Jugendhilfe im Strafverfahren - Amt für Jugend und Familie
Die Jugendhilfe im Strafverfahren wirkt mit im Jugendgerichtsverfahren, sorgt für die Einleitung ambulanter Maßnahmen beziehungsweise Leistungen der Jugendhilfe und für die Einleitung und Durchführung von Interventions- und Diversionsmaßnahmen. Sie steht beratend zur Seite, wenn es um die vielschichtigen Bedürfnisse oder Problemlagen von Jugendlichen, Heranwachsenden und Familien geht.