Leistungen aus Bildungs- und Teilhabepaket beantragen - für Bezieher/-innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII/ Asylbewerberleistungsgesetz
Allgemeine Informationen
Bitte beachten Sie: Ein Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe muss nicht mehr gestellt werden. Die Leistungen Mittagsverpflegung, eintägige Ausflüge und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bei Vorliegen der Voraussetzungen automatisch gewährt. Alle weiteren Leistungen für Bildung und Teilhabe (auch Lernförderung) können durch Einreichung der entsprechenden Anlage konkretisiert werden. Wenden Sie sich dazu bitte an das Sozialamt, Bereich Bildung und Teilhabe in der Prager Straße 21 oder per E-Mail an but.sozialamt@leipzig.de.
Fußballspielen im Verein, Mittagessen in der Schulkantine oder ein Klassenausflug in den Tierpark - viele Kinder waren bisher von diesen Aktivitäten ausgeschlossen. Mitmachen war für sie aus finanziellen Gründen oft nicht möglich. Das ändert sich mit dem Bildungspaket.
Welche Leistungen für Bildung und Teilhabe gibt es?
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen: Hier werden die tatsächlichen Kosten übernommen. Eine Bestätigung der Schule/ Tageseinrichtung ist erforderlich.
- Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler: Zweimal im Jahr, jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres, wird im Jahr 2023 ein zusätzlicher Geldbetrag in Höhe von 116 Euro und zum 1. Februar in Höhe von 58 Euro ausgezahlt.
- Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler: Wer für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Schülerbeförderung angewiesen ist, kann eine Kostenübernahme beantragen. Für alle Bildungsgänge gilt eine Mindestentfernung zwischen Wohnung und der besuchten Schule von einem Kilometer.
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler: Damit das Lernziel noch erreicht werden kann, können die Kosten für Lernförderung übernommen werden. Der Grund des Lerndefizites darf jedoch nicht selbst verschuldet sein. Eine Bestätigung der Schule, dass keine schulischen Angebote vorliegen und die Lernförderung erfolgversprechend befürwortet wird, ist erforderlich.
- Kostenübernahme zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen: Die Verpflegung muss in Verantwortung der Einrichtung angeboten werden. Kioskangebote können nicht als Mittagsverpflegung geltend gemacht werden.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Es können Leistungen in Höhe von pauschal 15 Euro monatlich übernommen werden. Hierzu zählen Angebote aus den Bereichen Sport und Spiel, Kultur und Geselligkeit, zum Beispiel in Sportvereinen und Musikschulen und die Teilnahme an Freizeiten.
Wer kann diese Leistungen erhalten?
Leistungsberechtigte, die Hilfe zum Lebensunterhalt/ Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) beziehen und
- eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen
oder - Kind in einer Tageseinrichtung sind
Leistungsberechtigte, die Leistungen nach § 2 oder § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen und
- noch keine 25 Jahre alt sind
- eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen
oder - Kind in einer Tageseinrichtung sind
Anbieterlisten, Informationen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Anbieter
Auf leipzig.de haben wir für Sie eine Übersicht der Anbieter, sowie weitere Informationen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Anbieter zusammengestellt.
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
- Teilnahmebestätigung Sozialamt Klassen-/Kitafahrt
PDF - 106 KB - Bestätigung Sozialamt der Schule/Kita zur Durchführung einer Fahrt - Anlage 1
PDF - 216 KB - Anlage 2 Sozialamt zum Antrag auf Leistungen für BuT - Schülerbeförderung - Anlage 2
PDF - 170 KB - Bestätigung Sozialamt der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung - Anlage 3
PDF - 167 KB - Bestätigung Sozialamt einer Aktivität zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben - Anlage 5
PDF - 132 KB
Fristen und Bearbeitungsdauer
Der Bereich Bildung und Teilhabe des Sozialamtes in der Prager Straße 21 ist aus organisatorischen Gründen mittwochs und donnerstags telefonisch nicht zu erreichen. Für telefonische Nachfragen empfehlen wir, sich montags oder freitags an die Sachbearbeiter/-innen zu wenden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ablauf und Verfahren
Wer gewährt die Leistung?
Die Leistungsgewährung erfolgt für leistungsberechtigte Kinder, Schüler und Schülerinnen beziehungsweise junge Erwachsene immer bei der zuständigen Stelle:
- für die Leistungsberechtigten nach dem SGB II, die Bürgergeld beziehen, beim Jobcenter Leipzig
- für alle anderen Leistungsberechtigten beim Sozialamt, Stadt Leipzig
Die Leistungen Schulausflüge/ mehrtägige Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden automatisch mit Ihrem Grundleistungsantrag mit beantragt. Eine gesonderte Antragstellung ist somit nur für Lernförderung notwendig.
Beachten Sie bitte, dass zur Konkretisierung eines Bedarfes die Einreichung weiterer Unterlagen erforderlich ist.
Antragsannahme
Anträge nimmt auch entgegen:
Stadt Leipzig
Sozialamt
Abteilung Wohngeld
Prager Straße 21
Antragsausgabe
Anträge geben die Bürgerbüros der Stadt Leipzig aus.