Leistungen aus Bildungs- und Teilhabepaket beantragen - für Bezieher/-innen von Bürgergeld
Allgemeine Informationen
Bitte beachten Sie: Alle Leistungen (zum Beispiel Mittagsverpflegung, Klassenfahrten, auch Lernförderung und so weiter) müssen nur konkretisiert werden. Wenden Sie sich zur Konkretisierung des Bedarfes bitte an das Service Center des Jobcenters unter 0341 913-10705, per E-Mail an jobcenter-leipzig@jobcenter-ge.de oder sprechen Sie in Ihrer zuständigen Eingangszone vor.
Fußballspielen im Verein, Mittagessen in der Schulkantine oder ein Klassenausflug in den Tierpark - viele Kinder waren bisher von diesen Aktivitäten ausgeschlossen. Mitmachen war für sie aus finanziellen Gründen oft nicht möglich. Das ändert sich mit dem Bildungspaket.
Welche Leistungen für Bildung und Teilhabe gibt es?
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen: Hier werden die tatsächlichen Kosten übernommen. Eine Bestätigung der Schule/ Tageseinrichtung ist erforderlich.
- Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler: Zweimal im Jahr, jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres, wird im Jahr 2023 ein zusätzlicher Geldbetrag in Höhe von 116 Euro und zum 1. Februar in Höhe von 58 Euro ausgezahlt.
- Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler: Wer für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Schülerbeförderung angewiesen ist, kann eine Kostenübernahme beantragen. Für alle Bildungsgänge gilt eine Mindestentfernung zwischen Wohnung und der besuchten Schule von einem Kilometer.
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler: Damit das Lernziel noch erreicht werden kann, können die Kosten für Lernförderung übernommen werden. Der Grund des Lerndefizites darf jedoch nicht selbst verschuldet sein. Eine Bestätigung der Schule, dass keine schulischen Angebote vorliegen und die Lernförderung erfolgversprechend befürwortet wird, ist erforderlich.
- Kostenübernahme zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen: Die Verpflegung muss in Verantwortung der Einrichtung angeboten werden. Kioskangebote können nicht als Mittagsverpflegung geltend gemacht werden.
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Es können Leistungen in Höhe von pauschal 15 Euro monatlich übernommen werden. Hierzu zählen Angebote aus den Bereichen Sport und Spiel, Kultur und Geselligkeit, zum Beispiel in Sportvereinen und Musikschulen und die Teilnahme an Freizeiten.
Wer kann diese Leistungen erhalten?
Leistungsberechtigte, die Bürgergeld nach Sozialgesetzbuch II (SGB II) beziehen und
- noch keine 25 Jahre alt sind
- eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten
oder - Kind in einer Tageseinrichtung sind
Anbieterlisten, Informationen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Anbieter
Auf leipzig.de haben wir für Sie eine Übersicht der Anbieter, sowie weitere Informationen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Anbieter zusammengestellt.
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
- Teilnahmebestätigung Jobcenter Klassen-/Kitafahrt
PDF - 93 KB - Bestätigung Jobcenter der Schule/Kita zur Durchführung einer Fahrt - Anlage 1
PDF - 231 KB - Antrag Jobcenter auf Leistungen für BuT - Schülerbeförderung - Anlage 2
PDF - 192 KB - Bestätigung Jobcenter der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung - Anlage 3
PDF - 197 KB - Bestätigung Jobcenter einer Aktivität zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben - Anlage 5
PDF - 144 KB
Fristen und Bearbeitungsdauer
Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an das Service Center unter 0341 913-10705 oder sprechen in Ihrer zuständigen Eingangszone vor.
Vorsprachen im Team Bildung und Teilhabe sind ohne Termin nicht möglich.
Gern können Sie Ihre Unterlagen auch per E-Mail unter jobcenter-leipzig@jobcenter-ge.de einreichen.
Ablauf und Verfahren
Wer gewährt die Leistung?
Die Leistungsgewährung erfolgt für leistungsberechtigte Kinder, Schüler und Schülerinnen beziehungsweise junge Erwachsene immer bei der zuständigen Stelle:
- für die Leistungsberechtigten nach dem SGB II, die Bürgergeld beziehen, beim Jobcenter Leipzig
- für alle anderen Leistungsberechtigten beim Sozialamt, Stadt Leipzig
Antragsausgabe
Anträge geben die Bürgerbüros der Stadt Leipzig aus.