Fachförderrichtlinie zur Förderung der grün-blauen Infrastruktur
Förderart(en)
- Institutionelle Förderung
- Projektförderung
Zuständige Stelle
- Dezernat III - Amt für Stadtgrün und Gewässer
Fachförderrichtlinie
Fachförderrichtlinie zur Förderung der grün-blauen Infrastruktur (PDF 2,78 MB)
Antragsfristen
bis 30.09. des laufenden Jahres für das Folgejahr (bei Doppelhaushalt Antragstellung für beide Haushaltsjahre möglich)
Zuwendungszweck
- Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Herstellung, Sicherung und Entwickluung der grünen und blauen Infrastruktur (Park- und Grünalagen, städtischem Baumbestand, Stadtwald, Biotop- und Landschaftsräumen sowie Spiel und Naturerfahrungsräumen, einschließlich Jagd und touristischer Nutzung)
- Erhaltung und Entwicklung der Friedhöfe, Friedhofskultur und bedeutender Grabstätten, wassertouristischer/ wasserwirtschaftlicher Anlagen und Gewässer
- Öffentlichkeitsarbeit, wissenschaftliche Bearbeitung und populärwissenschaftliche Aufarbeitung zu Themen der grün-blauen Infrastruktur
- Bewahrung der Sepulkralkultur sowie Kinder- und Jugendprojekte zum Thema "Tod und Trauer"
Zuwendungsempfänger
- Vereine/ Verbände mit Nachweis der Gemeinnützigkeit
- freie Träger, Gruppen, Initiativen und andere juristische Personen, Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Aufgaben im Interesse der Sadt erfüllen
Zuwendungsvoraussetzung
- Zielsetzung gemäß Zuwendungsszweck erfüllt und ohne Förderung nicht realisierbar
- ordnungsgemäße Geschäftsführung außer Zweifel
- angemessene Eigenbeteiligung (10 Prozent) und andere Fördermöglichkeiten ausgeschöpft
- keine Begünstigung von Ehegatten oder Verwandten 1. Grades
Bemessungsgrundlagen
Zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Aufwendungen werden detailliert in der Fachförderrichtlinie beschrieben.
Finanzierungsart(en)
- Festbetragsfinanzierung
- Anteilsfinanzierung
Hinweis: Vollfinanzierung ausgeschlossen
Finanzierungsform
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Formulare
- Antrag gemäß Fachförderrichtlinie grün-blaue Infrastuktu (PDF 458 KB)
- Finanzierungsplan Projektförderung gemäß Fachförderrichtlinie grün-blaue Infrastuktur (PDF 310 KB)
- Wirtschaftsplan institutionelle Förderung gemäß Fachförderrichtlinie grün-blaue Infrastuktu (PDF 360 KB)
- Datenschutzerklärung gemäß Fachförderrichtlinie grün-blaue Infrastuktur (PDF 205 KB)
- Rechtsbehelfsverzicht gemäß Fachförderrichtlinie grün-blaue Infrastuktur (PDF 241 KB)
- Auszahlungsantrag gemäß Fachförderrichtlinie grün-blaue Infrastuktur (PDF 321 KB)
- Antrag vorzeitiger Maßnahmebeginn gemäß Fachförderrichtlinie grün-blaue Infrastuktur (PDF 204 KB)
Mitteilungspflichten / Verwendungsnachweis
Mitteilungspflichten im Rahmen des Verfahrens sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.
- Zwischennachweis zur Projektförderung, institutionelle Förderung gemäß Fachförderrichtlinie grün-blaue Infrastuktur (PDF 298 KB)
- Zahlenmäßiger Nachweis bei institutioneller Förderung gemäß Fachförderrichtlinie grün-blaue Infrastuktur (PDF 361 KB)
- Zahlenmäßiger Nachweis bei Projektörderung gemäß Fachförderrichtlinie grün-blaue Infrastuktur (PDF 337 KB)
- Verwendungsnachweis gemäß Fachförderrichtlinie grün-blaue Infrastuktur (PDF 279 KB)
Weitere Informationen zur Verwendungszwecknachweisführung sind in der Fachförderrichtlinie zu finden.
Regelung für Rückforderungen
Sachverhalte, die eine Rückforderung von bewilligten Geldern nach sich ziehen können, sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.