Wohnberechtigungsschein beantragen
Allgemeine Informationen
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) wird allen Bürgerinnen und Bürgern erteilt, die rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, für eine Wohnung aufzukommen und für diese ihren Hauptwohnsitz anzumelden. Es dürfen je nach beantragtem Wohnberechtigungsscheinbestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. In der Stadt Leipzig werden vier verschiedene Wohnberechtigungsscheine erteilt, welche für die Dauer eines Jahres gültig sind.
- Der weiße Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer belegungsgebundenen Wohnung, die aus Mitteln der Richtlinie gebundener Mietwohnraum vom 22.11.2016 saniert oder neu geschaffen wurde. Außerdem ist er Voraussetzung zum Bezug einer Wohnung der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH entsprechend der Kooperationsvereinbarung mit dem Sozialamt der Stadt Leipzig.
- Der grüne Wohnberechtigungsschein ermöglicht die Anmietung einer mit Fördermitteln des Freistaates Sachsen bis zum Jahr 2000 sanierten oder neugeschaffenen Wohnung.
- Der gelbe Wohnberechtigungsschein ist bei Bezug einer mit Baukostenzuschuss neu errichteten Wohnung erforderlich.
- Bei Umzug in ein anderes Bundesland können Sie bei uns auch einen Wohnberechtigungsschein nach § 5 Wohnungsbindungsgesetz erhalten.
Online-Antrag stellen oder Unterlagen nachreichen
Sie können den Antrag online stellen und alle notwendigen Unterlagen hochladen oder mit dem Handy oder Tablet fotografieren. Die zuständige Person im Sachgebiet Wohnraumversorgung erhält sofort eine Information über Ihren Antrag beziehungsweise das Nachreichen Ihrer Unterlagen. Folgen Sie bitte dem untenstehenden Link.
Online-Antrag stellen oder Unterlagen hier nachreichen
Zuständigkeiten
Die Zuständigkeit bei Bearbeitung der Anträge auf Wohnberechtigungsscheine (WBS) ist vom Anfangsbuchstaben des Namens des/der jeweiligen Antragstellers/-in abhängig.
Buchstaben Ha, Ho
Frau Wolf
Telefon: 0341 123-9231
Buchstabe H (ohne Ha, Ho)
Herr Arlandt
Telefon: 0341 123-4084
Buchstaben F, W
Frau Günther
Telefon: 0341 123-4082
Buchtabe M
Frau Rösel
Telefon: 0341 123-6497
Buchstabe B
Frau Zoschke
Telefon: 0341 123-9135
Buchstaben Q, Sch, Sp, St
Herr Kirsten
Telefon: 0341 123-9230
Buchstabe S (ohne Sch, Sp, St)
Frau Friderici
Telefon: 0341 123-9133
Buchstaben G, I, Ko, Kh
Frau Scheibe
Telefon: 0341 123-4080
Buchstaben K (ohne Ko, Kh), Y
Frau Lietz
Telefon: 0341 123-6503
Buchstaben A (ohne AI), N
Frau Greiner
Telefon: 0341 123-9126
Buchstabe AI
Herr Tittmann
Telefon: 0341 123-4083
Buchstaben R, U, V
Frau Singer
Telefon: 0341 123-6520
Buchstaben D, T, X, Z
Frau Staroverov
Telefon: 0341 123-6412
Buchstaben E, O, P
Frau Löffler
Telefon: 0341 123-9134
Buchstaben C, J, L
Frau Krebel
Telefon: 0341 123-6421
Information und Angebot der mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen
Die mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen entstehen in der Sanierung und im Neubau. Über die aktuellen oder zu erwartenden Wohnungsangebote können Sie sich im Sachgebiet Wohnraumversorgung unter www.leipzig.de/sozialwohnung informieren. Daneben steht Ihnen eine Lagekarte zur Übersicht aller freien oder freiwerdenden Sozialwohnungen in Leipzig zur Verfügung.
Einkommensberechnung
Mit Hilfe des Einkommensrechners, der Ihnen unter Amt24.de zur Verfügung steht, können Sie prüfen, ob Sie innerhalb der Einkommensgrenzen für einen Wohnberechtigungsschein liegen. Bitte lesen Sie sich dazu alle Hinweise durch. Der Einkommensrechner ersetzt nicht die Prüfung durch die zuständige Sachbearbeiter/-innen.
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
- Personalausweis/ Pass
- Einkommensbelege (Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate, Rentenbescheide, Leistungsbescheide nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) oder SGB XII, BAföG-Bescheid, Unterhaltsnachweise und/ oder ähnliches)
- Nachweise bei möglichen Veränderungen des Einkommens der kommenden 12 Monate
- gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis
- gegebenenfalls Mutterpass
- gegebenenfalls Aufenthaltsnachweis
- Mietvertrag der jetzigen Wohnung
- Wohnberechtigungsschein - Antrag
PDF - 498 KB - Wohnberechtigungsschein - Online-Antrag
EXTERN
Ablauf und Verfahren
Den Wohnberechtigungsschein beantragen Sie mit Hilfe des Formulars.
Den ausgefüllten Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (PDF 452 KB) auch per Post an das Sozialamt schicken.
Stadt Leipzig
Sozialamt
Sachgebiet Wohnraumversorgung
04092 Leipzig
In dringenden Fällen oder wenn Sie Probleme haben, den Antrag auszufüllen, können Sie einen persönlichen Termin mit ihrem/-er zuständigem/-er Sachbearbeiter/-in vereinbaren.
Nachdem alle antragsrelevanten Unterlagen vorliegen, beträgt die Bearbeitungszeit bis zu 2 Wochen. Sofern der Wohnberechtigungsschein erteilt wird, wird dieser Ihnen an die im Antrag angegebene Adresse versandt.
Nach Zustellung kann dann auf Wunsch des Antragstellers beziehungsweise der Antragstellerin ein Vermittlungsersuchen an den Kooperationspartner, die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbh (LWB) erfolgen.