Hinweise für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte - Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht/ Ausländerbehörde
Akteneinsichten
Akten der Ausländerbehörde Leipzig
Papierakten zur Einsichtnahme werden von uns gegen eine Gebühr von 10 Euro in Ihre Kanzlei übersandt. Für Rechtsanwälte aus Leipzig bieten wir zudem an, dass die Akten bei uns abgeholt werden können. Die Akteneinsicht ist dann gebührenfrei.
Elektronische Akten werden Ihnen kostenfrei über EGVP übersandt.
Dieses Angebot gilt ausschließlich für Akten in denen die Ausländerbehörde der Stadt Leipzig aktenführend ist.
Bitte stellen Sie bei uns formlos einen Antrag auf Akteneinsicht und teilen uns mit, ob wir Ihnen die Akte in die Kanzlei senden sollen oder ob Sie die Akte in unseren Räumen abholen. Sofern Sie noch keine Vollmacht zum Verwaltungsverfahren eingereicht haben, reichen Sie bitte die Vollmacht mit dem Antrag auf Akteneinsicht mit ein.
Fremdakten
Einsichten von Akten anderer Ausländerbehörden sind bei uns nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an die aktenführende Ausländerbehörde.
Schriftverkehr
Bitte vermeiden Sie, uns Schriftstücke per Fax oder Post zu übermitteln. Bitte übermitteln Sie uns Ihre Korrespondenz über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) - besonderes Anwaltspostfach zu besonderem Behördenpostfach.
Sie erreichen die Ausländerbehörde über die EGVP-Postfachkennung Stadt Leipzig - Ordnungsamt - Ausländerbehörde.
Bitte beachten Sie, dass eine Handlung, die der Schriftform bedarf (zum Beispiel die Erhebung eines Widerspruchs) nur durch ein elektronisches Dokument ersetzt werden kann, wenn dieses mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Sofern Sie nicht die Möglichkeit besitzen eine solche Signatur zu generieren, bitten wir um Übermittlung via Fax oder Post.
Sofern Ihr Mandant sich bereits in einem Verwaltungsverfahren befindet, ist es hilfreich, wenn Sie Ihre Mitteilungen direkt an die/den zuständige/-n Sachbearbeiter/-in unter Angabe des Aktenzeichens adressieren. Bitte nutzen Sie die Postanschrift, welche Sie rechts auf dieser Seite finden.
Formulare der Ausländerbehörde
Bitte nutzen Sie für Anträge die Formulare der Ausländerbehörde. Die wichtigsten Formulare finden Sie unten. Weitere Formulare finden Sie auf der jeweiligen Dienstleistungsseite zum Anliegen.
Eine Übersicht aller Formulare zum Thema Ausländerangelegenheiten finden Sie in der Formulardatenbank. Bitte wählen Sie dort "Formulare nach Anliegen" aus. Unter der Rubrik "Ausländer" finden Sie alle Formulare der Ausländerbehörde.