Das Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Friedhöfe, gibt bekannt, dass bei nachfolgend aufgeführten Grabstätten auf den kommunalen Friedhöfen drei Monate nach der öffentlichen Bekanntmachung, gemäß Paragraph 30 Absatz 1 und 3 der Friedhofssatzung für die Benutzung der von der Stadt Leipzig verwalteten Friedhöfe vom 15.12.2010, das Nutzungsrecht entschädigungslos entzogen wird.
Ostfriedhof
- Urnengarten II Urnenrabatte 3 (Nutzungsende: 28.09.2020)