Fachförderrichtlinie zur Förderung des Gebäudeerwerbs für Mietergemeinschaften
Förderart(en)
- Projektförderung
Zuständige Stelle
- Dezernat VI - Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung
Fachförderrichtlinie
Fachförderrichtlinie Gebäudeerwerb durch Mietergemeinschaften (PDF, 478 KB)
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite "Förderung von Mietergemeinschaften"
Antragsfristen
laufende Antragstellung möglich
Zuwendungszweck
Unterstützung von Mietern und Mieterinnen, das von ihnen bewohnte Gebäude im Falle eines beabsichtigten Verkaufs gemeinsam zu erwerben und in einer geeigneten Rechtsform langfristig gemeinsam zu bewirtschaften.
Weitere Informationen finden Sie in der Fachförderrichtlinie Gebäudeerwerb durch Mietergemeinschaften.
Zuwendungsempfänger
- juristische Personen des privaten Rechts
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts sowie
- Wohneigentumsgemeinschaften (WEG)
Zuwendungsvoraussetzung
- Die zur Förderung angesetzten Wohnungen müssen zum Zeitpunkt des Ankaufes:
- leer stehen oder
- mit Haushalten ab Eigentumsübergang an die Mietergemeinschaft belegt sein, welche einen Wohnberechtigungsschein nachweisen oder
- ab erster Neuvermietung nach Eigentumsübergang an die Mietergemeinschaft mit Haushalten mit Wohnberechtigungsschein belegt werden.
- Vorlage des Einverständnisses des Eigentümers, an die Mietergemeinschaft zu veräußern sowie die Zustimmung von mindestens 60 % der Mieterhaushalte zum gemeinsamen Ankauf
- Die Mietergemeinschaft gründet eine eigene Rechtsform oder kooperiert mit einer bestehenden juristischen Person und verwaltet das Gebäude anschließend gemeinsam.
- Für die Belegung gelten die Haushaltsgrößen und entsprechende Wohnungsgrößen gemäß der Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum (FRL gMW).
- Die Bindungsdauer beträgt 25 Jahre beginnend ab Eigentumsübergang beziehungsweise ab Neuvermietung der entsprechenden Wohnungen mit dem Tag des Erstbezugs.
Bemessungsgrundlagen
- Für zur Förderung angesetzte Wohnungen im 1. Förderweg gemäß Paragraph 1 der Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung (SächsEinkGrenzVO) für Haushalte mit dem entsprechenden Wohnberechtigungsschein werden 1.200 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gewährt.
- Für zur Förderung angesetzte Wohnungen im 2. Förderweg gemäß Paragraph 2 der Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung (SächsEinkGrenzVO) für Haushalte mit dem entsprechenden Wohnberechtigungsschein werden 450 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gewährt.
Finanzierungsart(en)
Teilfinanzierung
Finanzierungsform
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Formulare
- Förderantrag zur Fachförderrichtlinie Gebäudeerwerb durch Mietergemeinschaften
- Auszahlungsantrag zur Fachförderrichtlinie Gebäudeerwerb durch Mietergemeinschaften
können bei der zuständigen Stelle per E-Mail aws@leipzig.de abgerufen werden
Mitteilungspflichten / Verwendungsnachweis
Mitteilungspflichten im Rahmen des Verfahrens sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.
Das Formular "Verwendungsnachweis zur Fachförderrichtlinie Gebäudeerwerb durch Mietergemeinschaften" kann bei der zuständigen Stelle per E-Mail an aws@leipzig.de abgerufen werden.
Weitere Informationen zur Verwendungszwecknachweisführung sind in der Fachförderrichtlinie zu finden.
Regelung für Rückforderungen
Sachverhalte, die eine Rückforderung von bewilligten Geldern nach sich ziehen können, sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.