Wohnungsnotfallhilfe und Notunterbringung beantragen
Allgemeine Informationen
Wohnungslosigkeit droht, wenn die monatliche Miete nicht regelmäßig gezahlt wird, Mietschulden entstehen, die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses erfolgte oder eine Räumungsklage anhängig ist. Haushalte und Personen in einer Wohnungsnotfallsituation erhalten persönliche Hilfe zur Überwindung der damit im Zusammenhang stehenden Schwierigkeiten.
Die Sozialarbeiter/-innen im Sozialdienst unterstützen darüber hinaus auch alle Personen die ohne sichere Unterkunft und wohnungslos sind. Individuelle Hilfemaßnahmen zum Beispiel im ambulant betreuten Wohnen und zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gemäß §§ 67 ff. SGB XII können individuell vermittelt werden.
Im Einzelfall und zur Abwendung einer drohenden Räumungsklage kann eine einmalige finanzielle Hilfe - in der Regel als Darlehen - gewährt werden. Auch bei eingetretener Sperre der Energiezufuhr kann die Gewährung einer finanziellen Unterstützung in Betracht kommen.
Im Fall einer Obdachlosigkeit finden Sie weitere Informationen und eine Übersicht der Übernachtungseinrichtungen und Tagesaufenthalte für obdachlose Menschen unter www.leipzig.de/obdachlos.