Fachförderrichtlinie zur Aktivierung leerstehenden Wohnraums
Förderart(en)
- Projektförderung
Zuständige Stelle
- Dezernat VI - Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung
Fachförderrichtlinie
Antragsfristen
laufende Antragstellung möglich
Zuwendungszweck
Durch die Fachförderrichtlinie „Aktivierung leerstehender Wohnungen“ sollen Wohnungen in Großwohnsiedlungen / Plattenbaugebieten, Beständen der 50-er und 60-er Jahre, einzelnen Plattenbauobjekten, zusammenhängenden Wohnsiedlungsbauten der 1900-er Jahre und Zwischenkriegsbauten durch Sanierungsmaßnahmen dem Markt wieder zugeführt werden, die (oftmals über einen längeren Zeitraum) leer standen. Auch Grundrissveränderungen, durch die 1-Raum-Wohnungen und 4-Raum-Wohnungen und größer entstehen, sowie die Zusammenlegung kleinerer Wohnungen zu größeren Wohnungen, sind förderfähig.
Zuwendungsempfänger
Eigentümer/-innen von Plattenbauten in den Großwohnsiedlungen/ Plattenbaugebieten sowie von Beständen der 1950er und 1960er Jahre, von einzelnen Plattenbauobjekten und Beständen in zusammenhängenden Wohnsiedlungsbauten der 1900er Jahre als auch Zwischenkriegsbauten
Zuwendungsvoraussetzung
Die Förderung wird prioritär für 1-Raum-, 4-Raum- und größere Wohnungen sowie für Wohnungen, die sich in Ortsteilen mit geringerem Anteil an Kosten der Unterkunft (KdU)-Empfängern befinden, zur Verfügung gestellt. Bei den zu fördernden Wohnungen soll es sich um nicht marktaktiven Wohnraum bzw. nicht um fluktuationsbedingten Leerstand handeln.
Bemessungsgrundlagen
Pauschalen in Abhängigkeit von der Raumanzahl ab 9 Quadratmeter Wohnfläche der jeweiligen Wohnung:
- 1-Raum-Wohnung: 20.500 Euro
- 2-Raum-Wohnung: 22.500 Euro
- 3-Raum-Wohnung: 24.500 Euro
- 4-Raum-Wohnung: 26.500 Euro
Zuschlag für jeden weiteren Raum: 2.000 Euro
Finanzierungsart(en)
Festbetragsfinanzierung
Finanzierungsform
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Formulare
- Antrag auf Gewährung einer städtischen Zuwendung – Fachförderrichtlinie Aktivierung leerstehender Wohnungen (PDF 387 KB)
- De-minimis-Erklärung zum Antrag nach der Fachförderrichtlinie Aktivierung leerstehender Wohnungen (PDF 219 KB)
- DSGVO – Fachförderrichtlinie Aktivierung leerstehender Wohnungen (PDF 196 KB)
- Mittelanforderung zur Fachförderrichtlinie Aktivierung leerstehender Wohnungen (PDF 914 KB)
- Rechtsbehelfsverzicht – Fachförderrichtlinie Aktivierung leerstehender Wohnungen (PDF 101 KB)
Mitteilungspflichten / Verwendungsnachweis
Mitteilungspflichten im Rahmen des Verfahrens sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.
- Verwendungsnachweis für Fachförderrichtlinie Aktivierung leerstehender Wohnungen (PDF 717 KB)
- Verwendungsnachweis Pkt. 3 für Fachförderrichtlinie Aktivierung leerstehender Wohnungen (PDF 201 KB)
Weitere Informationen zur Verwendungszwecknachweisführung sind in der Fachförderrichtlinie zu finden.
Regelung für Rückforderungen
Sachverhalte, die eine Rückforderung von bewilligten Geldern nach sich ziehen können, sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.