Informationen gemäß Artikel 14 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) des Sozialamtes
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Bearbeitung von Wohnungsangeboten für Geflüchtete
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung, Kontaktdaten
Stadt Leipzig
Der Oberbürgermeister
04092 Leipzig
Für Leistungsangebote zuständige (interne) Kontaktstelle
Stadt Leipzig
Sozialamt
Abteilung Soziale Wohnhilfen/Sachgebiet Wohnungsnotfallhilfe
04092 Leipzig
Tel.: 0341 123-9039
E-Mail: soziale.wohnhilfen@leipzig.de
Kontaktdaten der/ des Datenschutzbeauftragten
Stadt Leipzig
Datenschutzbeauftragter
04092 Leipzig
Telefon: 0341 123-2247
E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de
1. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Stadt Leipzig hat Vermieter/-innen gebeten, Wohnangebote an das Sozialamt der Stadt Leipzig zu senden, in den Geflüchtete untergebracht werden können. Bei der Vermietung des Wohnraums an Geflüchtete gibt es zwei Varianten:
Die Vermieter/-innen schließen einen Mietvertrag mit dem Sozialamt ab. Das Sozialamt weist Personen in die Wohnung zu. (Anmietung als Gewährleistungswohnung)
Die Vermieter/-innen schließen einen Mietvertrag direkt mit den Geflüchteten. Das Sozialamt benennt entsprechend der Wohnungsgröße Haushalte, mit denen Sie ein Mietverhältnis eingehen können.
Die personenbezogenen Daten werden für den Zweck des Mietvertragsabschlusses erhoben und verarbeitet.
Die Wohnungsangebote werden vom Sozialamt gesichtet. Die weitere Bearbeitung erfolgt entweder durch das Sozialamt selbst oder durch die Kontaktstelle Wohnen des Zusammen e. V. (https://kontaktstelle-wohnen.de/). Die Kontaktstelle Wohnen unterstützt die Stadt Leipzig bei der Vermittlung von Wohnraum an Geflüchtete. Erfolgt die weitere Bearbeitung durch die Kontaktstelle Wohnen des Zusammen e. V. werden die personenbezogen Daten und die Angaben zu dem angebotenen Wohnraum an die Kontaktstelle Wohnen weitergegeben.
Ferner werden Ihre Daten anonymisiert statistisch ausgewertet (Anzahl Wohnungsangebote, Anzahl Abschluss Mietverträge).
Rechtgrundlage für die Datenverarbeitungen ist die Einwilligung des Anbieters der Wohnung/-en (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO).
2. Herkunft der Daten
Die Daten vom Anbieter der Wohnung (Vermieter) über die Eingabe in den Formularfeldern an das Sozialamt der Stadt Leipzig übermittelt.
3. Empfänger von personenbezogenen Daten
Die Daten werden innerhalb des Sozialamtes Leipzig gespeichert und verarbeitet. Soweit die weitere Bearbeitung des Wohnungsangebotes durch die Kontaktstelle Wohnen erfolgen soll, werden die personenbezogenen Daten an die Kontaktstelle Wohnen des Zusammen e. V., Georg-Schwarz-Straße 19, 04177 Leipzig weitergeben.
Bei der Datenverarbeitung setzen wir informationstechnische Verfahren ein. Für deren Bereitstellung und den Betrieb nehmen wir Leistungen eines kommunalen Dienstleisters in Anspruch (Lecos GmbH, Prager Str. 8, 04103 Leipzig). Die Leistungserbringung erfolgt als Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 DSGVO ausschließlich innerhalb der Europäischen Union.
4. Dauer der Speicherung
Ihre personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen sowie die Prüfung des Verwendungszwecks erforderlich ist. Anschließend werden sie gelöscht bzw. so anonymisiert, dass eine Zuordnung zu Ihrer Person nicht mehr möglich ist.
5. Einwilligung
Die Angabe Ihrer Daten im Zusammenhang mit der Abgabe eines Vermietungsangebotes für Wohnraum liegt in Ihrem persönlichen Ermessen. Wenn Sie Wohnung anbieten, müssen Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten einwilligen. Sie bestätigen damit auch die Kenntnisnahme dieser Datenschutzinformation.
6. Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft gemäß Artikel 15 DSGVO. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, können Sie deren Berichtigung verlangen (Artikel 16 DSGVO). Sie können die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen oder der Verarbeitung widersprechen (Artikel 17, 18, 21 DSGVO).
Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden Daten gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich bei der Sächsischen Datenschutzbeauftragten beschweren:
Die Sächsische Datenschutzbeauftragte
Postfach 110132
01330 Dresden
Telefon: 0351/854 711 01
E-Mail: post@sdtb.sachsen.de
Internet: www.saechsdsb.de
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen aus Bildung und Teilhabe
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung, Kontaktdaten
Stadt Leipzig
Der Oberbürgermeister
04092 Leipzig
Für Leistungsangebote zuständige (interne) Kontaktstelle
Stadt Leipzig
Sozialamt
Abteilung Wohngeld, Bereich Bildung und Teilhabe
04092 Leipzig
Tel.: 0341 123-115
E-Mail: but.sozialamt@leipzig.de
Kontaktdaten der/ des Datenschutzbeauftragten
Stadt Leipzig
Datenschutzbeauftragter
04092 Leipzig
Telefon: 0341 123-2247
E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de
1. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Soweit es für die Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bzw. zur Ermittlung der für diese Leistungen maßgeblichen Verhältnisse im Einzelfall erforderlich ist, werden Ihre Daten manuell bzw. automatisiert verarbeitet (d.h. insbesondere: erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und übermittelt; vgl. Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und e und Artikel 4 Nr. 2 DSGVO, §§ 67a ff. SGB X, §§ 60 ff. SGB I). Ihre zuständige Sozialverwaltung ist hierbei „Verantwortliche“ im Sinne des Artikels 4 Nr. 7 DSGVO.
2. Herkunft der Daten
Die Erhebung der personenbezogenen Daten ist notwendig, um über den Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe entscheiden zu können. Ihre Angaben im Antrag sind mit entsprechenden Nachweisen zu belegen. Werden Kontoauszüge vorgelegt, dürfen Verwendungszweck bzw. Empfänger einer Überweisung – nicht aber deren Höhe – geschwärzt werden, wenn es sich um besondere Arten von personenbezogenen Daten im Sinne des Artikel 9 DSGVO handelt (Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit, Sexualleben oder der sexuellen Orientierung).
Sofern die Antragsteller nicht oder nicht vollständig an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken, kann die Sozialverwaltung auch Auskünfte einholen bzw. Daten
- bei anderen Stellen im Zusammenhang zwischen diesen und den Leistungsberechtigten bzw. Antragstellern bestehenden Rechtsverhältnissen (z.B. Schulen/Lehrer, Kindertagesstätten, Nachhilfeinstitute, Vereine, sonstige Leistungsanbieter) und
- bei anderen Sozialleistungsträgern (z.B. Jobcenter, Familienkasse, Jugendamt, Wohngeldstelle) nach §§ 3, 69 Abs. 1 Nr. 1 SGB X, inwieweit z.B. dort Sozialleistungen beantragt, bewilligt oder eingestellt wurden oder inwieweit Aussicht auf Bewilligung dieser Leistungen besteht
erheben.
3. Empfänger von personenbezogenen Daten
Die Daten werden innerhalb des Sozialamtes Leipzig gespeichert und verarbeitet.
Bei der Datenverarbeitung setzen wir informationstechnische Verfahren ein. Für deren Bereitstellung und den Betrieb nehmen wir Leistungen eines kommunalen Dienstleisters in Anspruch (Lecos GmbH, Prager Str. 8, 04103 Leipzig). Die Leistungserbringung erfolgt als Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 DSGVO ausschließlich innerhalb der Europäischen Union.
Für die Bildungskarten werden erhobene personenbezogene Daten zur Bearbeitung (Abrechnung der Leistungen für Bildung und Teilhabe) an das verarbeitende Unternehmen (Syrcon GmbH, Torstraße 33, 10119 Berlin) übermittelt.
Die Bundesagentur für Arbeit erstellt gem. § 53 Abs. 1 SGB II aus den bei der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende von ihr nach § 51b erhaltenen und den ihr von den kommunalen Trägern und den zugelassenen kommunalen Trägern nach § 51b übermittelten Daten Statistiken.
Die für die Bundesstatistik gemäß § 121 SGB XII erforderlichen Daten werden nach den Vorgaben des § 122 ff. SGB XII übermittelt sowie gemäß § 128a SGB XII nach den Vorgaben der §§ 128 b ff. SGB XII erhoben. Die Daten dürfen hierfür an die in den §§ 126, 127, 128h SGB XII genannten Stellen, insbesondere die Statistikämter von Bund und Länder, weitergegeben werden.
Zur Beurteilung der Auswirkungen des AsylbLG und zu seiner Fortentwicklung werden die Erhebungsmerkmale des § 12 Abs. 2 AsylbLG im Rahmen einer Bundesstatistik übermittelt (§ 12 Abs. 1 AsylbLG).
Ist beabsichtigt, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck zu verarbeiten als den, für den sie im Antragsverfahren erhoben wurden, so stellt die Sozialverwaltung die Information über diesen Zweck der Weiterverarbeitung und alle anderen maßgeblichen Informationen zur Verfügung.
4. Dauer der Speicherung
Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer des Bezuges der Leistungen für Bildung und Teilhabe und bis zum Ablauf der geltenden Aufbewahrungsfristen (10 Jahre) des Einheitsaktenplanes gespeichert. § 34 Abs. 2 Sächsische Kommunale Kassen- und Buchführungsverordnung legt die Aufbewahrung von Belegen auf 10 Jahre fest. Die geführten Leistungsakten als zahlungsbegründende Unterlagen sind den kassenrechtlichen Belegen gleichzusetzen. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt die Löschung der Daten. Innerhalb der vorstehend genannten Fristen besteht kein Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO.
5. Einwilligung
Sollten Sie notwendige Informationen nicht bereitstellen wollen, kann der Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen nicht geprüft werden. Dies hat zur Folge, dass über den Antrag nicht abschließend entschieden werden kann und infolge dessen auch keine Leistungen für Bildung und Teilhabe bewilligt werden können (Art. 13 Abs. 2 Buchst. e)
Mit der Antragstellung bestätigen Sie auch die Kenntnisnahme dieser Datenschutzinformation.
6. Ihre Rechte
Wenn Sie eine Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Sozialverwaltung. Sie können auch den Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen. Auf Wunsch wird Ihnen ein Auszug zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zur Verfügung gestellt.
Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie jederzeit die unverzügliche Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten verlangen.
Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO in Verbindung mit § 84 Abs. 3 SGB X können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Dies kommt z.B. dann in Betracht, wenn die Sozialverwaltung die Daten nicht mehr länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen und eine Löschung der Daten Ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigen würde.
Im Zusammenhang mit der Sachbearbeitung besteht kein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO, da die Datenverarbeitung bei der Sozialverwaltung im öffentlichen Interesse liegt (vgl. Art. 21 Abs. 3 DSGVO). Es besteht auch kein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Artikel 21 Abs. 1 DSGVO, da sozialrechtliche Vorschriften die Verarbeitung von personenbezogenen Daten vorsehen (vgl. § 84 Abs. 5 SGB X).
Sollten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d.h. insbesondere erhoben) worden sein, können Sie diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zu Ihrem Widerruf berührt.
Sie haben das Recht auf Auskunft gemäß Artikel 15 DSGVO. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, können Sie deren Berichtigung verlangen (Artikel 16 DSGVO). Sie können die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen oder der Verarbeitung widersprechen (Artikel 17, 18, 21 DSGVO).
Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt.
Sollten Sie mit den Auskünften Ihrer Sozialverwaltung bzw. mit der von ihr vorgenommenen Verarbeitung personenbezogener Daten nicht einverstanden sein, können Sie sich mit einer Beschwerde an die Landesdatenschutzbeauftragte als Aufsichtsbehörde wenden.
Die Sächsische Datenschutzbeauftragte
Postfach 110132
01330 Dresden
Telefon: 0351/854 711 01
E-Mail: post@sdtb.sachsen.de
Internet: www.saechsdsb.de