Das Sammeln der knoblauchduftigen Blätter ist sehr beliebt. Neben der bestehenden Verwechslungsgefahr mit giftigen Maiglöckchen und Herbstzeitlosen sollten noch weitere Ärgernisse vermieden werden.
Die Pflanze darf nicht unbegrenzt gesammelt werden. In Naturschutzgebieten und Flächennaturdenkmalen ist das Sammeln ganz verboten. Leipzigs Wälder liegen zum größten Teil in Schutzgebieten, in denen das Verlassen der Wege oft nicht erlaubt ist. Doch auch direkt am Wegesrand darf nicht überall einfach geerntet werden.
Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können nach Paragraf 52 Sächsisches Waldgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro geahndet werden.
Wo darf Bärlauch gesammelt werden?
Außerhalb von Naturschutzgebieten oder Flächennaturdenkmalen kann entsprechend dem Sächsischen Waldgesetz (§ 14), unabhängig davon, wem der Wald gehört, eine kleine Menge in der Größe eines Handstraußes für den Eigenbedarf geerntet werden (sogenannte Handstraußregelung).
Wer größere Mengen (Einkaufsbeutel, Säcke) Bärlauch ernten möchte, muss das Einverständnis des Waldeigentümers und der Naturschutzbehörde einholen.
Für die gewerbliche Nutzung ist in jedem Fall eine Genehmigung der Naturschutzbehörde erforderlich.
Weitere Informationen
Wichtige Hinweise gibt der Flyer "Bärlauchernte im Leipziger Stadtwald" des Amtes für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Stadtforsten.