Projekt-Förderung für mehr gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Projektförderung: "Teilhabe gestalten"
Die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und der Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Leipzig fördern gemäß § 6 der Sächsischen Kommunal-Pauschalen-Verordnung
Projekte für mehr Inklusion
- zur Stärkung der politischen und gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung
- zur Verbesserung des inklusiven Gemeinwesens.
Dabei werden insbesondere Projekte gefördert, die
- Menschen mit Behinderungen in den Blick nehmen, die mehrfach benachteiligt sind (zum Beispiel Projekte für Frauen mit Behinderung oder Menschen mit Behinderung und Migrationsbiographie)
- die politische Partizipation und Teilhabe an der politischen Meinungsäußerung von Menschen mit Behinderungen fördern (zum Beispiel Organisation von Empowerment-Workshops)
- "Lücken schließen", das heißt Angebote oder Zugänge schaffen zu einem Bereich, der bisher für Menschen mit Behinderungen nur schwer zugänglich ist (zum Beispiel Angebote sexueller Beratung und Bildung)
- die inklusive Ausgestaltung beziehungsweise Öffnung bereits bestehender Angebote zum Ziel haben (zum Beispiel inklusive Ausgestaltung eines Stadtteilfestes oder barrierefreie Gestaltung einer Informationsbroschüre)
Wer kann einen Antrag stellen?
Einen Projektantrag können gemeinnützige Vereine und Verbände, Freie Träger, Gruppen, Initiativen, Kirchen und Religions-Gemeinschaften sowie Privat-Personen stellen.
Was kann gefördert werden?
In den verschiedenen Projekten können gefördert werden:
- Kosten für Druck- und Öffentlichkeitsarbeit
- Verbrauchs-, Arbeitsmittel- und Materialkosten
- Reise- und Fahrtkosten
- Honorarkosten
- Aufwandsentschädigungen
- Kosten für Dolmetscher
- Kosten für Lizenzen und Bildrechte
- Anschaffungen von Ausstattungsgegenständen (keine Investitionen)
- sonstige projektbezogene Ausgaben
Die genauen Angaben können Sie der Verfahrensregelung entnehmen.
Die Antragsfrist für Anträge für das Förderjahr 2024 ist abgelaufen.
Wo finde ich weitere Informationen? Wo kann ich Fragen stellen zu der Projektförderung?
Frau Lara Ludin beantwortet gern Fragen zur Projektförderung. Sie können anrufen unter: 0341 123-4558 oder eine E-Mail schreiben an: lara.ludin2@leipzig.de.
In der Verfahrensregelung finden Sie zudem detaillierte Angaben zur Projektförderung.
Wie wird die Projektförderung vergeben?
Eine Jury aus fünf Mitgliedern. Mindestens drei Mitglieder sind Selbstvertreter/-innen, haben also selbst eine Behinderung. Zwei Mitglieder arbeiten in der Stadtverwaltung.
Die Jury hat verschiedene Punkte, nach denen sie entscheidet. Hierzu gehören unter anderem:
- Zielerreichung: Werden die beschriebenen Ziele durch das Projekt erreicht?
- (Mit-)Gestaltung durch Menschen mit Behinderung: Wie wird das Projekt durch Menschen mit Behinderungen mitgestaltet? Wird das Projekt von Menschen mit Behinderungen selbst initiiert?
- Empowerment und Selbstbestimmung: Fördert das Projekt die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen? Werden Menschen mit Behinderungen durch das Projekt bestärkt (empowert)?
- Barrierefreiheit: Wie wird Barrierefreiheit bei der Umsetzung berücksichtigt?