Fachförderrichtlinie zur Förderung von Wohnprojekten für Menschen mit Behinderung
Förderart(en)
- Projektförderung
Zuständige Stelle
- Dezernat VI - Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung
Fachförderrichtlinie
Antragsfristen
laufende Antragstellung möglich
Zuwendungszweck
Schaffung von Wohnungen für Wohnprojekte für Menschen mit Behinderungen durch Neubau, Sanierung leerstehender Wohngebäude, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden.
Zuwendungsempfänger
grundbuchmäßige Eigentümer und Erbbauberechtigte
Zuwendungsvoraussetzung
Eine Kumulierung mit der Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum (FRL gMW) wird angestrebt und ist verpflichtend, wenn die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Fördermittel nach der Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum vorliegen.
Bemessungsgrundlagen
Zuschuss bis 200.000 Euro pro Wohnprojekt
Für die Berechnung der städtischen Zuwendung wird eine Kostenerstattungsbetragsberechnung (KEB) über den Gesamtertrag durchgeführt. Unter Berücksichtigung objektbezogener Ausgaben (zum Beispiel Bau-und Planungskosten abzüglich Zuschüsse und Förderdarlehen, Finanzierungskosten, Bewirtschaftungskosten) und Einnahmen (Mieteinnahmen) wird der unrentierliche Betrag einer Baumaßnahme ermittelt. Der unrentierliche Betrag ist ein Fehlbetrag, der nicht durch (Miet)einnahmen gedeckt ist.
Das Formular Nummer 20078 der Sächsischen Aufbaubank zur Kostenerstattungsbetragsberechnung wird angewendet.
Finanzierungsart(en)
Teilfinanzierung
Finanzierungsform
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Formulare
Mitteilungspflichten / Verwendungsnachweis
Mitteilungspflichten im Rahmen des Verfahrens sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.
Weitere Informationen zur Verwendungszwecknachweisführung sind in der Fachförderrichtlinie zu finden.
Regelung für Rückforderungen
Sachverhalte, die eine Rückforderung von bewilligten Geldern nach sich ziehen können, sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.