Datenschutzinformationen des Ordnungsamtes
Das Ordnungsamt erhebt in Formularen, die zum Beispiel im Internet veröffentlicht sind (www.leipzig.de/formulare) oder direkt bei Ihrer Vorsprache im Amt persönliche Daten.
Zur Erfüllung der ordnungsbehördlichen Aufgaben sind wir grundsätzlich zur Erhebung und Verarbeitung der persönlichen Daten gesetzlich ermächtigt beziehungsweise verpflichtet. Sofern, wie bei bestimmten Dienstleistungen, keine gesetzliche Grundlage besteht, können wir Ihr Anliegen nur bearbeiten, wenn Sie in die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten einwilligen.
Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für die "Verarbeitung Verantwortliche" im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung sind die Leiterinnen und Leiter der Abteilungen des Ordnungsamtes. Diese sind auch zuständig, wenn Sie Fragen zum Zweck und den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, zu Herkunft der Daten, zu möglichen weiteren Empfängern von Daten, zur Datenverarbeitung und Dauer der Speicherung der Daten haben (Kontakte siehe Wegweiser).
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig: Stadt Leipzig, Datenschutzbeauftragter, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2247, E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de oder an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten: Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Postfach 11 01 32, 01330 Dresden, Telefon: 0351 85471-101, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de, wenden.
Datenschutzinformation für das Formular
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist gemäß Artikel 6, Absatz 1 e EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Verantwortlichen liegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, erforderlich ist.
Die Daten werden zur Bearbeitung eines Antrages zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 StVO verarbeitet.
Ohne Angabe der personenbezogenen Daten und ohne Ihre Unterschrift oder die einer/-s Bevollmächtigten unter dem Antrag können die Antragsvoraussetzungen dieses Antrages nicht geprüft werden, was die Ablehnung bzw. Nichtbearbeitung des Antrages zur Folge hat.
Mit diesem Antrag werden auch persönliche Daten ohne Rechtsgrundlage erhoben (zum Beispiel die E-Mail-Adresse). Die Erhebung ist auch ohne Einwilligung zulässig, wenn sie mit dem Verarbeitungszweck vereinbar ist (Artikel 6 Absatz 4 DSGVO). Ihre freiwilligen persönlichen Daten sind gegebenenfalls für eine schnelle Erreichbarkeit für Rückfragen notwendig.
Herkunft der Daten
Die Daten kommen von diesem Antrag, den im Zusammenhang mit dem Antrag eingereichten Unterlagen und den im Zusammenhang mit diesem Antrag von der Sicherheitsbehörde und der Zulassungsbehörde des Ordnungsamtes der Stadt Leipzig auf Anfrage übermittelten Daten.
Empfänger von Daten, wenn im Verfahren erforderlich
- Stadt Leipzig, Ordnungsamt, Kfz-Zulassungs-, Fahrerlaubnis-, Melde- und Passbehörde, 04092 Leipzig
- Stadt Leipzig, Ordnungsamt, Verkehrsüberwachung, 04092 Leipzig
- Stadt Leipzig, Ordnungsamt, Versammlungs- u. Veranstaltungsbehörde, 04092 Leipzig
- Stadt Leipzig, Verkehrs- und Tiefbauamt, 04092 Leipzig
- Stadt Leipzig, Branddirektion, 04092 Leipzig
- Stadt Leipzig, Stadtkasse, 04092 Leipzig
- IHK zu Leipzig
Datenverarbeitung und Dauer der Speicherung
Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 DSGVO).
Ihre Angaben werden im Folgejahr nach Ablauf der Genehmigung archiviert und im darauffolgenden Jahr gelöscht.
Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Artikel 17 und 18 DSGVO).
Gemäß Artikel 21 DSGVO haben Sie jederzeit das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer nach Artikel 6 Absatz 1 e DSGVO erhobenen Daten einzulegen.
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für die Verarbeitung verantwortlich: Ordnungsamt, Kfz-Zulassungs-, Fahrerlaubnis-, Melde- und Passbehörde, Telefon: 0341 123-8500, E-Mail: ordnungsamt@leipzig.de.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig: Stadt Leipzig, Datenschutzbeauftragter, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2247, E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de oder an die Sächsische Datenschutzbeauftragte: Sächsische Datenschutzbeauftragte, Postfach 11 01 32, 01330 Dresden,
Telefon: 0351 85471-101, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de, wenden.
Informationen zum Datenschutz für das Formular
- Antrag auf Marktfestsetzung
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Gemäß § 11 GewO darf die zuständige Behörde personenbezogene Daten des Gewerbetreibenden und solcher Personen, auf die es für die Entscheidung ankommt, erheben, soweit die Daten zur Beurteilung der Zuverlässigkeit und der übrigen Berufszulassungs- und -ausübungskriterien bei der Durchführung gewerberechtlicher Vorschriften und Verfahren erforderlich sind.
Die zuständige Behörde hat auf Antrag des Veranstalters eine Veranstaltung, die die Voraussetzungen der §§ 60 b, 64, 65, 66, 67 oder 68 erfüllt, nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz für jeden Fall der Durchführung festzusetzen.
Herkunft der Daten
Vom Antrag beziehungsweise Antragsformular des Antragstellers sowie den erforderlichen Unterlagen (§ 69 GewO).
Empfänger der Daten
Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 EU-Datenschutzgrundverordnung).
Ihre Daten werden je nach Erfordernis gemäß § 69a Absatz 1 Nummer 3 GewO übermittelt an
- Versammlungs- und Veranstaltungsbehörde
- Amt für Bauordnung und Denkmalpflege
- Straßenverkehrsbehörde
- Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
- Gesundheitsamt
- Amt für Umweltschutz
- Branddirektion
- Amt für Stadtgrün und Gewässer
- Industrie- und Handelskammer Leipzig
- Handwerkskammer zu Leipzig
Außerdem erfolgt die Übermittlung Ihrer Daten gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 5 der Mitteilungsverordnung in der Fassung vom 07.09.1993 an das zuständige Finanzamt.
Sofern eine Anhörung der Kirchgemeinden hinsichtlich der festzusetzenden Veranstaltung erforderlich ist, werden Ihre Daten gemäß § 4 und § 7 des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes an diese übermittelt.
Dauer der Speicherung
Ihre Angaben werden bis 10 Jahre nach Antragseingang gespeichert.
Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Personen gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
Sollten Sie von Ihnen oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für die Verarbeitung verantwortlich ist die Stadt Leipzig, Ordnungsamt, Gewerbebehörde, Telefon: 0341 123-8980, E-Mail: ordnungsamt@leipzig.de.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutz-beauftragten der Stadt Leipzig: Stadt Leipzig, Datenschutzbeauftragter, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2247, E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de oder an die Sächsische Datenschutzbeauftragte: Sächsische Datenschutzbeauftragte, Devrientstraße 1, 01067 Dresden, Telefon: 0351 493-5401, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de, wenden.
Informationen zum Datenschutz für das Formular
- Gewerberegisterauskunft
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Auf entsprechenden Antrag erfolgt eine Auskunft aus dem Gewerberegister im Rahmen von § 14 Absatz 6 und 7 GewO. Die Daten der Auskunftsersuchenden werden aus diesem Zweck verarbeitet.
Herkunft der Daten
Anzeigeformular des Antragstellers.
Empfänger von Daten
Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gem. Artikel 28 EU-Datenschutzgrundverordnung).
Dauer der Speicherung
Ihre Angaben werden bis 10 Jahre nach Abschluss der Auskunft gespeichert. (Aktenplan der Stadt Leipzig)
Rechte des Betroffenen
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für die Verarbeitung verantwortlich ist die Stadt Leipzig, Ordnungsamt, Sachgebiet Gewerbebehörde, E-Mail: ordnungsamt@leipzig.de, Telefonnummer: 0341 123-8980
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig: Stadt Leipzig, Datenschutzbeauftragter, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2247, E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de oder an die Sächsische Datenschutzbeauftragte: Sächsische Datenschutzbeauftragte, Devrientstraße 1, 01067 Dresden, Telefon 0351 4935401, E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de, wenden.
Datenschutzinformation zum Formular Erst- oder Änderungsanzeige über den nicht gewerbsmäßigen Alkoholausschank durch Vereine und Gesellschaften
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Gemäß § 11 GewO darf die zuständige Behörde personenbezogene Daten des Gewerbetreibenden und solcher Personen, auf die es für die Entscheidung ankommt, erheben, soweit die Daten zur Beurteilung der Zuverlässigkeit und der übrigen Berufszulassungs- und -ausübungskriterien bei der Durchführung gewerberechtlicher Vorschriften und Verfahren erforderlich sind.
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, den Betrieb verlegt, den Gewerbegegenstand wechselt oder ausdehnt, den Betrieb aufgibt, muss dies der zuständigen Behörde nach § 14 Absatz 1 GewO gleichzeitig anzeigen. Für die Erstattung der Gewerbeanzeigen sind gemäß § 1 Absatz 1 GewAnzV die entsprechenden Formulare nach Anlage 1 bis 3 zu verwenden. Die Formulare sind vollständig und gut lesbar maschinell oder in Druckbuchstaben auszufüllen.
Wer nach § 2 Absatz 1 SächsGastG ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben will, hat dies der für den Ort der jeweiligen Betriebsstätte zuständigen Gemeinde spätestens vier Wochen vor Beginn des Betriebes entsprechend § 14 Absatz 1 GewO anzuzeigen. In der Anzeige ist anzugeben, ob beabsichtigt ist, alkoholische Getränke, zubereitete Speisen oder beides anzubieten. Die Anzeigepflicht gilt entsprechend für den Betrieb von Zweigniederlassungen, einer unselbstständigen Zweigstelle, die Verlegung der Betriebsstätte und die Ausdehnung des Angebotes auf alkoholische Getränke, zubereitete Speisen oder beides. Vereine und Gesellschaften, für die § 1 Absatz 2 SächsGastG gilt, haben den Ausschank alkoholischer Getränke unter Angabe der Anschrift und des Namens des Vereines oder der Gesellschaft formlos anzuzeigen.
Herkunft der Daten
Von dem erforderlichen Formular sowie von den nach § 4 Absatz 1 Nr. 1 bis 4 SächsGastG vorzulegenden Unterlagen
Empfänger von Daten
Ihre Daten dürfen übermittelt werden an:
- die Industrie- und Handelskammer zur Wahrnehmung ihrer durch Gesetz übertragenen Aufgaben
- die Handwerkskammer zur Wahrnehmung ihrer durch Gesetz übertragenen Aufgaben
- die für den Immissionsschutz zuständige Landesbehörde zur Durchführung arbeitsschutzrechtlicher sowie immissionsschutzrechtlicher Vorschriften
- die für den technischen und sozialen Arbeitsschutz, einschließlich den Entgeltschutz nach dem Heimarbeitsgesetz zuständige Landesbehörde zur Durchführung ihrer Aufgaben
- die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Wahrnehmung der Aufgaben, die im Mess- und Eichgesetz und in den auf Grund des Mess- und Eichgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen festgelegt sind
- die Bundesagentur für Arbeit zur Wahrnehmung der in § 405 Absatz 1 in Verbindung mit § 404 Abs. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch sowie der im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz genannten Aufgaben
- die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. ausschließlich zur Weiterleitung an die zuständige Berufsgenossenschaft für die Erfüllung der ihr durch Gesetz übertragenen Aufgaben
- die Behörden der Zollverwaltung zur Wahrnehmung der ihnen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, nach § 405 Absatz 1 in Verbindung mit § 404 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch sowie nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz obliegenden Aufgaben
- das Registergericht, soweit es sich um die Abmeldung einer im Handels- und Genossenschaftsregister eingetragenen Haupt- oder Zweigniederlassung handelt, für Maßnahmen zur Herstellung der inhaltlichen Richtigkeit des Handelsregisters gemäß § 388 Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder des Genossenschaftsregisters gemäß § 160 des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
- die statistischen Ämter der Länder zur Führung des Statistikregisters nach § 1 Absatz 1 Satz 1 des Statistikregistergesetzes in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 und 2
- die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden der Länder zur Durchführung lebensmittelrechtlicher Vorschriften
- nach § 14 Absatz 6 GewO - öffentlichen Stellen, soweit sie nicht als öffentlich-rechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen, dürfen der Zweckbindung nach Absatz 5 Satz 1 unterliegende Daten soweit
- eine regelmäßige Datenübermittlung nach Absatz 8 zulässig ist
- die Kenntnis der Daten zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl erforderlich ist oder
- der Empfänger die Daten beim Gewerbetreibenden nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erheben könnte oder von einer solchen Datenerhebung nach der Art der Aufgabe, für deren Erfüllung die Kenntnis der Daten erforderlich ist, abgesehen werden muss und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt
- nach § 14 Absatz 7 GewO - öffentlichen Stellen, soweit sie als öffentlich-rechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen, und nichtöffentlichen Stellen dürfen der Zweckbindung nach Absatz 5 Satz 1 unterliegende Daten, wenn der Empfänger ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt
- nach § 14 Absatz 8 Satz 3 GewO die zuständigen Finanzbehörden
- nach § 2 Absatz 6 SäschsGastG die zuständige Bauaufsichtsbehörde sowie an die für die Lebensmittelüberwachung, den Immissionsschutz, den Gesundheitsschutz und den Jugendschutz zuständigen Behörden.
Datenverarbeitung
Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 EU-Datenschutzgrundverordnung).
Dauer der Speicherung
Ihre Angaben werden bis 10 Jahre nach der Gewerbeabmeldung gespeichert.
Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für die Verarbeitung verantwortlich ist die Stadt Leipzig, Ordnungsamt, Sachgebiet Gewerberecht, E-Mail: ordnungsamt@leipzig.de, Telefon: 0341 123-8980, ordnungsamt@leipzig.de.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig: Stadt Leipzig, Datenschutzbeauftragter, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2247, E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de oder an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten: Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Postfach 11 01 32, 01330 Dresden, Telefon: 0351 85471-101, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de, wenden.
Datenschutzinformation für das Formular
- Veranstaltungsanzeige/Erlaubnisantrag für eine Veranstaltung gemäß § 14a Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig (PolVO)
Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist gemäß Artikel 6, Absatz 1 e EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Verantwortlichen liegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, erforderlich ist oder wenn Sie als betroffene Person nach Art 4. Ziff. 1 DSGVO gemäß Artikel 6 Absatz 1 a und Artikel 9 Absatz 2 a DSVGO in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einwilligen.
Die Daten werden zur Bearbeitung einer Versammlungsanzeige auf der Grundlage des § 14 Absatz 1 und Absatz 2 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Sächsisches Versammlungsgesetz (SächsVersG) verarbeitet.
Im Falle einer Versammlungsanzeige ist aufgrund des Artikel 6 Absatz1 Buchst. e DSGVO die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen gem. § 33 SächsVersG übertragen wurde. Insofern dient die Verarbeitung der Daten der Umsetzung öffentlich-rechtlicher Rechtsnormen, insbesondere dem Sächsischen Versammlungsrecht, ggf. dem Ordnungswidrigkeiten- oder dem Strafrecht.
Herkunft der Daten
Ihre Angaben im Anzeigeverfahren nach § 14 SächsVersG
Empfänger von Daten
Die Versammlungs- und Veranstaltungsbehörde arbeitet für Sie nach dem Prinzip der Konzentrationswirkung. Dies bedeutet, dass Ihre versammlungsrechtliche Anzeige an die für die Entscheidungsfindung relevanten Fachbehörden zwecks Stellungnahme gereicht wird. Je nach Veranstaltung können dies die Polizeidirektion Leipzig, die Bundespolizei, das Landesamt für Verfassungsschutz, die Landesdirektion Sachsen im Rahmen des Rechts- und Fachaufsicht sowie im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens, die sächsischen Landkreise bei Eröffnung derer örtlicher Zuständigkeit durch die Versammlung gemäß § 33 Absatz 2 und 3 SächsVersG und nach § 13 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Beteiligte sein.
Datenverarbeitung und Dauer der Speicherung
Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 EU-Datenschutzgrundverordnung).
Ihre Angaben werden im Folgejahr nach Ablauf der Anzeige archiviert und nach Ablauf von 10 Jahren gelöscht.
Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Artikel 17 und 18 DSGVO).
Gemäß Artikel 21 DSGVO haben Sie jederzeit das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer nach Artikel 6 Absatz 1 e DSGVO erhobenen Daten einzulegen.
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für die Verarbeitung verantwortlich: Ordnungsamt, Versammlungs- und Veranstaltungsbehörde, Telefon: 0341 123-8522, E-Mail: ordnungsamt@leipzig.de.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutz-beauftragten der Stadt Leipzig: Stadt Leipzig, Datenschutzbeauftragter, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2247, E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de oder an die Sächsische Datenschutzbeauftragte: Sächsische Datenschutzbeauftragte, Devrientstraße 1, 01067 Dresden, Telefon: 0351 493-5401, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de, wenden.
Informationen zum Datenschutz für das Formular
- Versammlungsanzeigen gemäß § 14 Sächsisches Versammlungsgesetz (SächsVersG)
Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist gemäß Artikel 6, Absatz 1 e EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Verantwortlichen liegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, erforderlich ist oder wenn Sie als betroffene Person nach Artikel 4. Ziffer 1 DSGVO gemäß Artikel 6 Absatz 1 a und Artikel 9 Absatz 2 a DSVGO in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einwilligen.
Die Daten werden zur Bearbeitung einer Versammlungsanzeige auf der Grundlage des § 14 Absatz 1 und Absatz 2 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Sächsisches Versammlungsgesetz (SächsVersG) verarbeitet.
Im Falle einer Versammlungsanzeige ist aufgrund des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen gemäß § 33 SächsVersG übertragen wurde. Insofern dient die Verarbeitung der Daten der Umsetzung öffentlich-rechtlicher Rechtsnormen, insbesondere dem Sächsischen Versammlungsrecht, gegebenenfalls dem Ordnungswidrigkeiten- oder dem Strafrecht.
Herkunft der Daten
Ihre Angaben im Anzeigeverfahren nach § 14 SächsVersG.
Empfänger von Daten
Die Versammlungs- und Veranstaltungsbehörde arbeitet für Sie nach dem Prinzip der Konzentrationswirkung. Dies bedeutet, dass Ihre versammlungsrechtliche Anzeige an die für die Entscheidungsfindung relevanten Fachbehörden zwecks Stellungnahme gereicht wird. Je nach Veranstaltung können dies die Polizeidirektion Leipzig, die Bundespolizei, das Landesamt für Verfassungsschutz, die Landesdirektion Sachsen im Rahmen des Rechts- und Fachaufsicht sowie im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens, die sächsischen Landkreise bei Eröffnung derer örtlicher Zuständigkeit durch die Versammlung gemäß § 33 Absatz 2 und 3 SächsVersG und nach § 13 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Beteiligte sein.
Datenverarbeitung und Dauer der Speicherung
Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gem. Artikel 28 EU-Datenschutzgrundverordnung).
Ihre Angaben werden im Folgejahr nach Ablauf der Anzeige archiviert und nach Ablauf von 10 Jahren gelöscht.
Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Artikel 17 und 18 DSGVO).
Gemäß Artikel 21 DSGVO haben Sie jederzeit das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer nach Art. 6 Abs. 1 e DSGVO erhobenen Daten einzulegen.
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für die Verarbeitung verantwortlich: Ordnungsamt, Versammlungs- und Veranstaltungsbehörde, Telefon: 0341 123-8522, E-Mail: ordnungsamt@leipzig.de.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig: Stadt Leipzig, Datenschutzbeauftragter, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2247, E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de oder an die Sächsische Datenschutzbeauftragte: Sächsische Datenschutzbeauftragte, Postfach 11 01 32, 01330 Dresden, Telefon: 0351 85471-101, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de, wenden.
Datenschutzinformation für Antragsformulare auf Erteilung einer Erlaubnis nach den
§§ 33a bis 34i Gewerbeordnung (GewO)
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Gemäß § 11 GewO darf die zuständige Behörde personenbezogene Daten des Gewerbetreibenden und solcher Personen, auf die es für die Entscheidung ankommt, erheben, soweit die Daten zur Beurteilung der Zuverlässigkeit und der übrigen Berufszulassungs- und -ausübungskriterien bei der Durchführung gewerberechtlicher Vorschriften und Verfahren erforderlich sind.
Wer gewerbsmäßig eine Tätigkeit nach den §§ 33 a - 34 i GewO ausüben will, bedarf einer entsprechenden Erlaubnis.
Herkunft der Daten
Von dem erforderlichen Antragsformular.
Empfänger von Daten
Ihre Daten dürfen übermittelt beziehungsweise ausgetauscht werden an/mit:
- das Gewerbezentralregister
- das Bundeszentralregister
- die Landesdirektion Sachsen als zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde im Falle des Antrages auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 33 i GewO
- das zuständige Finanzamt nach § 6 MV
- die für den Wohnort zuständige Behörde der Landespolizei
- eine zentrale Polizeidienststelle oder an das jeweils zuständige Landeskriminalamt
- die Industrie- und Handelskammer zur Wahrnehmung ihrer durch Gesetz übertragenen Aufgaben
- die Handwerkskammer zur Wahrnehmung ihrer durch Gesetz übertragenen Aufgaben
Datenverarbeitung
Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 EU-Datenschutzgrundverordnung).
Dauer der Speicherung
Ihre Angaben werden bis 10 Jahre nach der Gewerbeabmeldung gespeichert. (nach Aktenplan der Stadt Leipzig).
Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für die Verarbeitung verantwortlich ist die Stadt Leipzig, Ordnungsamt, Sachgebiet Gewerberecht, Telefon: 0341 123-8980, ordnungsamt@leipzig.de.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig: Stadt Leipzig, Datenschutzbeauftragter, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2247, E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de oder an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten: Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Postfach 11 01 32, 01330 Dresden, Telefon: 0351 85471-101, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de, wenden.
Datenschutzinformation für die Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 ProstSchG
- Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis nach § 13 ProstSchG
- Meldung und Zuverlässigkeitsprüfung von Personen nach § 25 Absatz 2 ProstSchG
- Betriebskonzept für eine Prostitutionsstätte/-vermittlung nach § 16 ProstSchG
Rechtsgrundlage und Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist gemäß Artikel 6, Absatz 1 Buchstabe e EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Verantwortlichen liegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, erforderlich ist.
In den Formularen werden auch persönliche Daten ohne eine gesetzliche Grundlage erhoben (E-Mail, Telefon). Die Erhebung ist gemäß Artikel 6 Absatz 4 DSGVO zulässig, wenn sie mit dem Verarbeitungszweck vereinbar ist. Diese persönlichen Daten dienen der gegebenenfalls erforderlichen schnelleren Kontaktaufnahme zum Beispiel mit der/dem Antragsteller/-in.
Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, hat gemäß § 12 ProstSchG eine Erlaubnis zu beantragen. Gemäß § 34 ProstSchG darf die zuständige Behörde personenbezogene Daten von Betreibern eines Prostitutionsgewerbes sowie von solchen Personen, auf die es für die Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis ankommt, erheben, verarbeiten und nutzen.
Herkunft der Daten
Von den oben genannten Formularen
Empfänger von Daten
- Stadt Leipzig, Sicherheitsbehörde, 04092 Leipzig
Die Daten dürfen an folgende Institutionen übermittelt werden:
- Gewerbezentralregister
- Bundeszentralregister
- zuständiges Finanzamt
- für den Wohnort zuständige Behörde der Landespolizei, zentrale Polizeidienststelle bzw. das jeweilige Landeskriminalamt
- Industrie- und Handelskammer
- Ämter der Stadt Leipzig - Amt für Bauordnung und Denkmalpflege, Verkehrs- und Tiefbauamt, Amt für Umweltschutz
Datenverarbeitung
Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 DSGVO).
Dauer der Speicherung
Die Angaben werden bis 10 Jahre nach der Gewerbeabmeldung gespeichert (nach Aktenplan der Stadt Leipzig).
Betroffenenrechte
Werden Ihrer personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für die Verarbeitung verantwortlich: Ordnungsamt, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-8959, E-Mail: ordnungsamt@leipzig.de.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig: Stadt Leipzig, Datenschutzbeauftragter, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2247, E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de oder an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten: Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Postfach 11 01 32, 01330 Dresden, Telefon: 0351 85471-101, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de, wenden.
Datenschutzinformation für die Formulare:
- Gewerbeanmeldung
- Gewerbeummeldung
- Gewerbeabmeldung
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Gemäß § 11 GewO darf die zuständige Behörde personenbezogene Daten des Gewerbetreibenden und solcher Personen, auf die es für die Entscheidung ankommt, erheben, soweit die Daten zur Beurteilung der Zuverlässigkeit und der übrigen Berufszulassungs- und -ausübungskriterien bei der Durchführung gewerberechtlicher Vorschriften und Verfahren erforderlich sind.
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, den Betrieb verlegt, den Gewerbegegenstand wechselt oder ausdehnt, den Betrieb aufgibt, muss dies der zuständigen Behörde nach § 14 Absatz 1 GewO gleichzeitig anzeigen. Für die Erstattung der Gewerbeanzeigen sind gemäß § 1 Absatz 1 GewAnzV die entsprechenden Formulare nach Anlage 1 bis 3 zu verwenden. Die Formulare sind vollständig und gut lesbar maschinell oder in Druckbuchstaben auszufüllen.
Herkunft der Daten
- vom erforderlichen Formular der/des Gewerbetreibenden
- bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen des § 38 Absatz 1 GewO und in Einzelfällen nach § 38 Absatz 2 GewO ist ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen beziehungsweise einzuholen
Empfänger von Daten
Ihre Daten dürfen übermittelt werden an
- die Industrie- und Handelskammer zur Wahrnehmung ihrer durch Gesetz übertragenen Aufgaben
- die Handwerkskammer zur Wahrnehmung ihrer durch Gesetz übertragenen Aufgaben
- die für den Immissionsschutz zuständige Landesbehörde zur Durchführung arbeitsschutzrechtlicher sowie immissionsschutzrechtlicher Vorschriften
- die für den technischen und sozialen Arbeitsschutz, einschließlich den Entgeltschutz nach dem Heimarbeitsgesetz zuständige Landesbehörde zur Durchführung ihrer Aufgaben
- die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Wahrnehmung der Aufgaben, die im Mess- und Eichgesetz und in den auf Grund des Mess- und Eichgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen festgelegt sind
- die Bundesagentur für Arbeit zur Wahrnehmung der in § 405 Absatz 1 in Verbindung mit § 404 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch sowie der im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz genannten Aufgaben
- die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. ausschließlich zur Weiterleitung an die zuständige Berufsgenossenschaft für die Erfüllung der ihr durch Gesetz übertragenen Aufgaben
- die Behörden der Zollverwaltung zur Wahrnehmung der ihnen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, nach § 405 Absatz 1 in Verbindung mit § 404 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch sowie nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz obliegenden Aufgaben
- das Registergericht, soweit es sich um die Abmeldung einer im Handels- und Genossenschaftsregister eingetragenen Haupt- oder Zweigniederlassung handelt, für Maßnahmen zur Herstellung der inhaltlichen Richtigkeit des Handelsregisters gemäß § 388 Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder des Genossenschaftsregisters gemäß § 160 des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
- die statistischen Ämter der Länder zur Führung des Statistikregisters nach § 1 Absatz 1 Satz 1 des Statistikregistergesetzes in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 und 2
- die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden der Länder zur Durchführung lebensmittelrechtlicher Vorschriften
- nach § 14 Absatz 6 GewO - öffentlichen Stellen, soweit sie nicht als öffentlich-rechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen, dürfen der Zweckbindung nach Absatz 5 Satz 1 unterliegende Daten soweit...
- eine regelmäßige Datenübermittlung nach Absatz 8 zulässig ist
- die Kenntnis der Daten zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl erforderlich ist oder
- der Empfänger die Daten beim Gewerbetreibenden nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erheben könnte oder von einer solchen Datenerhebung nach der Art der Aufgabe, für deren Erfüllung die Kenntnis der Daten erforderlich ist, abgesehen werden muss und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt
- nach § 14 Absatz 7 GewO - öffentlichen Stellen, soweit sie als öffentlich-rechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen, und nichtöffentlichen Stellen dürfen der Zweckbindung nach Absatz 5 Satz 1 unterliegende Daten, wenn der Empfänger ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt
- nach § 14 Absatz 8 Satz 3 GewO die zuständigen Finanzbehörden
Datenverarbeitung
Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 EU-Datenschutzgrundverordnung - DSGVO).
Dauer der Speicherung
Ihre Angaben werden bis 10 Jahre nach der Gewerbeabmeldung gespeichert (nach Aktenplan der Stadt Leipzig).
Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für die Verarbeitung verantwortlich: Ordnungsamt,
Telefon: 0341 123-8980, E-Mail: ordnungsamt@leipzig.de
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig: Stadt Leipzig, Datenschutzbeauftragter, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2247, E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de oder an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten: Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Postfach 11 01 32, 01330 Dresden, Telefon: 0351 85471-101, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de, wenden.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Stadt Leipzig
Der Oberbürgermeister
04092 Leipzig
Kontaktstelle beim Verantwortlichen
Stadt Leipzig
Ordnungsamt – Zentrale Bußgeldbehörde
04092 Leipzig
E-Mail: ordnungsamt@leipzig.de
Telefon: 0341 123-8748
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Stadt Leipzig
Datenschutzbeauftragter
04092 Leipzig
E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de
Telefon: 0341 123-2247
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, Art und Herkunft der Daten
Zur Beseitigung von Störungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch verkehrsordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge (einschließlich der Festsetzung und gegebenenfalls nötigen Vollstreckung von Verwaltungskosten) werden personenbezogene Daten verarbeitet.
Bei Verstößen gegen durch Verkehrszeichen angeordnete Verhaltensvorschriften erfolgt die Datenverarbeitung auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 12 Absatz 3 Stra- ßenverkehrsordnung (StVO), § 24 Absatz 1 Sächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz und § 3 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz.
In den sonstigen Fällen erfolgt die zur Beseitung von Störungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erforderliche Datenverarbeitung auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 12 Absatz 3 StVO, § 2 Absatz 1, §§ 12, 16 und § 40 Sächsisches Polizeibehördengesetz sowie § 3 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz.
Personenbezogenen Daten erheben wir bei folgenden Stellen:
- Kraftfahrbundesamt, Kfz-Zulassungsbehörde (§§ 31, 35, 36 Straßenverkehrsgesetz)
- Meldebehörde (§§ 34, 37, 38 Bundesmeldegesetz)
Eine automatisierte Entscheidungsfindung erfolgt bei uns nicht.
Empfänger und Kategorien von Empfängern
Personenbezogene Daten werden anderen Personen oder Stellen nur offengelegt, soweit dies im Einzelfall zur Erreichung der genannten Zwecke erforderlich ist, beispielsweise:
- beauftragtes Abschleppunternehmen,
- Kraftfahrtbundesamt (Kennzeichenabfrage in Verbindung mit Halterauskunft),
- Meldebehörden (Anschriftenermittlung),
- Widerspruchsbehörde, zuständige Gerichte (im Fall von Vorverfahren bzw. gerichtlichen Verfahren),
- für die Erledigung der Kassengeschäfte zuständige Stellen der Stadtverwaltung (Stadtkasse).
Wir nutzen IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch IT-Dienstleister bereitgestellt und betrieben werden (Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 DSGVO; Lecos GmbH, Prager Str. 8, 04103 Leipzig).
Eine Übermittlung personenbezogener an Drittländer ist nicht vorgesehen.
Dauer der Speicherung
Personenbezogene Daten werden gelöscht, wenn sie nicht länger für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, benötigt werden und eine längere Speicherung nicht durch Rechtsvorschriften erlaubt ist.
Haushaltsrechtliche Vorschriften verpflichten zur Aufbewahrung buchungsbegründender Belege und begründender Unterlagen, so dass die Aufbewahrungsfrist für diese Daten derzeit bis zu 10 Jahre beträgt (§§ 33, 34 Sächsische Kommunale Kassen- und Buchführungsverordnung).
Wenn gesetzliche Ansprüche gegen uns geltend gemacht, verteidigt oder ausgeübt werden können, bewahren wir die hierfür erforderlichen Daten bis zu deren Klärung/ Erledigung beziehungsweise bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen auf.
Rechte betroffener Personen
Gemäß der Artikel 15 bis 18, 20 und 21 DSGVO haben Sie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren, im Freistaat Sachsen: Die Sächsische Datenschutzbeauftragte, Postfach 110132, 01330 Dresden, Telefon: 0351 854 711 01, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de, Internet: www.saechsdsb.de.
Die Zentrale Bußgeldbehörde, die Sicherheitsbehörde, der Stadtordnungsdienst und die Verkehrsüberwachung verarbeiten personenbezogene Daten zur Verfolgung, Ahndung und Vollstreckung von Ordnungswidrigkeiten, für die die Stadt Leipzig nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) sowie dahingehend erlassener bundes- beziehungsweise landesrechtlicher Bestimmungen sachlich und örtlich zuständig ist. Die sachliche Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach Bundesrecht bestimmt sich nach der Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung, soweit Bundesrecht oder Landesgesetze hierzu nichts regeln.
In diesem Zusammenhang werden personenbezogene Daten verarbeitet, die der Stadt Leipzig mitgeteilt oder im Rahmen von Beweiserhebungen und -sicherungen im Bußgeldverfahren erhoben werden. Dies kann neben Angaben zur im Verfahren betroffenen Person insbesondere auch Namen und Kontaktdaten (zum Beispiel E‑Mailadresse, postalische Anschrift, Telefonnummer) von Zeugen und Geschädigten sowie weitere personenbezogene Angaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Sachverhalt umfassen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von § 3 ff Sächsisches Datenschutzumsetzungsgesetz in Verbindung mit den Vorschriften des OWiG, der Strafprozessordnung (StPO) und des 3. Teils Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Vorschriften der StPO und des 3. Teils BDSG finden Anwendung über § 46 Absatz 1 OWiG sowie § 500 StPO.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Stadt Leipzig
Der Oberbürgermeister
04092 Leipzig
Kontaktstelle beim Verantwortlichen
Stadt Leipzig
Ordnungsamt – Zentrale Bußgeldbehörde
04092 Leipzig
E-Mail: ordnungsamt@leipzig.de
Telefon: 0341 123-8748
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Stadt Leipzig
Datenschutzbeauftragter
04092 Leipzig
E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de
Telefon: 0341 123-2247
Datenübermittlung und Dauer der Speicherung
Personenbezogene Daten werden anderen Personen oder Stellen nur offengelegt, soweit dies im Einzelfall zur Ahndung, Verfolgung oder Vollstreckung von Ordnungswidrigkeiten erforderlich ist, insbesondere im Zusammenhang mit der Aufklärung des Sachverhaltes und der Ermittlung der zur Belastung und Entlastung dienenden Umstände, beispielsweise:
- Kraftfahrtbundesamt (Kennzeichenabfrage in Verbindung mit Halterauskunft),
- Meldebehörden (Anschriftenermittlung),
- Fachämter, externe Fachbehörde oder andere Zeugen.
Eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt, wenn Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass die Tat eine Straftat ist (§ 41 OWiG).
Personenbezogene Daten werden gelöscht, wenn sie nicht länger für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, benötigt werden und eine längere Speicherung nicht durch Rechtsvorschriften (§ 46 Absatz 1 OWiG, § 75 BDSG und § 489 in Verbindung mit §§ 484, 485 StPO) erlaubt ist.
Bei Einzahlungen oder Auszahlungen müssen die (begründenden) Unterlagen nach haushaltsrechtlichen Vorschriften für die Dauer von 10 Jahren aufbewahrt werden (§§ 33, 34 Sächsische Kommunale Kassen- und Buchführungsverordnung).
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer ist nicht vorgesehen.
Rechte betroffener Personen
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen haben Sie die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Beschwerde bei der Sächsischen Datenschutzbeauftragten (§§ 57, 58, 60 BDSG). Die Kontaktdaten der Sächsischen Datenschutzbeauftragten:
Sächsische Datenschutzbeauftragte
Postfach 11 01 32
01330 Dresden
Telefon: 0351 85471-101
Internet: www.datenschutz.sachsen.de
E.Mail: post@sdtb.sachsen.de
Datenschutzinformation für das Formular
- Nutzungsüberlassungserklärung für die Erteilung eines Be- oder Anwohnerparkausweises in der Stadt Leipzig
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist gemäß Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zulässig, wenn sie zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Die Daten werden verarbeitet zur Bearbeitung eines Antrages zur Erteilung
- eines Bewohnerparkausweises nach § 45 Absatz 1b Nr. 2a StVO oder
- eines Anwohnerparkausweises nach § 46 Absatz 1 StVO
Ohne Angabe der personenbezogenen Daten und ohne Ihre Unterschrift oder die eines Bevollmächtigten unter dem Antrag können die Antragsvoraussetzungen dieses Antrages nicht geprüft werden, was die Ablehnung beziehungsweise Nichtbearbeitung des Antrages zur Folge hat.
Mit diesem Antrag werden auch persönliche Daten ohne Rechtsgrundlage erhoben (E-Mail-Adresse). Die Erhebung ist auch ohne Einwilligung zulässig, wenn sie mit dem Verarbeitungszweck vereinbar ist (Artikel 6 Absatz 4 DSGVO). Ihre freiwilligen persönlichen Daten sind gegebenenfalls für eine schnelle Erreichbarkeit für Rückfragen notwendig.
Herkunft der Daten
Die Daten kommen von diesem Antrag, den im Zusammenhang mit dem Antrag eingereichten Unterlagen und den im Zusammenhang mit diesem Antrag von der Zulassungsbehörde und Meldebehörde des Ordnungsamtes der Stadt Leipzig auf Anfrage übermittelten Daten.
Empfänger von Daten, wenn im Verfahren erforderlich
- Stadt Leipzig, Ordnungsamt, Kfz-Zulassungs-, Fahrerlaubnis-, Melde- und Passbehörde, 04092 Leipzig
- Stadt Leipzig, Ordnungsamt, Verkehrsüberwachung, 04092 Leipzig
- Stadt Leipzig, Stadtkasse, 04092 Leipzig
Datenverarbeitung und Dauer der Speicherung
Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 DSGVO).
Ihre Angaben werden im Folgejahr nach Ablauf der Genehmigung archiviert und im darauffolgenden Jahr gelöscht.
Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Artikel 17 und 18 DSGVO).
Gemäß Artikel 21 DSGVO haben Sie jederzeit das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO erhobenen Daten einzulegen.
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für die Verarbeitung verantwortlich: Ordnungsamt, Telefon: 0341 123-8500, E-Mail: ordnungsamt@leipzig.de.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig (Stadt Leipzig, Datenschutzbeauftragter, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2247, E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de) oder an die Sächsische Datenschutzbeauftragte (Sächsische Datenschutzbeauftragte, Postfach 11 01 32, 01330 Dresden, Telefon: 0351 85471-101, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de) wenden.
Datenschutzinformation für das Formular
- Bestätigung für Besucher/-innen für die Erteilung eines Besucherparkausweises für die Bewohnerparkbereiche in der Stadt Leipzig nach § 46 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist gemäß Artikel 6, Absatz 1 e EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Verantwortlichen liegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, erforderlich ist.
Die Daten werden zur Bearbeitung eines Antrages zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 StVO verarbeitet.
Ohne Angabe der personenbezogenen Daten und ohne Ihre Unterschrift unter dem Antrag können die Antragsvoraussetzungen des Antrages des Gastes nicht geprüft werden, was die Ablehnung beziehungsweise Nichtbearbeitung seines Antrages zur Folge hat.
Herkunft der Daten
Die Daten kommen von dieser Bestätigung und den im Zusammenhang mit der Bestätigung eingereichten Unterlagen.
Empfänger von Daten, wenn im Verfahren erforderlich
- Stadt Leipzig, Ordnungsamt, Kfz-Zulassungs-, Fahrerlaubnis-, Melde- und Passbehörde, 04092 Leipzig
- Stadt Leipzig, Ordnungsamt, Verkehrsüberwachung, 04092 Leipzig
Datenverarbeitung
Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 DSGVO).
Dauer der Speicherung
Ihre Angaben werden im Folgejahr nach Ablauf der Genehmigung des Gastes archiviert und im darauffolgenden Jahr gelöscht.
Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet wer- den, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Artikel 17 und 18 DSGVO).
Gemäß Artikel 21 DSGVO haben Sie jederzeit das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer nach Artikel 6 Absatz 1 e DSGVO erhobenen Daten einzulegen.
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Vorausset- zungen hierfür erfüllt sind. Für die Verarbeitung verantwortlich: Ordnungsamt, Kfz-Zulassungs-, Fahrerlaubnis-, Melde- und Passbehörde, Telefon: 0341 123-8500, E-Mail: ordnungsamt@leipzig.de.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig: Stadt Leipzig, Datenschutzbeauftragter, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2247, E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de oder an die Sächsische Datenschutzbeauftragte: Sächsische Datenschutzbeauftragte, Postfach 11 01 32, 01330 Dresden,
Telefon: 0351 85471-101, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de, wenden.
Datenschutzinformation zum Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone der Stadt Leipzig für Fahrzeuge
- im Wirtschaftsverkehr, Selbständiger und Fahrten gemeinnützig tätiger Träger sowie
- von Privatpersonen zu nichtgewerblichen Zwecken
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist gemäß Artikel 6, Absatz 1 e EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Verantwortlichen liegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, erforderlich ist.
Die Daten werden zur Bearbeitung eines Antrages zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone der Stadt Leipzig für Fahrzeuge im Wirtschaftsverkehr, Selbständiger und Fahrten gemeinnützig tätiger Träger sowie von Privatpersonen zu nichtgewerblichen Zwecken verarbeitet.
Ohne Angabe der im Antrag abgefragten personenbezogenen Daten und ohne Ihre Unterschrift oder die eines Bevollmächtigten unter dem Antrag können die Antragsvoraussetzungen dieses Antrages nicht geprüft werden, was die Ablehnung beziehungsweise Nichtbearbeitung des Antrages zur Folge hat.
Herkunft der Daten
Von diesem Antrag, den im Zusammenhang mit dem Antrag eingereichten Unterlagen und den im Zusammenhang mit einem vorigen Antrag zum Befahren der Umweltzone gespeicherten personenbezogenen Daten
Empfänger von Daten, wenn im Verfahren erforderlich
• Stadt Leipzig, Ordnungsamt, Versammlung- und Veranstaltungsbehörde, 04092 Leipzig
• Stadt Leipzig, Stadtkasse, 04092 Leipzig
Datenverarbeitung und Dauer der Speicherung
Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 DSGVO).
Ihre Angaben werden im Folgejahr nach Ablauf der Genehmigung archiviert und im darauffolgenden Jahr gelöscht.
Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet wer-den, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Artikel 17 und 18 DSGVO).
Gemäß Artikel 21 haben Sie jederzeit das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten, die auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 e verarbeitet werden, einzulegen.
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für die Verarbeitung verantwortlich: Ordnungsamt, Telefon: 0341 123-8522, E-Mail: ordnungsamt@leipzig.de.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig: Stadt Leipzig, Datenschutzbeauftragter, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2247, E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de oder an die Sächsische Datenschutzbeauftragte: Sächsische Datenschutzbeauftragte, Postfach 11 01 32, 01330 Dresden, Telefon: 0351 85471-101, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de, wenden.
Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Mit dem Formular können Sie der Stadt Leipzig Ihre Feststellungen über Störungen der öffentlichen Ordnung oder Unordnung im Stadtbild und gegebenenfalls ein Foto senden.
In den Formularfeldern werden persönliche Daten erhoben. Sie sind demzufolge betroffene Person nach Artikel 4 Ziffer 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Aufgrund des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO ist die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten nur zulässig, wenn Sie einwilligen.
Herkunft der Daten
Ihre Angaben in den Formularfeldern
Empfänger von Daten
Ordnungsamt, 04092 Leipzig, gegebenenfalls Weiterleitung an ein anderes zuständiges Amt
Datenverarbeitung und Dauer der Speicherung
Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gem. Artikel 28 EU-Datenschutzgrundverordnung).
Ihre Hinweise und Daten werden zur Akte genommen und nach Erledigung oder spätestens nach 10 Jahren mit dem Aktenvorgang gelöscht.
Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für die Verarbeitung verantwortlich: Stadt Leipzig, Ordnungsamt, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-8840, E-Mail: ordnungsamt@leipzig.de
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig: Stadt Leipzig, Datenschutzbeauftragter, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2247, E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de oder an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten: Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Postfach 11 01 32, 01330 Dresden, Telefon: 0351 85471-101, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de, wenden.
Einwilligungserklärung
Die Verwendung des Onlinemoduls liegt in Ihrem persönlichen Ermessen. Wenn Sie das Modul verwenden wollen, müssen Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten einwilligen. Dazu klicken Sie auf das entsprechende Feld im Modul. Sie bestätigen damit auch die Kenntnisnahme dieser Datenschutzinformation.
Datenschutzinformation zum Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für den
- Gelegenheitsverkehr nach §§ 47, 48 und 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- beziehungsweise einer Gemeinschaftslizenz nach Artikel 4 Verordnung (EG) Nr. 1073/2009
- und zu Anträgen, die auf dieser Genehmigung beziehungsweise Lizenz basieren
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist gemäß Artikel 6, Absatz 1e EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Verantwortlichen liegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, erforderlich ist.
Mit diesem Antrag werden auch persönliche Daten ohne eine gesetzliche Grundlage erhoben (E-Mail, Telefon). Die Erhebung ist gemäß Artikel 6 Absatz 4 DSGVO zulässig, wenn sie mit dem Verarbeitungszweck vereinbar ist. Diese persönlichen Daten dienen der gegebenenfalls erforderlichen schnelleren Kontaktaufnahme mit der/dem Antragsteller/-in.
Die Daten werden zur Bearbeitung eines Antrages zur Erteilung einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach §§ 47, 48 und 49 PBefG beziehungsweise einer Gemeinschaftslizenz nach Artikel 4 Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 und Anträge, die auf dieser Genehmigung beziehungsweise Lizenz basieren, verarbeitet.
Ohne Angabe der personenbezogenen Daten und ohne Ihre Unterschrift oder die eines Bevollmächtigten unter dem Antrag können die Antragsvoraussetzungen dieses Antrages nicht geprüft werden, was die Ablehnung beziehungsweise Nichtbearbeitung des Antrages zur Folge hat.
Herkunft der Daten
Die Daten kommen von diesem Antrag, den im Zusammenhang mit dem Antrag eingereichten Unterlagen und den im Zusammenhang mit diesem Antrag von der Sicherheitsbehörde und der Zulassungsbehörde des Ordnungsamtes der Stadt Leipzig auf Anfrage übermittelten Daten.
Empfänger von Daten, wenn im Verfahren erforderlich
- Stadt Leipzig, Ordnungsamt, Versammlung- und Veranstaltungsbehörde, 04092 Leipzig
- Stadt Leipzig, Ordnungsamt, Sicherheitsbehörde, 04092 Leipzig
- Stadt Leipzig, Ordnungsamt, Fahrerlaubnisbehörde, 04092 Leipzig
- Stadt Leipzig, Stadtkasse, 04092 Leipzig, IHK zu Leipzig, Landesverband des Sächsischen Verkehrsgewerbes e.V., Landesverband der Sächsischen Taxi- und Mietwagenunternehmer e. V., Verdi, Amtsgericht - Schuldnerverzeichnis, Fahreignungsregister
- Berufsgenossenschaft, Bundesamt für Güterverkehr
Datenverarbeitung
Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 DSGVO).
Dauer der Speicherung
Ihre Angaben werden im Folgejahr nach Ablauf der Genehmigung archiviert und nach 5 Jahren gelöscht.
Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Artikel 17 und 18 DSGVO).
Gemäß Artikel 21 DSGVO haben Sie jederzeit das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer nach Artikel 6 Absatz 1 e DSGVO erhobenen Daten einzulegen.
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für die Verarbeitung verantwortlich: Ordnungsamt, Versammlungs- und Veranstaltungsbehörde, Telefon: 0341 123-8522, E-Mail: ordnungsamt@leipzig.de.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig: Stadt Leipzig, Datenschutzbeauftragter, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2247, E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de oder an die Sächsische Datenschutzbeauftragte: Sächsische Datenschutzbeauftragte, Postfach 11 01 32, 01330 Dresden, Telefon: 0351 85471-101, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de, wenden.
Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Zur Ihrer Zeitersparnis wurde dieses Onlinemodul eingerichtet. In den Formularfeldern werden persönliche Daten erhoben. Sie sind demzufolge betroffene Person nach Artikel 4 Ziffer 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Aufgrund des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO ist die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten nur zulässig, wenn Sie einwilligen.
Herkunft der Daten
Ihre Angaben in den Formularfeldern
Empfänger von Daten
Ordnungsamt, Abteilung Kfz-Zulassungs und Fahrerlaubnisbehörde, 04092 Leipzig
Datenverarbeitung und Dauer der Speicherung
Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 EU-Datenschutzgrundverordnung).
Ihre Daten werden nach Erledigung der Kennzeichenreservierung innerhalb von vier Wochen gelöscht.
Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für die Verarbeitung verantwortlich: Stadt Leipzig, Ordnungsamt, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-8500, E-Mail: ordnungsamt@leipzig.de
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig: Stadt Leipzig, Datenschutzbeauftragter, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2247, E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de oder an die Sächsische Datenschutzbeauftragte: Sächsische Datenschutzbeauftragte, Postfach 11 01 32, 01330 Dresden, Telefon: 0351 85471-101, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de, wenden.
Einwilligungserklärung
Die Verwendung des Onlinemoduls liegt in Ihrem persönlichen Ermessen. Wenn Sie das Modul verwenden wollen, müssen Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten einwilligen. Dazu klicken Sie auf das entsprechende Feld im Modul. Sie bestätigen damit auch die Kenntnisnahme dieser Datenschutzinformation.
Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Zur Ihrer Zeitersparnis wurden Onlinemodule zur Teminvereinbarung eingerichtet. In den Formularfeldern werden persönliche Daten erhoben. Sie sind demzufolge betroffene Person nach Artikel 4 Ziffer 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Aufgrund des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO ist die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten nur zulässig, wenn Sie einwilligen.
Herkunft der Daten
Ihre Angaben in den Formularfeldern
Empfänger von Daten
Ordnungsamt, Abteilung Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Datenverarbeitung und Dauer der Speicherung
Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 EU-Datenschutzgrundverordnung).
Ihre Daten werden nach 30 Tagen gelöscht.
Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für die Verarbeitung verantwortlich: Stadt Leipzig, Ordnungsamt, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-8500, E-Mail: ordnungsamt@leipzig.de
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig: Stadt Leipzig, Datenschutzbeauftragter, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2247, E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de oder an die Sächsischen Datenschutzbeauftragte: Sächsische Datenschutzbeauftragte, Postfach 11 01 32, 01330 Dresden, Telefon: 0351 85471-101, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de, wenden.
Einwilligungserklärung
Die Verwendung des Onlinemoduls liegt in Ihrem persönlichen Ermessen. Wenn Sie das Modul verwenden wollen, müssen Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten einwilligen. Dazu klicken Sie auf das entsprechende Feld im Modul. Sie bestätigen damit auch die Kenntnisnahme dieser Datenschutzinformation.
Die Datenschutzinformation gilt für folgende Amtshandlungen auf Grundlage der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Verbindung mit dem Straßenverkehrsgesetz (StVG):
- Zulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung, Wiederzulassung mit/ohne Halterwechsel, Umschreibung mit/ohne Halterwechsel, Einfuhr, Ausfuhr),
- Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens für Probe- beziehungsweise Überführungsfahrten,
- Antrag auf zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr,
- Umkennzeichnung bei Verlust oder Diebstahl (eines) oder beider Kennzeichen,
- Adressänderung innerhalb der Stadt Leipzig,
- Ersatzausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I,
- Ersatzausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II,
- Berichtigung der Fahrzeugdaten aufgrund technischer Veränderungen,
- Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs,
- Erfassung von Verwertungsnachweisen,
- Reservierung von Kennzeichen,
- Erfassen von Veräußerungsanzeigen.
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der zuständigen Behörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sein. Die Zulassung erfolgt auf Antrag des Verfügungsberechtigten (§ 1 Absatz 1 StVG). Wer die Zuteilung oder die Ausgabe eines Kennzeichens für ein Fahrzeug beantragt, hat unter anderem der hierfür zuständigen Stelle die nach § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 zu speichernden Halterdaten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen (§ 34 Absatz 1 Nummer 2 StVG). Wer die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens für ein Fahrzeug beantragt, hat der Zulassungsbehörde außerdem die Daten über Beruf oder Gewerbe (Wirtschaftszweig) mitzuteilen, soweit sie nach § 33 Absatz 2 zu speichern sind (§ 34 Absatz 2 StVG). Wird ein Fahrzeug veräußert , für das ein amtliches Kennzeichen zugeteilt ist, so hat der Veräußerer der Zulassungsbehörde, die dieses Kennzeichen zugeteilt hat, die in § 33 Absatz 1 Satz 2 aufgeführten Daten des Erwerbers mitzuteilen (§ 34 Absatz 3 StVG). Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigungen unverzüglich mitzuteilen (§ 13 Absatz 1 FZV in Verbindung mit § 34 Absatz 4 StVG).
Herkunft der Daten
Die personenbezogenen Daten werden von dem vorgelegten Ausweisdokument des Fahrzeughalters und gegebenenfalls vom Bevollmächtigten übernommen. Bei beruflich Selbstständigen wird der Wirtschaftszweig durch einen gewerblichen Nachweis erfasst. Bei der Anzeige einer Veräußerung erfolgt die Datenerfassung auf Grundlage der vorgelegten Veräußerungsanzeige. Der Versicherer kann gemäß § 25 FZV zur Beendigung seiner Haftung nach § 117 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz der zuständigen Zulassungsbehörde Anzeige erstatten, wenn eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nicht oder nicht mehr besteht.
Empfänger von Daten
Die nach § 33 StVG gespeicherten Halterdaten dürfen nach näherer Bestimmung durch Rechtsverordnung (§ 47 Nummer 3 StVG) regelmäßig übermittelt werden. Ihre Daten werden an folgende Stellen bzw. Behörden zur Erfüllung der Zweckbestimmung der Fahrzeugregister gemäß § 32 StVG weitergegeben.
Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten:
- Kraftfahrt-Bundesamt, für das Zentrale Fahrzeugregister (§ 35 Absatz 5 Nummer 1 StVG; § 31 ff. FZV),
- Hauptzollamt, für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zur Durchführung des Kraftfahrzeugsteuerrechts (§ 35 Absatz 5 Nummer 4 in Verbindung mit § 32 Absatz 1 Nummer 3 StVG, § 36 FZV),
- Finanzamt, zur Sicherung des Steueranspruchs (§ 35 Absatz 3 Nummer 1 d) in Verbindung mit § 93 AO),
- Innerhalb der Verwaltungseinheit (zum Beispiel Verfolgung von Vollstreckung; Gefahr für die öffentliche Sicherheit; gemäß § 35 Absatz 3 Nummer 1 a) und b) StVG)
- Zulassungsbehörden (§ 35 Absatz 5 Nummer 2 StVG), wenn diese mit dem Fahrzeug befasst sind oder befasst waren,
- Kfz-Versicherungsgesellschaften zur Gewährleistung des vorgeschriebenen Versicherungsschutzes (§ 35 Absatz 5 Nummer 3 in Verbindung mit § 32 Absatz 1 Nummer 2 StVG; § 24 FZV; § 35 FZV)
- für Maßnahmen nach dem Bundesleistungsgesetz, dem Verkehrssicherstellungsgesetz, dem Verkehrsleistungsgesetz oder des Katastrophenschutzes nach den hierzu erlassenen Gesetzen der Länder oder den darauf beruhenden Rechtsvorschriften an die hierfür zuständigen Behörden (§ 32 StVG Absatz 1 Nummer 4 und 5; § 37 FZV),
- für Prüfungen nach § 118 Absatz 4 Satz 4 Nummer 6 des Zwölften Sozialgesetzbuch an die Träger der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch,
- an zuständige Stellen anderer Staaten, nach Maßgabe völkerrechtlicher Verträge zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder mit den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, welche den Datenschutzstandard gewährleisten (§ 37 StVG),
- Übermittlung für die wissenschaftliche Forschung (§ 38 StVG), Nutzung für statistische Zwecke (§ 38 a StVG) und planerische Zwecke (§ 38 b StVG),
- natürliche und juristische Personen zur Verfolgung von Rechtsansprüchen (§ 39 StVG).
Datenverarbeitung und Dauer der Speicherung
Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 EU-Datenschutzgrundverordnung). Gemäß § 43 StVG sind Übermittlungen von personenbezogenen Daten nur auf Ersuchen zulässig, es sei denn, aufgrund besonderer Rechtsvorschrift wird bestimmt, dass die Registerbehörde bestimmte Daten von Amts wegen zu übermitteln hat. Der Empfänger darf die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verarbeiten und nutzen, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt worden sind.
Gemäß § 45 FZV sind bei Fahrzeugen mit Kennzeichen nach § 8 FZV die Daten im örtlichen Fahrzeugregister vorbehaltlich ein Jahr nach Eingang der vom Kraftfahrt-Bundesamt nach § 38 Absatz 1 oder Absatz 2 übersandten Mitteilung zu löschen. Die in § 33 Absatz 1 Satz 2 StVG bezeichneten Daten sind nach Zuteilung des Kennzeichens für den neuen Halter, sonst spätestens ein Jahr nach Eingang der vom Kraftfahrt-Bundesamt nach § 38 Absatz 1 oder Absatz 2 übersandten Mitteilung zu löschen. Die bei der Zuteilung von roten Kennzeichen oder von Kurzzeitkennzeichen im örtlichen Fahrzeugregister gespeicherten Daten sind vorbehaltlich spätestens ein Jahr nach Rückgabe, der Entziehung oder dem Ablaufdatum des Kennzeichens zu löschen.
Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für die Verarbeitung verantwortlich: Ordnungsamt, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-8500, E-Mail: ordnungsamt@leipzig.de.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig, Kontakt unter https://www.leipzig.de/datenschutzerklaerung, oder an die Sächsische Datenschutzbeauftragte, Kontakt unter https://www.saechsdsb.de, wenden.
Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Mit diesem Onlinemodul können Sie prüfen, ob Sie Ihr Dokument abholen können. In den Formularfeldern werden persönliche Daten erhoben. Sie sind demzufolge betroffene Person nach Artikel 4 Ziffer 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Aufgrund des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO ist die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten nur zulässig, wenn Sie einwilligen.
Herkunft der Daten
Ihre Angaben in den Formularfeldern
Empfänger von Daten
Ordnungsamt, Fahrerlaubnisbehörde, 04092 Leipzig
Datenverarbeitung und Dauer der Speicherung
Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 EU-Datenschutzgrundverordnung).
Ihre Daten werden nach Erledigung der Statusabfrage innerhalb von vier Wochen gelöscht.
Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für die Verarbeitung verantwortlich: Stadt Leipzig, Ordnungsamt, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-8500, E-Mail: ordnungsamt@leipzig.de
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig: Stadt Leipzig, Datenschutzbeauftragter, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2247, E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de oder an die Sächsische Datenschutzbeauftragte: Sächsische Datenschutzbeauftragte, Postfach 11 01 32, 01330 Dresden, Telefon: 0351 85471-101, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de, wenden.
Einwilligungserklärung
Die Verwendung des Onlinemoduls liegt in Ihrem persönlichen Ermessen. Wenn Sie das Modul verwenden wollen, müssen Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten einwilligen. Dazu klicken Sie auf das entsprechende Feld im Modul. Sie bestätigen damit auch die Kenntnisnahme dieser Datenschutzinformation.
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Gemäß § 48a Absatz 2 FeV ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeugs von mindestens einer namentlich genannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach § 10 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe a erreicht hat. Gemäß § 48a Absatz 3 FeV sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen in der Prüfungsbescheinigung namentlich aufzuführen. Auf Antrag können weitere begleitende Personen namentlich auf der Prüfungsbescheinigung nachträglich eingetragen werden.
Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt diese Daten zur Prüfung der gesetzlichen Anforderungen (§ 48a Absatz 4 bis 6 FeV) an die Begleitperson.
Herkunft der Daten
Die erhobenen Daten werden auf Grundlage des gestellten Antrages, des Ausweisdokumentes sowie des Führerscheins beziehungsweise der gespeicherten Daten in den Fahrerlaubnisregistern übernommen.
Empfänger von Daten
- Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr
- Kraftfahrt-Bundesamt für Auskünfte aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister sowie Fahreignungsregister
- Strafverfolgungsbehörden
- andere Fahrerlaubnisbehörden
Alle Empfänger erhalten die übermittelten Daten ausschließlich zur Erfüllung der Ihnen obliegenden Aufgaben.
Datenverarbeitung
Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 EU-Datenschutzgrundverordnung - DSGVO).
Dauer der Speicherung
Die erhobenen Daten werden frühestens 3 Jahre nach Erledigung des Verwaltungsvorganges gelöscht.
Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für die Verarbeitung verantwortlich: Ordnungsamt, Telefon: 0341 123-8500, E-Mail: ordnungsamt@leipzig.de.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig: Stadt Leipzig, Datenschutzbeauftragter, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2247, E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de oder an die Sächsische Datenschutzbeauftragte: Sächsische Datenschutzbeauftragte, Postfach 11 01 32, 01330 Dresden, Telefon: 0351 85471-101, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de, wenden.
Die Datenschutzinformation gilt für folgende Anträge auf Grundlage der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Verbindung mit dem Straßenverkehrsgesetz (StVG):
- Erteilung einer Fahrerlaubnis für die in § 6 FeV genannten Fahrerlaubnisklassen
- Erweiterung, Verlängerung sowie Umstellung der Fahrerlaubnis
- Änderung der Angaben auf dem Führerschein
- Eintragung von Schlüsselzahlen
- Ausstellung eines Internationalen Führerscheins
- Aufhebung der Untersagung zum Führen von Fahrzeugen sowie Neuerteilung
- Zuerkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Begleitetes Fahren ab 17 Jahre sowie Teilnahme am Modellprojekt "AM mit 15 Jahren"
- Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
- Ersatzführerschein
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Diese ist durch eine gültige amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Der Internationale Führerschein oder der nationale ausländische Führerschein und eine mit diesem nach § 29 Absatz 2 Satz 2 FeV verbundene Übersetzung ist mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen (§ 4 FeV). Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen (§ 11 Absatz 1 FeV). Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde schriftlich zu stellen. Der Bewerber einer Fahrerlaubnis hat auf Verlangen persönlich zu erscheinen, teilt die erforderlichen Daten mit (§ 21 Absatz 1 FeV in Verbindung mit § 2 Absatz 6 StVG) und legt der Behörde die benötigten Unterlagen vor (§ 21 Absatz 3 FeV). Die örtlichen Fahrerlaubnisregister und das Zentrale Fahrerlaubnisregister werden geführt zur Speicherung von Daten, die erforderlich sind, um feststellen zu können, welche Fahrerlaubnisse und welche Führerscheine eine Person besitzt oder für welche sie die Neuerteilung beantragen kann. Die örtlichen Fahrerlaubnisregister werden außerdem geführt zur Speicherung von Daten, die erforderlich sind für die Beurteilung der Eignung und Befähigung von Personen zum Führen von Kraftfahrzeugen und für die Prüfung der Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen (§ 49 StVG).
Herkunft der Daten
Die erhobenen Daten werden auf Grundlage der Anträge, des Ausweisdokumentes sowie des Führerscheins beziehungsweise der gespeicherten Daten in den Fahrerlaubnisregistern übernommen. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der mitgeteilten Daten wird durch Einholen von Auskünften aus dem Melderegister überprüft.
Empfänger von Daten
Die nach § 57 FeV gespeicherten Daten dürfen auf Grundlage diverser gesetzlicher Bestimmungen an andere Stellen beziehungsweise Behörden übermittelt werden:
- Kraftfahrt-Bundesamt: zur Speicherung im Zentralen Fahrerlaubnisregister (§ 52 StVG in Verbindung mit § 58 FeV)
- Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr: Erteilung des Prüfauftrages (§ 22 Absatz 4 FeV)
- Bundesdruckerei (Anlage 8 der FeV)
- Strafverfolgungsbehörden: zur Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben (§ 52 StVG in Verbindung mit § 58 FeV)
- andere Organisationseinheiten in der Behörde (zum Beispiel Bußgeldbehörde, Stadtkämmerei)
- andere Fahrerlaubnisbehörden (§ 58 Absatz 3 FeV)
- Übermittlung und Nutzung von Daten für wissenschaftliche, statistische und gesetzgeberische Zwecke (§ 57 in Verbindung mit § 50 StVG in Verbindung mit §§ 38, 38a, 38b StVG)
- ausländische öffentliche Stellen: Auskunftsersuchen, Fundsachen, Rückgabe ausländischer Führerschein
Die jeweiligen Empfänger erhalten die übermittelten Daten ausschließlich zur Erfüllung der Ihnen obliegenden Aufgaben.
Datenverarbeitung
Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 EU-Datenschutzgrundverordnung).
Dauer der Speicherung
Ein örtliches Fahrerlaubnisregister (§ 48 Absatz 1) darf nicht mehr geführt werden, sobald sein Datenbestand mit den in § 50 Absatz 1 genannten Daten in das Zentrale Fahrerlaubnisregister übernommen worden ist, die getroffenen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde nach § 2a Absatz 2 und § 4 Absatz 5 in das Fahreignungsregister übernommen worden sind und der Fahrerlaubnisbehörde die Daten, die ihr nach § 30 Absatz 1 Nr. 3 und § 52 Absatz 1 Nr. 3 aus den zentralen Registern mitgeteilt werden dürfen, durch Abruf im automatisierten Verfahren mitgeteilt werden können (§ 65 Absatz 2 StVG). Dies gilt nicht für Daten, die vor dem 1. Januar 1999 in örtlichen Fahrerlaubnisregistern gespeichert worden sind.
Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Für die Verarbeitung verantwortlich: Ordnungsamt, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-8500, E-Mail: ordnungsamt@leipzig.de.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig: Stadt Leipzig, Datenschutzbeauftragter, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2247, E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de oder an die Sächsische Datenschutzbeauftragte: Sächsische Datenschutzbeauftragte, Postfach 11 01 32, 01330 Dresden, Telefon: 0351 85471-101, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de, wenden.
Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Zur effizienteren Bearbeitung Ihres Anliegens wurde oben genanntes Onlinemodul eingerichtet.
In den Formularfeldern werden persönliche Daten erhoben. Sie sind demzufolge betroffene Person nach Artikel 4 Ziffer 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Aufgrund des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe c/e DSGVO ist die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zulässig.
Herkunft der Daten
Ihre Angaben in den Formularfeldern
Empfänger von Daten
Stadt Leipzig, Ordnungsamt, Ausländerbehörde, 04092 Leipzig
Datenverarbeitung und Dauer der Speicherung
Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gem. Artikel 28 EU-Datenschutzgrundverordnung).
Ihre Daten werden nach Erledigung des Termins (egal ob Sie erschienen sind oder nicht oder nach Terminabsage Ihrerseits) gelöscht.
Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für die Verarbeitung verantwortlich: Stadt Leipzig, Ordnungsamt, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-3310, E-Mail: ordnungsamt@leipzig.de
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig: Stadt Leipzig, Datenschutzbeauftragter, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2247, E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de oder an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten: Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Postfach 11 01 32, 01330 Dresden, Telefon: 0351 85471-101, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de, wenden.
Einwilligungserklärung
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Die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) stellt im Auftrag des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Online-Dienste für Ausländerbehörden bereit. Die Stadt Leipzig verarbeitet Daten von Ihnen, die im Zusammenhang mit der Online-Beantragung ausländerbehördlicher Leistungen nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Freizügigkeitsgesetz/EU erhoben werden. Mit diesen Datenschutzhinweisen werden Sie gemäß Artikel 13 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten informiert.
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Zweck der Datenverarbeitung ist die nutzerorientierte Assistenz bei der Eingabe der erforderlichen Daten für die Beantragung von Leistungen nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bzw. dem Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) sowie deren Übermittlung an die zuständige Behörde.
Die verfügbaren Online-Dienste decken im Einzelnen die folgenden Leistungen ab:
- Für Personen aus Drittstaaten, die nach Deutschland eingereist sind:
- Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Beschäftigung,
- Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung,
- Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen,
- Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen,
- Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis),
- Für Staatsangehörige der EU oder des EWR sowie deren drittstaatsangehörige Familienangehörige:
- Ausstellung der Daueraufenthaltsbescheinigung,
- Ausstellung der Aufenthalts- oder Daueraufenthaltskarte.
Darüber hinaus sind die Zwecke der Datenverarbeitung die Datenschutzkontrolle, die Datensicherung und die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes der Datenverarbeitungssysteme.
Die Ausländerbehörde erfasst Ihre personenbezogenen Daten, um im Rahmen der ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben über Ihr Anliegen entscheiden zu können (z. B. für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis) sowie für in diesem Zusammenhang stehende Auskünfte, Bescheinigungen, ordnungsrechtliche Anordnungen sowie deren Durchsetzung. Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt (Artikel 22 DSGVO).
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf Grundlage der folgenden Vorschriften verarbeitet:
- Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e, Absatz 2 und 3 DSGVO,
- § 1 Absatz 1 OZG,
- § 86 AufenthG,
- § 14 VwVfG,
- Kapitel 2, Abschnitt 1, 3, 4 und 6 des AufenthG,
- § 81a AufenthG.
- § 4a Absatz 1, 2 und 6 FreizügG/EU
- § 5 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1 und 2 FreizügG/EU
- § 8 Absatz 1 Nummer 3 FreizügG/EU,
- § 11 Absatz 1 FreizügG/EU i. V. m. § 86 AufenthG,
- § 12a FreizügG/EU,
- § 6 AZRG.
Soweit sensible Daten im Sinne des Artikel 9 Absatz 1 DSGVO verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g DSGVO.
Wenn Sie in Vertretung für eine Person auftreten, werden Ihre Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO verarbeitet.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung Bayern (AKDB)
Hansastraße 12-16
80686 München
als Auftragsverarbeiter des Verantwortlichen, um die Daten an die Ausländerbehörde übermitteln zu können .
Die Ausländerbehörde verarbeitet Ihre Daten weiter. Unter anderem werden Ihre Daten in einer Ausländerdatei gespeichert sowie zur Speicherung im Ausländerzentralregister an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als zuständige Registerbehörde übermittelt (§ 6 Absatz 1 Nummer 1 AZRG). Ihre Daten werden zudem in weiteren Registern gespeichert, auf welche auch Behörden anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Zugriff haben (z. B. EURODAC-Datenbank, Visa-Informationssystem, Schengener Informationssystem).
Falls erforderlich und gesetzlich zulässig (z. B. um über Ihren Aufenthalt entscheiden zu können, den Leistungsmissbrauch öffentlicher Mittel zu verhindern, Sicherheitsbedenken zu prüfen, Ihre Integration zu fördern) werden Ihre personenbezogenen Daten weitergegeben an:
- das Bundesverwaltungsamt,
- das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
- andere Ausländerbehörden,
- den internen Bereich für IT-Infrastruktur und Service (im Falle der Behebung einer Störung ist der Zugriff auf personenbezogene Daten nicht auszuschließen),
- die Meldebehörden,
- die Sicherheitsbehörden,
- die Sozialleistungsträger,
- das Jobcenter,
- die Zollverwaltung,
- die Staatsanwaltschaft,
- sonstige Vollstreckungsbehörden,
- das Auswärtige Amt,
- Behörden anderer Staaten.
Dauer und Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Antragsdaten werden im Online-Dienst für die Dauer der Sitzung bzw. bei Inaktivität für maximal 30 Minuten (Time-Out) temporär zwischengespeichert. Nach der Übermittlung Ihres Anliegens an die Ausländerbehörde oder einer Inaktivität von mehr als 30 Minuten werden Ihre Eingaben automatisch gelöscht.
Nach dem Versand Ihrer Daten an die Ausländerbehörde werden Ihre Daten dort so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsbestimmungen des Bundes und der Länder für die jeweilige Aufgabenerfüllung (u. a. ordnungsgemäße Aktenführung, Erfüllung von Dokumentationspflichten) erforderlich ist.
Im Übrigen werden Ihre Daten in der Ausländerbehörde für die folgende Dauer gespeichert:
- bei Einbürgerung: 5 Jahre nach einer Einbürgerung,
- bei Wegzug: 10 Jahre nach dem Wegzug aus dem Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde,
- bei Tod: 5 Jahre nach dem Sterbetag,
- bei Ausweisung oder Abschiebung: 10 Jahre nach Ablauf des Befristungsdatums.
Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
Im Rahmen der Mitwirkungspflicht nach § 82 Absatz 1 AufenthG sind Sie zur Erteilung der erforderlichen Auskünfte verpflichtet, sofern die Angaben nicht als freiwillig gekennzeichnet sind. Verstöße gegen diese Mitwirkungspflicht können zur Ablehnung Ihres Antrages führen.
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO). Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie die erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt.
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für die Verarbeitung verantwortlich: Ordnungsamt, Telefon: 0341 123-3310, E-Mail: ordnungsamt@leipzig.de
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig: Stadt Leipzig, Datenschutzbeauftragter, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2247, E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de oder an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten: Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Postfach 11 01 32, 01330 Dresden, Telefon: 0351 85471-101, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de, wenden.
Die Datenschutzinformation gilt für folgende Amtshandlungen:
- Aufenthalt von Ausländern aus Staaten außerhalb der EU
- Verwaltung von Asylbewerbern
- Aufenthalt von EU-Ausländern
- Entscheidung zur deutschen Staatsbürgerschaft
- Feststellung der Staatsangehörigkeit
- Entscheidung über Erwerbstätigkeit
- Verpflichtungserklärungen
- Ermittlungsvorgänge
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
- Prüfung und Entscheidung über Anträge auf Erteilung/Verlängerung von Aufenthaltstiteln Artikel 6 Absatz 1 c) DSGVO in Verbindung mit §§ 4, 86 AufenthG
- Führung einer Ausländerdatei A gemäß §§ 63, 64 Aufenthaltsverordnung zuzüglich Artikel 6 Absatz 1 c) DSGVO in Verbindung mit § 86 AufenthG, § 1 Abs. 1 OZG, § 14 VwVfG, § 6 AZRG
- Erfüllung behördlicher Aufgaben nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) gemäß § 31 StAG oder nach staatsangehörigkeitsrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen
- Kommunikation im Antragsverfahren / bei der Terminvereinbarung (betrifft freiwillig angegebene Kontaktdaten) gemäß Einwilligung im Sinne von Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO
Herkunft und Empfänger von Daten
Vom jeweiligen Antrag sowie von den nachfolgenden Behörden, mit denen die Ausländerbehörde im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenerfüllung im Datenaustausch steht.
Ihre personenbezogenen Daten werden nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit §§ 6 AZRG, 86 AufenthG, 11 Absatz 1 FreizügG und § 31 StAG ausgetauscht:
- Ausländerzentralregister (AZR) und andere Ausländerbehörden
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Meldebehörde
- Sicherheitsbehörden
- Bundesamt für Justiz
- Verwaltungsgerichte
- Staatsanwaltschaft
- Vollstreckungsbehörde
- Polizeibehörde
- Bundesdruckerei
- Bundesagentur für Arbeit
- Zollverwaltung
- Sozialamt und die zuständigen Stellen des Asylbewerberleistungsgesetzes
- Gesundheitsamt
- Jugendamt
- Auswärtiges Amt
- öffentliche Stellen im Visaverfahren
- Behörden anderer Staaten
- Bundesverwaltungsamt
- Bundeskriminalamt
- sonstige öffentliche Stellen
- sonstige Dritte
Datenverarbeitung
Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 DSGVO).
Dauer der Speicherung
Rechtsgrundlagen/ Sachverhalte/ Fristen:
- § 68 Absatz 2 Satz 2 AufenthV/ Fortzug aus Leipzig/10 Jahre
- § 68 Absatz 2 Satz 1 AufenthV/ § 91 Absatz 1 AufenthG/§ 11 Absatz 1 Satz 3 AufenthG/ Ausländer, die ausgewiesen, zurück- oder abgeschoben wurden/ 10 Jahre plus Frist der Einreisesperre
- § 68 Absatz 2 Satz 3 AufenthG/ Einbürgerung, verstorben / 5 Jahre
- Aktenaufbewahrung VwV StAV/ Eingebürgerte, Staatsangehörigkeitsfeststellungen / 30 Jahre
- Aktenaufbewahrung VwV StAV/ Abschriften der Einbürgerungsurkunden / dauerhaft
- Aktenaufbewahrung VwV StAV/ Akten zu sonstigen Staatsangehörigkeitsangelegenheiten / 5 Jahre
Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
Im Rahmen der Mitwirkungspflicht nach § 82 Absatz 1 AufenthG sind Sie zur Erteilung der erforderlichen Auskünfte verpflichtet, sofern die Angaben nicht als freiwillig gekennzeichnet sind. Verstöße gegen diese Mitwirkungspflicht können zur Ablehnung Ihres Antrages führen.
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO). Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie die erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt.
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für die Verarbeitung verantwortlich: Ordnungsamt, Telefon: 0341 123-3310, E-Mail: ordnungsamt@leipzig.de
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig: Stadt Leipzig, Datenschutzbeauftragter, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2247, E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de oder an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten: Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Postfach 11 01 32, 01330 Dresden, Telefon: 0351 85471-101, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de, wenden.
Die Datenschutzinformation gilt für folgende Amtshandlungen:
- Abholung hoheitlicher Dokumente aus der Dokumentenabholstation des Ordnungsamtes
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Das Ordnungsamt verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, ein Fingerabdruck, E-Mail-Adresse, Seriennummer des Dokuments/der Dokumente) um Ihnen die technischen Voraussetzungen für Abholung über die Abholstation zu schaffen. Sie sind demzufolge betroffene Person nach Artikel 4 Ziffer 1 DSGVO. Diese Daten wurden/werden von Ihnen, als natürliche Person, ohne eine gesetzliche Grundlage erhoben. Aufgrund des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe a ist die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten nur zulässig, wenn Sie einwilligen. Durch die mündliche Zustimmung zur Nutzung liegt eine solche Einwilligung vor.
Herkunft der Daten
Ihre persönlichen Angaben.
Empfänger von Daten
Stadt Leipzig, Ordnungsamt, 04092 Leipzig
Datenverarbeitung und Dauer der Speicherung
Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 EU-Datenschutzgrundverordnung - DSGVO).
Ihre Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Fingerabdruck, E-Mail-Adresse) werden bis zur Entnahme der Dokumente gespeichert. Die Seriennummer des Dokuments bleibt aus Nachweisgründen des Ausgabedatums gespeichert.
Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
Im Rahmen der Mitwirkungspflicht nach § 82 Absatz 1 AufenthG sind Sie zur Erteilung der erforderlichen Auskünfte verpflichtet, sofern die Angaben nicht als freiwillig gekennzeichnet sind. Verstöße gegen diese Mitwirkungspflicht können zur Ablehnung Ihres Antrages führen.
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO). Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie die erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt.
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für die Verarbeitung verantwortlich: Ordnungsamt, Telefon: 0341 123-3310, E-Mail: ordnungsamt@leipzig.de
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig: Stadt Leipzig, Datenschutzbeauftragter, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2247, E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de oder an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten: Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Postfach 11 01 32, 01330 Dresden, Telefon: 0351 85471-101, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de, wenden.
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Fachstelle Kriminalprävention verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten (Name, Vorname, E-Mail-Adresse) um Ihnen den Newsletter zuzusenden. Sie sind demzufolge betroffene Person nach Artikel 4 Ziffer 1 DSGVO. Diese Daten wurden/werden von Ihnen, als natürliche Person, ohne eine gesetzliche Grundlage erhoben. Aufgrund des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe a ist die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten nur zulässig, wenn Sie einwilligen.
Herkunft der Daten
Ihre persönlichen Angaben
Empfänger von Daten
Stadt Leipzig, Fachstelle Kriminalprävention, 04092 Leipzig
Datenverarbeitung und Dauer der Speicherung
Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 EU-Datenschutzgrundverordnung - DSGVO).
Ihre Daten werden für die Dauer des Bestehens des Newsletters gespeichert.
Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Sie können die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
Für die Verarbeitung verantwortlich: Ordnungsamt, Telefon: 0341 123-8843, E-Mail: ordnungsamt@leipzig.de
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig: Stadt Leipzig, Datenschutzbeauftragter, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2247, E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de oder an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten: Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Postfach 11 01 32, 01330 Dresden, Telefon: 0351 85471-101, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de, wenden.
Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Zur Ihrer Zeitersparnis wurde das Onlinemodul zur Teminvereinbarung eingerichtet. In den Formularfeldern werden persönliche Daten erhoben. Sie sind demzufolge betroffene Person nach Artikel 4 Ziffer 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Aufgrund des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO ist die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten nur zulässig, wenn Sie einwilligen.
Herkunft der Daten
Ihre Angaben in den Formularfeldern
Empfänger von Daten
Ordnungsamt, Fundbüro, 04092 Leipzig
Datenverarbeitung und Dauer der Speicherung
Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 EU-Datenschutzgrundverordnung).
Ihre Daten werden nach Erledigung des Termins (egal ob Sie erschienen sind oder nicht oder nach Terminabsage Ihrerseits) gelöscht.
Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für die Verarbeitung verantwortlich: Stadt Leipzig, Ordnungsamt, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2247, E-Mail: ordnungsamt@leipzig.de
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig: Stadt Leipzig, Datenschutzbeauftragter, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2247, E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de oder an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten: Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Postfach 11 01 32, 01330 Dresden, Telefon: 0351 85471-101, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de, wenden.
Die Verwendung des Onlinemoduls liegt in Ihrem persönlichen Ermessen. Wenn Sie das Modul verwenden wollen, müssen Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten einwilligen. Dazu klicken Sie auf das entsprechende Feld im Modul. Sie bestätigen damit auch die Kenntnisnahme dieser Datenschutzinformation.
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Wer nach § 3 Abs. 1 und 8 Sondernutzungssatzung der Stadt Leipzig einen Freisitz mit den Tatbeständen des Gebührentarifs aus der Anlage der Sondernutzungssatzung beantragt und betreiben will, hat einen schriftlichen Antrag zu stellen. Dazu sind Angaben über den Ort, die Art, den Umfang, die Dauer der Sondernutzung, die Bezeichnung der Straße, des betroffenen Abschnitts einschließlich der Größe der beabsichtigen Nutzungsfläche, Grund, sowie Beginn und Ende der Sondernutzung einschließlich Lageskizze mit Maßangaben bzw. Lagepläne/Flurkarten, Erläuterung durch Zeichnungen, textliche Beschreibungen und/oder Fotos, erforderlichen falls sonstige Zustimmungserklärungen und Genehmigungen anzugeben.
Weiterhin werden mit diesem Antrag freiwillige persönliche Daten erhoben. Die Erhebung ist zulässig, wenn sie mit dem Verarbeitungszweck vereinbar ist. Ihre freiwilligen persönlichen Daten sind für die schnellere Prüfung der Genehmigungsfähigkeit Ihrer Anzeige erforderlich:
- Telefonnummer,
- E-Mail-Adresse.
Herkunft der Daten
Antragsformular
Datenverarbeitung
Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gem. Artikel 28 EU-Datenschutzgrundverordnung).
Empfänger von Daten
Ihre Daten werden nach § 20 SächsStrG an die zuständige Straßenbaubehörde sowie zur Kontrolle der Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung an die Polizeibehörde der Stadt Leipzig und an den Polizeivollzugsdienst übermittelt.
Dauer der Speicherung
Ihre Angaben werden bis 10 Jahre nach Ablauf der Erlaubnis zur Sondernutzung gespeichert.
Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für die Verarbeitung verantwortlich ist die Stadt Leipzig, Ordnungsamt, Sachgebiet Gewerberecht, E-Mail: ordnungsamt@leipzig.de, Telefonnummer: 0341 123-8980.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig: Stadt Leipzig, Datenschutzbeauftragter, 04092 Leipzig, Tel.: 0341 123-2247, E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de oder an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten: Sächsische Datenschutzbeauftragte, Devrientstraße 1, 01067 Dresden, Tel: 0351 4935401, E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de, wenden.