Besonderes Augenmerkt liegt dabei auf der Integration in Ausbildung und Arbeit sowie den Erwerb erforderlicher Sprachkenntnisse und Qualifikationen.
Förderfähig sind insbesondere Projekte mit folgenden Zielen:
- Förderung des Ankommens und Einlebens in die Stadtgesellschaft für Menschen, die aufgrund des Krieges aus der Ukraine oder anderen Krisenregionen flüchten mussten.
- Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in der Leipziger Stadtgesellschaft sowie Projekte zur Stärkung von Demokratieverständnis und politischer Bildung.
- Förderung von Projekten, die dem Qualifikationserwerb oder der Integration von Ukrainern und Ukrainerinnen sowie anderen migrierten Menschen in den Arbeitsmarkt dienen.
Projekte können sich auf eines oder mehrere Ziele beziehen.
Antragsberechtigt sind in Leipzig ansässige oder überwiegend im Stadtgebiet tätige juristische Personen des Privatrechts, die gemeinnützig oder ohne Gewinnerzielungsabsicht arbeiten, in ein Vereins- oder Handelsregister eingetragen sind und gemäß ihrer Satzung und Selbstdarstellung die oben genannten Inhalte erfüllen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Förderanträge können ab sofort digital eingereicht werden. Das elektronische Formular sowie weitere Hinweise und Kontaktmöglichkeiten sind unter http://www.leipzig.de/foerderung-ukraine-hilfe aufgeführt oder können unter folgender E-Mail abgefragt werden: fm-ukraine@leipzig.de.
Die Mittel für die neue Förderung im Rahmen des Ukraine-Sonderbudgets wurden am 13. März 2024 von der Ratsversammlung bereitgestellt.