Das Amt für Jugend und Familie empfiehlt dringend, die Alleinsorge-Bescheinigung rechtzeitig zu beantragen, denn die Bearbeitungszeit insbesondere bei außerhalb von Leipzig geborenen Kindern kann ein bis drei Wochen betragen.
Gemeinsam sorgeberechtigte Eltern benötigen die Auskunft aus dem Sorgeregister nicht. Sie legen bei der Beantragung oder Verlängerung des Personaldokuments für Minderjährige die Sorgeerklärung, Eheurkunde oder den Gerichtsbeschluss vor. Väter mit alleinigem Sorgerecht zeigen den entsprechenden Gerichtsbeschluss vor.
Sinnvoll für alle ist es, sich bei der Bundespolizei grundsätzlich über das Reisen mit Kindern zu informieren und die vom Auswärtigem Amt für die verschiedenen Länder bereitgestellten Sicherheits- und Reisehinweise zu beachten.
Antrag und weitere Informationen
Der Antrag kann über diese Internetseite unkompliziert mit einem Online-Formular gestellt werden.