Fachförderrichtlinie Kleine Wohnungen
Förderart(en)
- Projektförderung
Zuständige Stelle
- Dezernat VI - Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung
Fachförderrichtlinie
Antragsfristen
Antragstellung laufend möglich
Zuwendungszweck
Schaffung von Mietwohnungen für Ein-Personenhaushalte mit geringem Einkommen, geringer Rente oder bei Bezug von Grundsicherungsleistungen nach Sozialgesetzbuch II und Sozialgesetzbuch XII (Schaffung von mietpreis- und belegungsrechtlich gebundenem Wohnraum)
Zuwendungsempfänger
natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die Projekte mit dem benannten Zuwendungszweck realisieren
Zuwendungsvoraussetzung
- Inanspruchnahme der Förderung des Freistaates Sachsen nach der Richtlinie gebundener Mietwohnraum (RLgMW)
- Einhaltung der Vorgaben des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG)
- Beachtung der Richtlinien über geförderten Wohnraum und Kosten der Unterkunft
Bemessungsgrundlagen
geschaffene Quadratmeter pro Wohnung mal Differenz zwischen 6,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und der Miete gemäß Richtlinie für die Kosten der Unterkunft pro Quadratmeter Wohnfläche mal Belegungsbindungszeitraum
Finanzierungsart(en)
Festbetragsfinanzierung
Finanzierungsform
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Formulare
Mitteilungspflichten / Verwendungsnachweis
Mitteilungspflichten im Rahmen des Verfahrens sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.
Weitere Informationen zur Verwendungszwecknachweisführung sind in der Fachförderrichtlinie zu finden.