Feststellung Schwerbehinderteneigenschaft/ Landesblindengeld beantragen
Allgemeine Informationen
Auf Antrag wird festgestellt, ob eine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertenrechts vorliegt und welchen Grad diese Behinderung hat. Dazu werden Schwerbehindertenausweise ausgestellt. Je nach Grad der Behinderung und Merkzeichen können Menschen mit Behinderungen damit Rechte und Nachteilsausgleiche geltend machen.
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Wenn Ihnen aktuelle medizinische Unterlagen vorliegen, können Sie diese gern einreichen. Die Arztberichte sollen im Zusammenhang mit den von Ihnen geltend gemachten Beeinträchtigungen stehen und nicht älter als zwei Jahre sein.
Fristen und Bearbeitungsdauer
Für die Bearbeitung der Anträge ist es erforderlich, jeden Einzelfall hinsichtlich der gesundheitlichen Einschränkungen zu prüfen. Diese Prüfungen nehmen einige Zeit in Anspruch. Aufgrund der vorliegenden Anzahl von Anträgen muss mit einer mehrwöchigen Bearbeitungszeit gerechnet werden. Wir möchten daher die Antragstellerinnen und Antragsteller bitten, von Anfragen zur Bearbeitungsdauer Abstand zu nehmen.