Eintragung eines Doktorgrades oder Künstlernamens in das Melderegister
Allgemeine Informationen
Doktorgrade
Doktorgrade müssen zum Beispiel durch eine Verleihungsurkunde oder ein Besitzzeugnis nachgewiesen werden. Das Nachweisdokument muss neben dem Namen und Vornamen weitere zur Identitätsfeststellung geeignete Angaben, wie beispielsweise das Geburtsdatum enthalten.
Andere akademische Grade oder Amtsbezeichnungen, zum Beispiel Dipl.-Ing. oder Prof. dürfen nicht eingetragen werden.
Ausländische Doktorgrade dürfen nur eingetragen werden, wenn die antragstellende Person nach den Hochschulgesetzen der Länder der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit den Feststellungen der Kultusministerkonferenz zur Führung der Abkürzung „DR.“ ohne weiteren Zusatz berechtigt ist.
Ordens- und Künstlername
Unter einem Künstlernamen ist ein von einem bürgerlichen Namen mit hinreichender individueller Unterscheidungskraft abweichender Name zu verstehen, der in bestimmten Lebensbereichen in Zusammenhang mit einer künstlerischen oder freischaffenden Tätigkeit geführt wird und dadurch Verkehrsgeltung erlangt hat, sodass er anstelle des Namens die Identität und die Individualität der Person ausdrückt.
Die antragstellende Person hat hierfür die notwendigen Nachweise zu erbringen. Ein solcher Nachweis kann zum Beispiel dadurch erbracht werden, dass die antragstellende Person unter diesem Namen in einem Berufsverband oder bei einer Agentur geführt wird und die antragstellende Person darlegt, dass der Künstlername in der Öffentlichkeit eine entsprechende „Verkehrsgeltung“ erlangt hat, mithin in der öffentlichen Wahrnehmung den bürgerlichen Namen zumindest in Teilbereichen überlagert.
Für die Eintragung eines Ordensnamens ist die Vorlage einer Bescheinigung über die Verleihung des Ordensnamens, die durch den Orden der jeweiligen Religionsgemeinschaft ausgestellt wird, erforderlich.
Rechtsgrundlagen
- Personalausweisgesetz (PAuswG)
- Personalausweisverordnung (PAuswV)
- Paßgesetz (PaßG)
- Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung – PassV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift - PassVwV)
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
- Doktorgrad: Verleihungsurkunde oder Besitzzeugnis
- Künstlername: Nachweis, dass der Künstlername anstelle des Namens die Identität und Individualität des Antragstellers ausdrückt
- Ordensname: Bescheinigung über die Verleihung des Ordensnamens durch die jeweilige Religionsgemeinschaft
Fristen und Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit kann bis zu drei Monaten dauern.
Ablauf und Verfahren
Die Eintragung des Doktorgrades erfolgt unter Vorlage der oben genannten Nachweise im Bürgerbüro. Bei der Eintragung eines Ordens- beziehungsweise Künstlernamens empfiehlt es sich einen formlosen Antrag sowie die Nachweise rechtzeitig vor Beantragung eines neuen Personalausweises an ausweiswesen@leipzig.de einzureichen oder in einem Bürgerbüro Ihrer Wahl abzugeben.
Kosten und Gebühren
Für die Eintragung in das Melderegister entstehen keine Gebühren.