Untersuchungen des Kinder- und Jugendzahnärtlichen Dienstes des Gesundheitsamtes
In Kindertagesstätten und Schulen führt das Gesundheitsamt verschiedene Untersuchungen durch, zu den bekanntesten zählen die zahnärztlichen Untersuchungen.
Untersuchungen in der Kindertagesstätte (ab dem 1. Lebensjahr)
Die Information zu den jährlichen Vorsorgeuntersuchungen erfolgt über die Kita.
Wo findet die Untersuchung statt?
- In der Kita
Teilnahme an der Untersuchung:
- Für die zahnärztliche Untersuchungen gibt es gesetzliche Grundlagen: § 11 Absatz 1 Nr. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) und § 7 Absatz 2 des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG).
- Die Eltern erhalten vorab eine Einwilligungserklärung. Liegt die Unterschrift der Sorgeberechtigten am Tag der Untersuchung vor, wird das Kind untersucht. Das Einverständnis gilt für die gesamte Zeit der Zugehörigkeit des Kindes in der Kita.
Zur Untersuchung bitte mitbringen:
- Zahnärztlicher Vorsorgepass "Gesunde Zähne" (blaues Heft)
Ziel der Untersuchung:
- Die Untersuchung in der Gruppe hilft beim Angstabbau vorm Zahnarztbesuch und ist eine wichtige Ergänzung zum Besuch beim Hauszahnarzt.
Inhalt der Untersuchung:
- Erhebung des Zahnstatus
- Früherkennung und Feststellung von Karies und Zahnbetterkrankungen
- Erfassung der Mundhygiene
- Überwachung der Gebissentwicklung
Ergebnisse:
- Das Ergebnis wir den Eltern schriftlich mitgeteilt. Falls eine zahnärztliche Behandlung oder zahnärztliche Maßnahme angezeigt ist, wird in der Mitteilung darauf aufmerksam gemacht.
- Die zahnärztlichen Untersuchungen dienen in ihrer Gesamtheit auch der Beobachtung und Bewertung der Zahngesundheit der Bevölkerung. Der gesetzliche Auftrag dazu findet sich in § 1 Absatz 1 Nr.1 und 5 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen(SächsGDG).
Am Zahngesundheitszustand der Kinder lässt sich zum Beispiel der Erfolg zahnmedizinischer Vorsorgeprogramme in den Kindertageseinrichtungen messen.
Neben dieser Untersuchung findet ebenfalls in jährlichen Abständen die zahnärztliche Gruppenprophylaxe in der Kita statt.
Untersuchungen während der Schulzeit (Klassenstufe 1 - 7)
Das Gesundheitsamt führt jährlich schulzahnärztliche Untersuchungen von der Klassenstufe 1 bis 7 durch. In Schulen, in denen ein erhöhtes Kariesrisiko besteht, wie bei Fördereinrichtungen und Förderschulen, werden die schulzahnärztlichen Untersuchungen bis zur Klassenstufe 10 durchgeführt.
Die Information zur jährlichen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung erfolgt über die Schule.
Wo findet die Untersuchung statt?
- In der Schule
Teilnahme an der Untersuchung:
- Die gesetzliche Grundlage für die zahnärztliche Untersuchung bilden § 11 Absatz 1 Nr.2 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG), § 26a Absatz 7 des Sächsischen Schulgesetzes (SchulG) sowie § 5 der Schulgesundheitspflegeverordnung (SchulGesPflVO).
- Die Eltern können der Teilnahme an der Untersuchung widersprechen. Die Mitteilung darüber muss am Tag der Untersuchung dem Jugendzahnarzt schriftlich vorliegen.
Zur Untersuchung bitte mitbringen:
- Zahnärztlicher Vorsorgepass "Gesunde Zähne" (blaues Heft)
Ziel der Untersuchung:
- Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen
Inhalt der Untersuchung:
- Erhebung des Zahnstatus
- Früherkennung und Feststellung von Karies und Zahnbetterkrankungen
- Erfassung der Mundhygiene
- Überwachung der Gebissentwicklung
Neben dieser Untersuchung findet ebenfalls in jährlichen Abständen die zahnärztliche Gruppenprophylaxe einschließlich Fluoridierungsmaßnahmen bis zur 6. Klasse statt.
Die Gruppenprophylaxe wird in der Stadt Leipzig entweder durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes oder durch niedergelassene Zahnärzte durchgeführt.
Ergebnisse:
- Das Untersuchungsergebnis wird den Eltern schriftlich mitgeteilt. Falls eine zahnärztliche Behandlung oder zahnärztliche Maßnahme angezeigt ist, wird in der Mitteilung darauf aufmerksam gemacht.
- Die zahnärztlichen Untersuchungen dienen in ihrer Gesamtheit auch der Beobachtung und Bewertung der Zahngesundheit der Bevölkerung. Der gesetzliche Auftrag dazu findet sich in § 1 Absatz 1 Nr.1 und 5 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG).
Am Zahngesundheitszustand der Kinder lässt sich zum Beispiel der Erfolg zahnmedizinischer Vorsorgeprogramme in den Schulen messen.
Gruppenprophylaxe - Durchführung von zahnärztlichen Vorsorgeprogrammen in Kindertageseinrichtungen und Schulen
Zur Verbesserung der Zahngesundheit bei Kindern und Jugendlichen finden vorbeugende Maßnahmen in Kindergärten und Schulen bis zur 6. Klassenstufe, in Förderschulen bis zur 10. Klassenstufe statt. Im Auftrag der Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege des Freistaates Sachsen e. V. (LAGZ Sachsen) wird die zahnärztliche Gruppenprophylaxe entweder durch die Mitarbeiter des Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes oder durch niedergelassene Zahnärzte durchgeführt.
Die Information zur Gruppenprophylaxe erfolgt über die Kita oder die Schule.
Teilnahme an der Gruppenprophylaxe:
- Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe ist als gesetzlicher Auftrag im Sozialgesetzbuch V § 21 beschrieben.
- Neben dem Erlernen der richtigen Zahnputztechnik, bieten wir die Zahnschmelzhärtung durch lokale Anwendung von Fluoridpräparaten an. Fluorid stärkt den Zahnschmelz und macht ihn widerstandsfähiger gegen Kariesbakterien.
- Dieses Angebot ist kostenfrei. Dafür benötigen wir das schriftliche Einverständnis.
Bitte zur Gruppenprophylaxe mitbringen:
- Zahnärztlicher Vorsorgepass "Gesunde Zähne" (blaues Heft)
Inhalt der Gruppenprophylaxe:
- das Erlernen der richtigen Zahnputztechnik und praktische Übungen
- die Ernährungsberatung
- die Zahnschmelzhärtung durch Fluoride (nur mit dem Einverständnis der Eltern!)
- die Motivation zum regelmäßigen Zahnarztbesuch
Ziel der Gruppenprophylaxe:
Die Kinder und Jugendlichen eigenverantwortlich und bewusst für die Zahngesundheit zu motivieren. Mit Projekttagen (zum Beispiel dem Tag der Zahngesundheit) in Kindereinrichtungen und Schulen, Öffentlichen Veranstaltungen (zum Beispiel dem Schulanfängerfest) und Elternabenden, werden auch Eltern, Erzieher/-innen, Lehrer/-innen und andere wichtige Personen angesprochen und erreicht, welche die Betreuung der Kinder begleiten.