Fachförderrichtlinie Große Wohnungen
Förderart(en)
- Projektförderung
Zuständige Stelle
- Dezernat VI - Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung
Fachförderrichtlinie
Antragsfristen
laufende Antragstellung möglich
Zuwendungszweck
Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Mieter/-innen, die Grundsicherung beziehen, mit mehr als 85 Quadratmetern Wohnfläche und mindestens 4 Wohnräumen im Zusammenhang mit der Schaffung von mietpreis- und belegungsrechtlich gebundenem Wohnraum
Zuwendungsempfänger
grundbuchmäßige Eigentümer und Erbbauberechtigte von zu errichtenden Wohngebäuden
Zuwendungsvoraussetzung
Inanspruchnahme der Förderung des Freistaates Sachsen nach der Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum (FRLgMW)
Bemessungsgrundlagen
Differenz zwischen 6,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Kosten der Unterkunft (KdU) mal Belegungsbindungszeitraum
Finanzierungsart(en)
Zuschussförderung
Finanzierungsform
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Formulare
Mitteilungspflichten / Verwendungsnachweis
Mitteilungspflichten im Rahmen des Verfahrens sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.
Weitere Informationen zur Verwendungszwecknachweisführung sind in der Fachförderrichtlinie zu finden.
Regelung für Rückforderungen
Sachverhalte, die eine Rückforderung von bewilligten Geldern nach sich ziehen können, sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.