Umwelthygiene - Gesundheitsamt
Überwachung von
- Anlagen zur Trinkwasserversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung, einschließlich Deponien
- öffentlichen Bädern, Badestellen (inklusive Saunen)
- Schulen und sonstigen Einrichtungen im Sinne des 6. Abschnittes IfSG (§§ 33 bis 36 IfSG) wie Kindertagesstätten, Unterkünften für Obdachlose, Asylbewerber/-innen, Fußpflege- und Kosmetiksalons, Tattoo- und Piercingstudios
- öffentlich zugängliche Sportstätten, Kinderspielplätze und Bedürfnisanstalten
- Beherbergungsstätten, Camping- und Zeltlagerplätzen
- Einrichtungen des Friedhofs- und Bestattungswesens
Beurteilung von Innenräumen bei Belastung mit Schadstoffen.
Beratung der Bürgerinnen und Bürger zu Fragen und Problemen des gesundheitlichen Umweltschutzes und der Umwelthygiene.