Datenschutzinformationen Bürgerservice
Das Amt Bürgerservice erhebt in Formularen, die zum Beispiel im Internet veröffentlicht sind (www.leipzig.de/formulare) oder direkt bei Ihrer Vorsprache im Amt persönliche Daten.
Zur Erfüllung der ordnungsbehördlichen Aufgaben sind wir grundsätzlich zur Erhebung und Verarbeitung der persönlichen Daten gesetzlich ermächtigt beziehungsweise verpflichtet. Sofern, wie bei bestimmten Dienstleistungen, keine gesetzliche Grundlage besteht, können wir Ihr Anliegen nur bearbeiten, wenn Sie in die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten einwilligen.
Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
Name und Anschrift des Verantwortlichen
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für die "Verarbeitung Verantwortliche" im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung sind die Leiterinnen und Leiter der Abteilungen des Amts Bürgerservice. Diese sind auch zuständig, wenn Sie Fragen zum Zweck und den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, zu Herkunft der Daten, zu möglichen weiteren Empfängern von Daten, zur Datenverarbeitung und Dauer der Speicherung der Daten haben (Kontakte siehe Wegweiser).
Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig:
Stadt Leipzig
Datenschutzbeauftragter
04092 Leipzig
Telefon: 0341 123-2247
E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de
oder an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten:
Sächsischer Datenschutzbeauftragter
Postfach 11 01 32
01330 Dresden
Telefon: 0351 85471-101
E-Mail: post@sdtb.sachsen.de
wenden.
Datenschutzinformationen Bürgerservice
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Stadt Leipzig
Der Oberbürgermeister
04092 Leipzig
Kontaktstelle beim Verantwortlichen
Stadt Leipzig – Bürgerservice
04092 Leipzig
Telefon: 0341 123-2211
E-Mail: buergerservice@leipzig.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Stadt Leipzig – Datenschutzbeauftragter
04092 Leipzig
Telefon: 0341 123-2247
E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de
Zweck und Rechtsgrundlagen
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns mitteilen zur Terminvereinbarung. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO und § 3 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz. Sofern Sie uns optionale Angaben (z. B. Ihre Rufnummer) mitteilen, ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung.
Eine Pflicht zur Bereitstellung personenbezogener Daten besteht nicht. Ohne die Bereitstellung erforderlicher Angaben ist eine Terminvereinbarung jedoch nicht möglich.
Empfänger und Kategorien von Empfänger
Daten aus der Terminvereinbarung werden von den für die von den in der jeweiligen Verwaltungsleistung zuständigen Bediensteten verarbeitet.
Auf Anforderung der zuständigen Gesundheitsbehörde werden Ihre Kontaktdaten zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen an diese weitergegeben werden.
Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren für deren Bereitstellung und Betrieb IT-Dienstleister (Lecos-GmbH, Prager Str. 8, 04103 Leipzig, Telefon: 0341 25380, E-Mail: info@lecos.de) als Auftragsverarbeiter im Rahmen von Artikel 28 DSGVO eingesetzt werden.
Die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen ist nicht vorgesehen.
Dauer der Speicherung
Zur Terminvereinbarung mitgeteilte Daten werden spätestens vier Wochen nach dem Termin gelöscht.
Betroffenenrechte
Gemäß der Artikel 15 bis 18, 20 und 21 DSGVO haben Sie, das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch.
Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie die erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren (im Freistaat Sachen: Die Sächsische Datenschutzbeauftragte, Postfach 110132, 01330 Dresden, Telefon: 0351 85471101, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de, Internet: www.saechsdsb.de)
1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter
Verantwortlicher
Stadt Leipzig
Bürgerservice
Abteilung Bürgerbüros
04092 Leipzig
Telefon: 0341 123-2276
E-Mail: buergerservice-datenschutz@leipzig.de
Datenschutzbeauftragter
Stadt Leipzig
Datenschutzbeauftragter
04092 Leipzig
Telefon: 0341 123-2247
Fax: 0341 123-2614
E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de
2. Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Mit dem sächsischen Familienpass können Sie bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen – Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser – kostenlos besuchen. Der Familienpass ist einkommensunabhängig und muss beantragt werden. In den Formularfeldern werden zur Prüfung und Entscheidung über die Vorrausetzungen zum Erhalt eines Familienpasses persönliche Daten erhoben. Sie sind demzufolge betroffene Person nach Artikel 4 Ziffer 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Aufgrund des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO ist die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten nur zulässig, wenn Sie einwilligen.
3. Herkunft der Daten
Ihre Angaben in den Formularfeldern
4. Empfänger von Daten
Bürgerservice, Abteilung Bürgerbüros, 04092 Leipzig
5. Datenverarbeitung und Dauer der Speicherung
Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 EU-Datenschutzgrundverordnung).
Die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre.
6. Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für die Verarbeitung verantwortlich: Stadt Leipzig, Bürgerservice, Abt. Bürgerbüros, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2276, E-Mail: buergerservice-datenschutz@leipzig.de
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig: Stadt Leipzig, Datenschutzbeauftragter, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2247, E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de oder an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten: Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Postfach 11 01 32, 01330 Dresden, Telefon: 0351 85471-101, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de, wenden.
7. Einwilligungserklärung
Die Verwendung des Onlineantrags zum Familienpass liegt in Ihrem persönlichen Ermessen. Wenn Sie das Modul verwenden wollen, müssen Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten einwilligen. Sie bestätigen damit auch die Kenntnisnahme dieser Datenschutzinformation.
Diese Datenschutzinformation gilt für die Formulare:
- Wohnung an- oder ummelden in Leipzig
- Wohnung abmelden
- Erklärung zur Bestimmung der Hauptwohnung
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, Herkunft der Daten, Pflicht zur Bereitstellung von Daten
Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und deren Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Die Verarbeitung umfasst die Führung des Melderegisters, die Erteilung von Auskünften und die Mitwirkung bei der Durchführung von Aufgaben anderer öffentlicher Stellen nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes (BMG) und anderer Rechtsvorschriften. Zu diesen Zwecken verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir bei Ihnen erheben oder von anderen Stellen erhalten, auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e, Absatz 2 und 3 Satz 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 2 ff BMG, den Bundesmeldedatenübermittlungsverordnungen (BMeldDÜV), dem Sächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (SächsAGBMG) und der Sächsischen Meldeverordnung.
Gemäß § 25 BMG haben meldepflichtige Personen die zur ordnungsmäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die zum Nachweis der Angaben erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Nicht meldepflichtige Personen können sich freiwillig im Melderegister registrieren lassen.
Empfänger und Kategorien von Empfängern
Nur soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, werden personenbezogene Daten anderen öffentlichen Stellen offengelegt und Melderegisterauskünfte erteilt:
- Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (§ 8 SächsAGBMG) und andere Meldebehörden (§ 33 BMG)
- Stellen innerhalb der Stadt Leipzig (§ 37 BMG) und andere öffentliche Stellen im Sinne von § 2 Absatz 1 bis 3 und 4 Satz 2 Bundesdatenschutzgesetz (§ 34 BMG), soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben der Meldebehörde oder des Empfängers erforderlich ist
- Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr, Datenstelle der Rentenversicherung, Bundeszentralregister, Kraftfahrt-Bundesamt, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesverwaltungsamt, Ausländerzentralregister (2. BMeldDÜV)
- öffentliche Stellen in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum; Organe und Einrichtungen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (§ 35 BMG)
- öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 BMG); Suchdienste (§ 43 BMG)
- nicht öffentliche Stellen und andere als die in § 34 Absatz 1 oder § 35 BMG benannte Stellen, bei einer eindeutigen Identifizierung anhand mitgeteilter Angaben (§§ 44, 45 BMG) oder als Gruppenauskunft bei einem öffentlichen Interesse
- Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen auf kommunaler und staatlicher Ebene (§ 50 Absatz 1 BMG)
- Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Absatz 2 BMG)
- Adressbuchverlage, zur Erstellung und Herausgabe von Adressbüchern (§ 50 Absatz BMG)
- Eigentümer und Wohnungsgeber bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses (§ 50 Absatz 4 BMG)
Darüber hinaus ist keine Übermittlung an Drittländer oder an internationale Organisationen vorgesehen. Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 DSGVO).
Dauer der Speicherung
30 Tage nach dem Wegzug oder Tod von Einwohnern werden Daten, die nicht der Feststellung der Identität und dem Nachweis der Wohnung dienen sowie nicht für Wahl- und Lohnsteuerzwecke oder zur Durchführung von staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren erforderliche Daten, gelöscht. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Wegzug oder Tod des Einwohners werden die zur Erfüllung der Aufgaben der Meldebehörden gespeicherten Daten für die Dauer von 50 Jahren aufbewahrt und durch technische und organisatorische Maßnahmen gesichert. Während dieser Zeit ist die Verarbeitung gemäß § 13 Absatz 2 BMG beschränkt. Für bestimmte Daten gelten nach § 14 Absatz 2 BMG kürzere Löschungsfristen.
Betroffenenrechte
Gemäß der Artikel 15 bis 18, 20 und 21 DSGVO haben Sie unter Berücksichtigung melderechtlicher Beschränkungen (§§ 11, 12, 14 Absatz 3 BMG), das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit.
Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie die erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten (Postfach 110132, 01330 Dresden, Telefon: 0351 85471-101, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de, Internet: www.saechsdsb.de) beschweren.
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
In diesem Formular werden persönliche Daten der bevollmächtigten Person sowie der Vollmachtgeberin/ des Vollmachtgebers erhoben und verarbeitet. Sie sind demzufolge betroffene Personen nach Artikel 4 Ziffer 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Aufgrund des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO ist die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zulässig.
Herkunft der Daten
Die Daten stammen aus diesem Formular.
Empfänger von Daten
- Stadt Leipzig, Bürgerservice
Datenverarbeitung
Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 DSGVO).
Dauer der Speicherung
Personenbezogene Daten im Personalausweis-/Passregister sind mindestens bis zur Ausstellung eines neuen Ausweises/ Passes, höchstens jedoch bis zu fünf Jahre nach dem Ablauf der Gültigkeit des jeweiligen Dokumentes, auf den sie sich beziehen, zu speichern und dann zu löschen, vergleiche § 23 Absatz 4 PAuswG, § 21 Absatz 4 PaßG.
Personenbezogene Daten im eID-Karte-Register sind mindestens bis zur Ausstellung einer neuen eID-Karte, höchstens jedoch bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer der eID-Karte, auf die sie sich beziehen, zu speichern und dann zu löschen, vergleiche § 19 Absatz 4 eIDKG.
Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für die Verarbeitung verantwortlich: Stadt Leipzig, Bürgerservice, Abt. Bürgerbüros, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2276, E-Mail: buergerservice-datenschutz@leipzig.de
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig: Stadt Leipzig, Datenschutzbeauftragter, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2247, E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de
oder an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten: Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Postfach 110132, 01330 Dresden, Telefon: 0351 85471101, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de, wenden.
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, Herkunft der Daten, Pflicht zur Bereitstellung von Daten
Für Staatsangehörige eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, wird auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) ausgestellt; vergleiche § 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eIDKG).
Im Antrag sind alle Tatsachen anzugeben, die zur Feststellung der antragstellenden Person notwendig sind. Die Angaben zu dem Doktorgrad und zu den Ordens- und Künstlernamen sind freigestellt. Die antragstellende Person hat die erforderlichen Nachweise zu erbringen und sich unter Vorlage eines anerkannten und gültigen ausländischen Passes oder Personalausweises vor der ausgebenden Stelle persönlich zu identifizieren.
Die eID-Karte-Behörde speichert personenbezogene Daten gemäß § 19 eIDKG. Auf Verlangen des Karteninhabers hat die eID-Karte-Behörde im Einsicht in die im Chip gespeicherten auslesbaren Daten zu gewähren. Für die Form und das Verfahren der Datenerfassung, -prüfung und -übermittlung und für die Übermittlung von Geheimnummer, Entsperrnummer und Sperrkennwort gelten §§ 12 und 13 des Personalausweisgesetzes entsprechend.
Empfänger und Kategorien von Empfängern
Die eID-Karte-Behörden dürfen anderen eID-Karte-Behörden die im Register enthaltenen Daten übermitteln. Zudem dürfen die Daten des eID-Karte-Registers und des Melderegisters zur Berichtigung des jeweils anderen Registers verwendet werden; vergleiche § 2 Absatz 2 eIDKG.
Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gem. Artikel 28 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)).
Dauer der Speicherung
Personenbezogene Daten im eID-Karte-Register sind mindestens bis zur Ausstellung einer neuen eID-Karte, höchstens jedoch bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer der eID-Karte, auf die sie sich beziehen, zu speichern und dann zu löschen, vergleiche § 19 Absatz 4 eIDKG.
Betroffenenrechte
Gemäß der Artikel 15 bis 18, 20 und 21 DSGVO haben Sie unter Berücksichtigung melderechtlicher Beschränkungen (§§ 11, 12, 14 Absatz 3 BMG), das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit.
Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie die erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten (Postfach 110132, 01330 Dresden, Telefon: 0351 854711 01, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de, Internet: www.saechsdsb.de) beschweren.
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Grundsätzlich ist jeder Deutsche ab dem 16. Lebensjahr verpflichtet ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen. In den Fällen, in denen der Antragsteller nicht mehr in der Lage ist, das Bürgeramt zwecks der Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes aufzusuchen, kann gemäß § 1 Absatz 3 Gesetz für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis eine Ausweisbefreiung unter den folgenden Voraussetzungen beantragt werden:
- für den Antragsteller wurde zur Betreuung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer bestellt
- der Antragsteller ist auf Dauer im Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht
- der Antragsteller bedarf dauernder häuslicher Pflege
In diesem Formular werden, für eventuelle Rückfragen, zwei persönliche Daten ohne eine gesetzliche Grundlage erhoben. Aufgrund des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO ist die Verarbeitung dieser persönlichen Daten nur zulässig, wenn Sie zustimmen. Folgende personenbezogene Daten sind freiwillige Angaben Ihrerseits:
Unter Ziffer 1: Telefonnummer/ E-Mail
Herkunft der Daten
Die Daten stammen aus dem Formular "Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht"
Empfänger von Daten
Ihre Daten sowie der von Ihnen eingereichte Antrag werden an das Sachgebiet Haushalt und Rechnungswesen des Bürgerservice zur Erfassung der Zahlungsmodalitäten weitergegeben.
Datenverarbeitung und Dauer der Speicherung
Der Antrag wird nach Erledigung fünf Jahre über den Tod beziehungsweise den Wegzug aus Leipzig hinaus aufbewahrt.
Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für die Verarbeitung verantwortlich: Stadt Leipzig, Bürgerservice, Abt. Bürgerbüros, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2276, E-Mail: buergerservice-datenschutz@leipzig.de
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig (Stadt Leipzig, Datenschutzbeauftragter, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2247, E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de) oder an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten (Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Postfach 11 01 32, 01330 Dresden, Telefon: 0351 85471-101, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de) wenden.
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
In diesem Formular werden persönliche Daten der bevollmächtigten Person sowie der Vollmachtgeberin/des Vollmachtgebers erhoben und verarbeitet. Sie sind demzufolge betroffene
Personen nach Artikel 4 Ziffer 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Aufgrund des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO ist die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zulässig.
Herkunft der Daten
Die Daten stammen aus diesem Formular.
Empfänger von Daten
- Stadt Leipzig, Bürgerservice
Datenverarbeitung und Dauer der Speicherung
Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 DSGVO).
Die Dauer der Speicherung richtet sich nach § 14 Absatz 1 Bundesmeldegesetz. Demnach hat die Meldebehörde gespeicherte Daten zu löschen, wenn sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr erforderlich sind. Das Gleiche gilt, wenn bereits die Speicherung der Daten unzulässig war.
Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für die Verarbeitung verantwortlich: Stadt Leipzig, Bürgerservice, Abt. Bürgerbüros, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2276, E-Mail: buergerservice-datenschutz@leipzig.de
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig: Stadt Leipzig, Datenschutzbeauftragter, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2247, E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de oder an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten: Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Postfach 110132, 01330 Dresden, Telefon: 0351 85471-101, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de, wenden.
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
In diesem Formular werden persönliche Daten der gesetzlichen Vertreter erhoben und verarbeitet. Sie sind demzufolge betroffene Personen nach Artikel 4 Ziffer 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Aufgrund des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO ist die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zulässig.
Herkunft der Daten
Die Daten stammen von diesem Formular.
Empfänger von Daten
- Stadt Leipzig, Bürgerservice
Datenverarbeitung
Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gem. Artikel 28 DSGVO).
Dauer der Speicherung
Personenbezogene Daten im Personalausweis-/Passregister sind mindestens bis zur Ausstellung eines neuen Ausweises/ Passes, höchstens jedoch bis zu fünf Jahre nach dem Ablauf der Gültigkeit des jeweiligen Dokumentes, auf den sie sich beziehen, zu speichern und dann zu löschen, vergleiche § 23 Absatz 4 PAuswG, § 21 Absatz 4 PaßG.
Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für die Verarbeitung verantwortlich: Stadt Leipzig, Bürgerservice, Abt. Bürgerbüros, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2276, E-Mail: buergerservice-datenschutz@leipzig.de
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig: Stadt Leipzig, Datenschutzbeauftragter, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2247, E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de oder an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten: Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Postfach 110132, 01330 Dresden, Telefon: 0351 85471101, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de, wenden.
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Eine Hausauskunft nach § 50 Absatz 4 Bundesmeldegesetz hat die Meldebehörde dem Eigentümer der Wohnung und, wenn er nicht selbst Wohnungsgeber ist, auch dem Wohnungsgeber, bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses unentgeltlich Auskunft über Familiennamen und Vornamen sowie Doktorgrad der in seiner Wohnung derzeit gemeldeten Einwohner zu erteilen.
In diesem Formular werden, für eventuelle Rückfragen Ihren Antrag betreffend, zwei Daten ohne eine gesetzliche Grundlage erhoben. Aufgrund des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO ist die Verarbeitung dieser persönlichen Daten nur zulässig, wenn Sie zustimmen. Folgende personenbezogene Daten sind freiwillige Angaben Ihrerseits:
- Unter Ziffer 1: Telefonnummer/ E-Mail
Herkunft der Daten
Die Daten stammen aus dem Formular "Antrag auf Hausauskunft nach § 50 Absatz 4 Bundesmeldegesetz"
Empfänger von Daten
Stadt Leipzig; Meldeservice
Datenverarbeitung und Dauer der Speicherung
Die erledigte Anfrage wird bis zu drei Jahre für eventuelle Postrückläufe, Nachfragen und eine Bereinigung des Melderegisters aufbewahrt und dann vernichtet.
Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für die Verarbeitung verantwortlich: Stadt Leipzig, Bürgerservice, Abt. Bürgerbüros, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2276, E-Mail: buergerservice-datenschutz@leipzig.de
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig (Stadt Leipzig, Datenschutzbeauftragter, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2247, E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de) oder an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten (Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Postfach 11 01 32, 01330 Dresden, Telefon: 0351 85471-101, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de) wenden.
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Der Wohnungsgeber ist gemäß § 19 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde nach Absatz 4 auch elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 BMG genannten Frist zu bestätigen. Sie sind demzufolge betroffene Personen nach Artikel 4 Ziffer 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Aufgrund des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO ist die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zulässig.
Herkunft der Daten
Die Daten stammen aus dem oben genannten Formular.
Empfänger von Daten
- Stadt Leipzig, Bürgerservice
- Öffentliche Stellen gemäß §§ 34 Absatz 3 und 37 BMG
Datenverarbeitung und Dauer der Speicherung
Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gem. Artikel 28 DSGVO).
Die Dauer der Speicherung richtet sich nach § 14 Absatz 1 Bundesmeldegesetz. Demnach hat die Meldebehörde gespeicherte Daten zu löschen, wenn sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr erforderlich sind. Das Gleiche gilt, wenn bereits die Speicherung der Daten unzulässig war.
Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für die Verarbeitung verantwortlich: Stadt Leipzig, Bürgerservice, Abt. Bürgerbüros, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2276, E-Mail: buergerservice-datenschutz@leipzig.de
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig: Stadt Leipzig, Datenschutzbeauftragter, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2247, E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de oder an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten: Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Postfach 11 01 32, 01330 Dresden, Telefon: 0351 85471101, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de, wenden.
Datenschutzinformation für das Formular
- Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Gemäß § 51 Absatz 1 BMG hat die Meldebehörde auf Antrag oder von Amts wegen eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.
Herkunft der Daten
Vom oben genannten Formular beziehungsweise aus dem Melderegister.
Empfänger von Daten
Gemäß § 2 Absatz 3 BMG erteilen die Meldebehörden Melderegisterauskünfte, wirken nach Maßgabe des BMG oder sonstiger Rechtsvorschriften bei der Durchführung von Aufgaben anderer öffentlicher Stellen mit und übermitteln Daten. Die Erteilung von Melderegisterauskünften erfolgt nach §§ 44 ff. in Verbindung mit § 51 BMG und die Erteilung von Datenübermittlungen nach § 33 ff. BMG. Regelmäßige Datenübermittlungen erfolgen gemäß der 1. und 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (BMeldDüv). Vor der Erteilung von Melderegisterauskünften gemäß §§ 44 und 45 BMG erfolgt bei auskunftsgesperrten Personen im Vorfeld ein Anhörungsverfahren.
Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
- Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr; Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit; Rentenversicherungsträger; Bundeszentralregister; Kraftfahrt-Bundesamt; Bundeszentralamt für Steuern; Bundesverwaltungsamt; Statistisches Landesamt; öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften; Suchdienste; Landesrundfunkanstalt, Sächsisches Melderegister
- innerhalb der Verwaltungseinheit
- Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene
- Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen
- Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern
- öffentliche Stellen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes, sofern diese den Inhalt der Datenschutzgrundverordnung übernehmen
- Wohnungseigentümer/-geber über in dessen Wohnung gemeldete Personen bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses
- Privatpersonen und nicht-öffentliche Stellen auf Antrag, sofern eine eindeutige Identifizierung der Person und der Zweck für die Auskunftserteilung gegeben ist sowie ein berechtigtes oder rechtliches Interesse an der Auskunftserteilung nachgewiesen wurde
- andere Meldebehörden
Datenverarbeitung
Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 Datenschutzgrundverordnung).
Dauer der Speicherung
Gemäß § 51 Absatz 4 BMG wird die Auskunftssperre auf zwei Jahre befristet. Eine Speicherung im Melderegister erfolgt analog für diesen Zeitraum.
Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für die Verarbeitung verantwortlich: Stadt Leipzig, Bürgerservice, Abt. Bürgerbüros, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2276, E-Mail: buergerservice-datenschutz@leipzig.de
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig: Stadt Leipzig, Datenschutzbeauftragter, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2247, E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de oder an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten: Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Postfach 11 01 32, 01330 Dresden, Telefon: 0351 85471-101, E-Mail: post@sdtb.sachsen.dee, wenden.
Datenschutzinformation für das Formular:
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
Rechtsgrundlagen und Zwecke der Verarbeitung
In diesem Formular werden persönliche Daten erhoben. Sie sind demzufolge betroffene Person nach Artikel 4, Ziffer 1 EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Aufgrund des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO ist die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zulässig. Gemäß § 17 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG) obliegt die An-/Abmeldung von Personen unter 16 Jahren denjenigen, in dessen Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen. Bei der Erfüllung der Meldepflicht nach § 17 Absatz 3 BMG sind personensorgerechtliche Erwägungen jedoch unbeachtlich. Gesondert hiervon zu beachten ist § 22 BMG. Sind die Eltern eines minderjährigen Einwohners gemeinsam sorgeberechtigt, bedarf es für eine Änderung des Lebensmittelpunktes des Kindes des Einvernehmens beider Eltern. Wird ein minderjähriger Einwohner, der bisher mit beiden Eltern in einer Hauptwohnung gelebt hat, von einem Elternteil in eine neue Hauptwohnung umgemeldet, ohne dass der mit sorgeberechtigte Elternteil sich entsprechend ummeldet, soll sich die Meldebehörde daher vorab das Einverständnis des anderen Elternteils mit der Bestimmung der Hauptwohnung durch den ummeldenden Elternteil, eine schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Lebensmittelpunkt des Kindes oder eine familiengerichtliche Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts vorlegen lassen. Gleiches gilt, wenn die alleinige oder Hauptwohnung des minderjährigen Einwohners von der Wohnung eines Elternteils in die Wohnung des anderen Elternteils umgemeldet wird, vergleiche § 22 Absatz 2 BMG in Verbindung mit Punkt 22.2 Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des BMG.
Herkunft der Daten
Die Daten stammen aus diesem Formular beziehungsweise aus dem hiesigen Melderegister.
Empfänger von Daten
Gemäß §§ 34 Absatz 3 und 37 BMG können die Daten an öffentliche Stellen sowie innerhalb der Verwaltungseinheit weitergegeben werden.
Datenverarbeitung und Dauer der Speicherung
Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 EU-Datenschutzgrundverordnung).
Die Dauer der Speicherung richtet sich nach § 14 Absatz 1 Bundesmeldegesetz. Demnach hat die Meldebehörde gespeicherte Daten zu löschen, wenn sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr erforderlich sind. Das Gleiche gilt, wenn bereits die Speicherung der Daten unzulässig war.
Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für die Verarbeitung verantwortlich: Stadt Leipzig, Bürgerservice, Abt. Bürgerbüros, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2276, E-Mail: buergerservice-datenschutz@leipzig.de
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig: Stadt Leipzig, Datenschutzbeauftragter, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2247, E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de oder an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten: Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Postfach 11 01 32, 01330 Dresden, Telefon: 0351 85471-101, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de, wenden.
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, Herkunft der Daten, Pflicht zur Bereitstellung von Daten
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz sind verpflichtet einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen; vergleiche § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG), § 1 Paßgesetz (PaßG).
Die Verarbeitung erfolgt zur Beantragung, Prüfung der Voraussetzungen für die Befreiung von der Ausweispflicht sowie zur Prüfung weiterer Ansprüche auf einen Antrag für einen Ausweis.
Die Daten stammen aus dem Melde-/Personalausweis-/Passregister. Die Meldebehörde erhebt nach § 23 PAuswG und § 21 PaßG personenbezogene Daten über die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner/-innen), um deren Identität feststellen und nachweisen zu können. In dem Antrag sind alle Tatsachen anzugeben, die zur Feststellung der Person des Antragstellers und seiner Eigenschaft als Deutscher notwendig sind. Die antragstellende Person hat die erforderlichen Nachweise zu erbringen.
Empfänger und Kategorien von Empfängern
Die Personalausweis-/Passbehörden dürfen anderen Behörden gemäß § 24 PAuswG und § 22 PaßG auf deren Ersuchen Daten aus dem Personalausweis-/Passregister übermitteln, wenn:
- die ersuchende Behörde auf Grund von Gesetzen oder Rechtsverordnungen berechtigt ist, solche Daten zu erhalten
- die ersuchende Behörde ohne Kenntnis der Daten nicht in der Lage wäre, eine ihr obliegende Aufgabe zu erfüllen und
- die ersuchende Behörde die Daten bei dem Betroffenen nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand erheben kann oder wenn nach der Art der Aufgabe, zu deren Erfüllung die Daten erforderlich sind, von einer solchen Datenerhebung abgesehen werden muss.
Hinsichtlich der Daten, die auch im Melderegister gespeichert sind, müssen die im Bundesmeldegesetz enthaltenen Beschränkungen beachtet werden.
Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gem. Artikel 28 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)).
Dauer der Speicherung
Personenbezogene Daten im Personalausweis-/Passregister sind mindestens bis zur Ausstellung eines neuen Ausweises/ Passes, höchstens jedoch bis zu fünf Jahre nach dem Ablauf der Gültigkeit des jeweiligen Dokumentes, auf den sie sich beziehen, zu speichern und dann zu löschen, vergleiche § 23 Abs.4 PAuswG, § 21 Absatz 4 PaßG.
Betroffenenrechte
Gemäß der Artikel 15 bis 18, 20 und 21 DSGVO haben Sie unter Berücksichtigung melderechtlicher Beschränkungen (§§ 11, 12, 14 Absatz 3 BMG), das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit.
Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie die erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten (Postfach 110132, 01330 Dresden, Telefon: 0351 85471-101, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de, Internet: www.saechsdsb.de) beschweren.
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Wenn eine Person zu einer anderen Person oder wenn eine andere als die in § 34 Absatz 1 Satz 1 oder § 35 Bundesmeldegesetz (BMG) bezeichnete Stelle Auskunft verlangt, darf die Meldebehörde Auskunft über vorgegebene Daten einzelner bestimmter Personen erteilen (einfache Melderegisterauskunft nach § 44 BMG).
In diesem Formular werden, für eventuelle Rückfragen Ihre Melderegisteranfrage betreffend, zwei persönliche Daten ohne eine gesetzliche Grundlage erhoben. Aufgrund des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe. a DSGVO ist die Verarbeitung dieser persönlichen Daten nur zulässig, wenn Sie zustimmen. Folgende personenbezogene Daten sind freiwillige Angaben Ihrerseits:
- Unter Ziffer 1: Telefonnummer/ E-Mail
Herkunft der Daten
Die Daten stammen aus dem Formular "Melderegisteranfrage an nicht-öffentliche Stellen/ Privatpersonen".
Empfänger von Daten
Ihre Daten werden an das Sachgebiet Haushalt und Rechnungswesen des Ordnungsamtes zur Erfassung der Zahlungsmodalitäten, weitergegeben.
Datenverarbeitung und Dauer der Speicherung
Die erledigte Anfrage, gegebenenfalls einschließlich eines angegebenen Zwecks im Sinne von § 47 Absatz 1 Satz 1 BMG, soll bis zu einem Jahr insbesondere zum Zwecke der Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie für eventuelle Postrückläufe, Nachfragen und den Abschluss der Gebührenerhebung aufbewahrt und dann vernichtet werden. Statt der Aufbewahrung ist die Speicherung der erforderlichen Daten möglich; vergleiche Punkt 44.0.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des BMG.
Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für die Verarbeitung verantwortlich: Stadt Leipzig, Bürgerservice, Abt. Bürgerbüros, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2276, E-Mail: buergerservice-datenschutz@leipzig.de
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig: Stadt Leipzig, Datenschutzbeauftragter, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2247, E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de oder an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten: Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Postfach 11 01 32, 01330 Dresden, Telefon: 0351 85471101, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de, wenden.
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Sie können die Beantragung im Bürgeramt oder mit einem Formular bei der Meldebehörde vornehmen.
Im Formular werden persönliche Daten erhoben. Im Bürgeramt werden diese Daten erfragt. Sie sind demzufolge betroffene Person nach Artikel 4 Ziffer 1 EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). In diesem Formular werden, für eventuelle Rückfragen Ihren Antrag betreffend, zwei persönliche Daten ohne eine gesetzliche Grundlage erhoben. Aufgrund des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO ist die Verarbeitung dieser persönlichen Daten nur zulässig, wenn Sie zustimmen. Folgende personenbezogene Daten sind freiwillige Angaben Ihrerseits:
- unter Ziffer 1: Telefonnummer/ E-Mail
Herkunft der Daten
Von diesem Antrag
Ihre persönliche Angaben im Bürgeramt
Empfänger von Daten
Stadt Leipzig, Ordnungsamt, Meldebehörde oder Bürgeramt, 04092 Leipzig
Bei der schriftlichen Beantragung bei der Melde-, Pass- und Personalausweisbehörde werden Ihre Daten an das Sachgebiet Haushalt und Rechnungswesen des Ordnungsamtes zur Erfassung der Zahlungsmodalitäten, weitergegeben.
Datenverarbeitung und Dauer der Speicherung
Im Bürgeramt wird Ihrem Antrag direkt entsprochen. Da dieser nicht zwingend schriftlich vorliegen muss, erfolgt keine Speicherung. Bei einer schriftlichen Antragstellung an die Melde-, Pass- und Personalausweisbehörde wird Ihr Antrag ebenfalls nicht gespeichert.
Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für die Verarbeitung verantwortlich: Stadt Leipzig, Bürgerservice, Abt. Bürgerbüros, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2276, E-Mail: buergerservice-datenschutz@leipzig.de
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig: Stadt Leipzig, Datenschutzbeauftragter, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2247, E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de oder an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten: Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Postfach 11 01 32, 01330 Dresden, Telefon: 0351 85471101, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de, wenden.
1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter
Verantwortlicher
Stadt Leipzig
Bürgerservice
Abteilung Bürgerbüros
04092 Leipzig
Telefon: 0341 123-2276
E-Mail: buergerservice-datenschutz@leipzig.de
Datenschutzbeauftragter
Stadt Leipzig
Datenschutzbeauftragter
04092 Leipzig
Telefon: 0341 123-2247
Fax: 0341 123-2614
E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de
2. Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Der Leipzig-Pass ermöglicht Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Leipzig mit geringem Einkommen eine kostengünstige Nutzung von kulturellen und sportlichen Aktivitäten und Einrichtungen. Er bietet Vergünstigungen im Nahverkehr und bei der Nutzung von Bildungsangeboten. Der Leipzig-Pass ist kostenfrei und muss beantragt werden. Der Leipzig-Pass geht auf einen Beschluss der 18. Ratsversammlung der Stadt Leipzig vom 14.12.2005 mit Nummer RBIV/473-05 zurück.
In den Formularfeldern werden zur Ausstellung des Leipzig-Passes persönliche Daten erhoben. Sie sind demzufolge betroffene Person nach Artikel 4 Ziffer 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Aufgrund des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO ist die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten nur zulässig, wenn Sie einwilligen.
3. Herkunft der Daten
Ihre Angaben in den Formularfeldern
Weiterhin werden in Zusammenarbeit mit dem Sozialamt Ihre Anspruchsberechtigung geprüft.
4. Empfänger von Daten
Bürgerservice, Abteilung Bürgerbüros, 04092 Leipzig
5. Datenverarbeitung und Dauer der Speicherung
Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 EU-Datenschutzgrundverordnung).
Die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre.
6. Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für die Verarbeitung verantwortlich: Stadt Leipzig, Bürgerservice, Abt. Bürgerbüros, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2276, E-Mail: buergerservice-datenschutz@leipzig.de
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig: Stadt Leipzig, Datenschutzbeauftragter, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2247, E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de oder an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten: Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Postfach 11 01 32, 01330 Dresden, Telefon: 0351 85471-101, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de, wenden.
7. Einwilligungserklärung
Die Verwendung des Onlineantrags zum Leipzig-Pass liegt in Ihrem persönlichen Ermessen. Wenn Sie das Modul verwenden wollen, müssen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zustimmen. Sie bestätigen damit auch die Kenntnisnahme dieser Datenschutzinformation.
Diese Datenschutzinformation gilt für die Formulare:
- Anzeige Wiederauffinden Personalausweis/ Reisepass/ eID-Karte
- Anzeige Verlust Personalausweis/ Reisepass/ eID-Karte
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, Herkunft der Daten, Pflicht zur Bereitstellung von Daten
Gemäß § 27 Personalausweisgesetz bzw. § 15 Passgesetz sowie § 20 eID-Karte-Gesetz hat der Inhaber des Personaldokumentes (Personalausweis/Reisepass/eID-Karte) den Verlust sowie das Wiederauffinden anzuzeigen. Dieser Pflicht kann durch persönliche Vorsprache in einem Bürgerbüro oder über das angebotene Online-Formular nachgekommen werden.
Die im Online-Formular notwendigen Angaben dienen der zweifelsfreien Identifizierung des Anzeigeerstatters.
Empfänger und Kategorien von Empfängern
Die Informationen bezüglich Verlust beziehungsweise Wiederauffinden eines Personaldokumentes werden der zuständigen Polizeibehörde zur Verfügung gestellt. Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)).
Dauer der Speicherung
Personenbezogene Daten im Personalausweis-/Passregister sind mindestens bis zur Ausstellung eines neuen Ausweises/ Passes, höchstens jedoch bis zu fünf Jahre nach dem Ablauf der Gültigkeit des jeweiligen Dokumentes, auf den sie sich beziehen, zu speichern und dann zu löschen, vergleiche § 23 Abs.4 PAuswG, § 21 Absatz 4 PaßG.
Gespeichert werden im konkreten Fall lediglich die im Online-Formular gemachten Angaben. Die hochgeladenen Dokumente dienen der Identifizierung und werden nach der Bearbeitung gelöscht.
Betroffenenrechte
Gemäß der Artikel 15 bis 18, 20 und 21 DSGVO haben Sie unter Berücksichtigung melderechtlicher Beschränkungen (§§ 11, 12, 14 Absatz 3 BMG), das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit.
Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie die erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten (Postfach 110132, 01330 Dresden, Telefon: 0351 85471-101, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de, Internet: www.saechsdsb.de) beschweren.