten. Hier in der Aufenthaltserlaubnis muss der Eintrag "Erwerbstätigkeit erlaubt" vermerkt sein.
Deutsch lernen für Erwachsene
Geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die einen vorübergehenden Schutz gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz erhalten haben, haben Zugang zu den Sprachkursen des Bundes.
Im Folgenden finden Sie Informationen zu Integrationskursen und zu Berufs-Sprachkursen Deutsch.
Integrationskurse
Geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die einen vorübergehenden Schutz gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz erhalten haben, haben Zugang zu den Sprachkursen des Bundes. Eine gute Möglichkeit zum Lernen der deutschen Sprache bietet der Besuch eines Integrationskurses. Diesen können Sie ohne Vorkenntnisse der deutschen Sprache besuchen. Der Sprachkurs schließt mit einer B1-Prüfung ab. Der allgemeine Integrationskurs dauert 700 Unterrichtseinheiten (UE). Je nach Ausrichtung des Kurses, der für Sie in Frage kommt, kann die Gesamtdauer auch bis zu 1.000 Unterrichtseinheiten betragen. Personen mit guten Lernvoraussetzungen können den Integrationskurs auch als Intensivkurs mit 430 Unterrichtseinheiten absolvieren. Es gibt ein vielfältiges Angebot spezieller Integrationskurse, zum Beispiel für Frauen oder für junge Menschen.
Die Teilnahme am Integrationskurs ist für Sie kostenlos.
Weitere Informationen zum Integrationskurs finden Sie beim Bundesamtes für Migration und Flüchtling.
Eine Übersicht zu allen Kursträgern, die Integrationskurse anbieten, finden Sie beim Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Den Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Wenn Sie sich bereits in Leipzig angemeldet haben, senden Sie Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per Post bitte an diese Adresse:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Referat 51E
Otto-Schmerbach-Straße 20
09117 Chemnitz
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Kopie Ihres Aufenthaltstitels oder die Fiktionsbescheinigung bei.
Berufssprachkurse
Die Berufssprachkurse Deutsch sind ein breites, bedarfsorientiertes Kursangebot für die Integration in den Arbeitsmarkt. Berufssprachkurse richten sich an Lernende, die bereits fortgeschrittene Deutschkenntnisse haben und diese weiter verbessern wollen: Von B1 auf B2, B2 auf C1 und C1 auf C2. Es gibt Basiskurse, die berufsübergreifende Deutschkenntnisse vermitteln. Außerdem gibt es Spezialkurse für bestimmte Berufsgruppen, zum Beispiel für Personen aus den Bereichen Pflege und Gesundheit, Einzelhandel und Gewerbe und Technik.
Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/DeutschBeruf/deutsch-beruf.html?nn=282656
Deutsch lernen für Jugendliche
Wenn Sie oder Ihr Kind die folgenden Bedingungen erfüllen, besteht für die Möglichkeit der Anmeldung zu einem Deutschkurs des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF):
- Alter zwischen 16 und 18 Jahren und
- Schulabschluss nach 11 Jahren (povna zahal´na serednja osvita) oder
- begonnene Hochschulausbildung oder
- begonnene Berufsausbildung (Klasse 10, 11 oder 12)
Für die Anmeldung beziehungsweise Zulassung zum Deutschkurs benötigen Sie ein Schreiben des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB) zur Beendigung der Schulpflicht. Wenn Sie in Leipzig oder den Landkreisen Leipzig oder Nordsachsen wohnen und an einem BAMF-Kurs teilnehmen möchten, benötigen wir schnellstmöglich einen formlosen Antrag Ihrerseits per E-Mail. Bitte benutzen Sie für Ihren Antrag in der E-Mail ausschließlich den Betreff BAMF-Kurs und richten Sie diese E-Mail an: Peggy.Schewe@lasub.smk.sachsen.de. Die E-Mail muss folgende Ihrer Daten beinhalten:
- Name, Vorname
- Wohnadresse in Sachsen
- Geburtsdatum
- Derzeit besuchte Schule
- Telefonnummer für Rückfragen
Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail Ihre Nachweise für den Schulabschluss, eine begonnene Berufsausbildung oder Hochschulausbildung als Anlage bei. Eine Übersetzung in die deutsche Sprache ist nicht notwendig.